Die Regierung rechtfertigt ihr Vorgehen bei der Aufhebung der Gesandtschaft in Wien


Maschinenschriftlicher Text des Referats von Regierungschef Gustav Schädler in der Landtagssitzung vom 11.6.1923 [1]

o.D. (zu 11.6.1923)

Zur Auflösung der Wiener Gesandtschaft

Anlässlich der Auflösung der liechtensteinischen Gesandtschaft in Wien wurden verschiedene unwahre Gerüchte verbreitet, [2] um unser Volk zu beunruhigen und der Regierung Schwierigkeiten zu machen. Die Regierung sah sich deshalb veranlasst, in Nr. 15 der beiden Landesblätter [3] folgende kurze Aufklärung im Gegenstande zu veröffentlichen:

"1. Die Auflösung der Gesandtschaft ist schon seit Herbst 1920 ein Wunsch Seiner Durchlaucht des Fürsten [Johann II.] und Seiner Durchlaucht des Prinzen Franz sen. [von Liechtenstein], dem Seine Durchlaucht, der Fürst, die aussenpolitische Vertretung übertragen haben (L.Gbl.Nr. 1 Jahrgang 1922).

2. Die Auflösung wurde von Seiner Durchlaucht dem regierenden Fürsten wiederholt angeordnet, aber jedesmal von interessierter Seite wieder hintertrieben, einmal sogar aus parteipolitischen Gründen.

3. Die Auflösung ist daher kein Werk, das die jetzige Regierung eingeleitet hat, sondern der Weg ist derselben vorgezeichnet durch fürstliche Entschliessungen und vorzüglich durch einen Beschluss der vorhergehenden Regierung, welche im Oktober 1921 dem Fürsten vorgeschlagen hat, die Auflösung solange aufzuschieben, bis der Bundesrat bezüglich des Zollvertrages Beschluss gefasst habe. [4] Der Fürst stimmte diesem Antrage zu und die Regierung fasste am 29. Oktober 1921 den Beschluss, 'bezüglich Wiener Vertretung Entschliessung des Fürsten begrüsst'. [5] Schriftführer bei der bezüglichen Sitzung war Dr. [Josef] Hoop. In dem erwähnten Berichte führte die Regierung auch an: 'Eine von Höchster Seite gewünschte Regelung zu durchkreuzen, war nicht meine Absicht.' [6]

4. Tatsache ist, dass die Kosten der Wiener Interessen-Vertretung durch die Schweiz geringe sein werden, besonders wenn man bedenkt, dass die Wiener Gesandtschaft äusserst schwach beschäftigt ist."

Da nun das Liechtensteiner Volksblatt vom 24. Febr. d.J. das Mitgeteilt der fürstlichen Regierung als Unwahrheit darstellte und sohin versuchte, die Autorität der Regierung zu untergraben, [7] sieht sich diese veranlasst, dem hohen Landtage hiemit eine eingehende Darstellung vom Verlaufe der Gesandtschafts-Auflösung zu unterbreiten und den Landtag zu ersuchen, derselbe wolle seine Geschäftsprüfungskommission beauftragen, diese Angelegenheit auf Grund der Akten zu prüfen und dann dem Landtage vom Ergebnisse der Untersuchung Mitteilung zu machen.

Die Auflösung der Wiener fürstl. Gesandtschaft zieht sich schon seit September 1920 hin. Immer wieder befahl der Fürst die Aufhebung der Gesandtschaft, ordnete deren Liquidation an und verfügte wiederholt die Anbahnung von Verhandlungen mit dem Schweiz. Bundesrate wegen Übernahme der liechtensteinischen Interessenvertretung in Österreich durch die Schweizerische Gesandtschaft in Wien. Sobald wieder eine fürstliche Entschliessung bezüglich der Auflösung erflossen war, erfolgte von irgendeiner Seite ein Einspruch; so kam es, dass unsere Gesandtschaft in Bern einigemal die bereits mit dem Bundesrate eingeleiteten Abmachungen rückgängig machen musste, was gewiss nicht zur Förderung des Ansehens des Fürstentums beitrug. Die Akten, die durch diese Auflösung verursacht wurden, sind sehr umfangreich. Es kann sich jedoch im Rahmen dieses kurzen Referates nur darum handeln, das Hauptsächlichste aus diesen Akten auszugsweise und, wo es nötig erachtet wurde, wörtlich anzuführen.

