ca. 1720 - 1933
Die Anfänge der fürstlichen Kanzlei gehen ins 17. Jh. zurück, als ein "Wirtschaftskollegium" als zentrales Leitungsorgan für die liechtensteinischen Wirtschaftsangelegenheiten eingesetzt wurde. Ab ca. 1720 wird in den Quellen der Begriff "Kanzlei" für die zentrale Behörde in Wien verwendet, die dem Fürsten unmittelbar unterstellt war. Der Begriff "Hofkanzlei" als Bezeichnung für diese oberste Zentralbehörde wurde erst im letzten Viertel des 18. Jh. gebräuchlich. Sie war zuständig für alle wirtschaftlichen, gerichtlichen und politischen Angelegenheiten des fürstlichen Besitzes. Eingaben an den Fürsten mussten über die Hofkanzlei erfolgen und ihren Anordnungen war "gleich den meinigen die schuldige Folge zu leisten." (Vorschrift über die Pflichten und Obliegenheiten der Hofkanzlei vom 20.6.1815) Das Oberamt in Vaduz (bis 1862) unterstand der Hofkanzlei wie jede andere liechtensteinische Herrschaftsbehörde. Nach 1862 war die Regierung in Vaduz de jure direkt dem Fürsten unterstellt, die Eingaben (und Kommentierungen) erfolgten aber weiterhin über die Hofkanzlei, so dass diese de facto grossen Einfluss behielt. Bis 1871 war sie auch Rekursintanz gegen Regierungsentscheide und Appellationsinstanz gegen Entscheide des Landgerichts. 1919 musste aufgrund staatlicher tschechischer Vorgaben für die liechtensteinische Güterverwaltung in der Tschechoslowakei eine eigene Zentraldirektion mit Sitz in Prag bzw. ab 1924 in Olmütz geschaffen werden. Die Schaffung einer Kabinettskanzlei 1919 führte ebenfalls zu einem starken Bedeutungsverlust der Hofkanzlei, die 1920 in Zentralkanzlei umbenannt wurde. 1933 wurde sie aufgelöst.
Literatur: HLFL; Oberhammer, Hausarchiv der Fürsten von Liechtenstein, JBL 1981, S. 118 ff.; Löffler, Güter, Rechte, Verwaltung, S. 197 ff.
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