Die Akten wurden in der Zeitfolge ihres Entstehens benützt.

I.

  1. Bei der allgemeinen Übertragung der Interessenvertretung an die Schweiz wurde von uns eine Ausnahme bezüglich der Schweiz, Österreich und der Cechoslovakei gemacht und zwar in der Schweiz und in Österreich mit Rücksicht auf unsere Gesandtschaften in Bern und Wien, für die Cechoslovakei trug man sich durch Jahre hindurch mit dem Plane, eine eigene Vertretung in Prag zu errichten. [8]
  2. Am 24. September 1920 wurde von der Berner Gesandtschaft das Schweiz. Politische Departement erstmals angefragt, ob es bereit wäre, die liechtensteinische Vertretung in Österreich zu übernehmen. [9]
  3. Das Schweiz. Politische Departement frug nun bei der österr. Regierung inoffiziell an, wie sich dieselbe zur Übernahme der Interessenvertretung durch die Schweiz stellen werde; die Wiener Regierung antwortete in zustimmendem Sinne. Das Politische Departement seinerseits aber äusserte auf Grund eines Berichtes des Schweizer Gesandten in Wien [Charles-Daniel Bourcart] gewisse Bedenken mit Rücksicht auf unsere besonderen Verträge mit Österreich. [10]

II.

  1. In einem von Feldkirch vom 14. Nov. 1920 datierten Briefe (Zl. 207/Präs. 1920) berichtete der damalige Regierungschef Dr. [Josef] Peer unter anderem dem Vorstand der Kabinettskanzlei [Josef Martin]: [11] "Was die Auflösung der Gesandtschaft anlangt, wird man es schliesslich ohne dieselbe nach dem 31. Dezember 1920 [12] auch richten können, wenn auch manchmal das Bestehen der Einrichtung ganz bequem und erwünscht war, wenn man irgendetwas bei einer österr. Behörde zu besorgen hatte."
  2. Schon 5 Tage später, also am 19. Nov. 1920 änderte Hofrat Dr. Peer seine Haltung, indem er nach Wien meldete (Zl. 209/Präs. 1920): [13] "Es sind heute bei mir die Herren Landtagspräsident [Friedrich] Walser und Professor Dr. [Eugen] Nipp erschienen und es hat insbesondere der Letztere darauf aufmerksam gemacht, dass es in weiten, nicht zur Volkspartei gehörigen Kreisen einen ziemlich üblen Eindruck machen müsste, wenn mit der Tatsache zu rechnen wäre, dass am 31. Dezember 1920 nicht nur die Gesandtschaft, sondern auch ihr derzeitiger Chef [Prinz Eduard von Liechtenstein] vom Schauplatze verschwindet, weil eine solche Massnahme bei der bekannten Gegnerschaft der Volkspartei und ihrer Führer gegen den Prinzen Eduard notwendigerweise als eine Konzession an diese Partei ausgelegt würde.
    Ich habe selbstverständlich von der im Prinzipe ja längst beschlossenen und hernach verfügten Auflösung der Gesandtschaft absichtlich nichts verlauten lassen, um diese Angelegenheit nicht überflüssigerweise zum Gegenstande von Erörterungen werden zu lassen. Inzwischen scheint aber doch darüber so manches an die Öffentlichkeit durchgesickert zu sein, woran vielleicht nicht zuletzt eine gewisse Mitteilsamkeit Seiner Durchlaucht des Prinzen Eduard selbst Schuld tragen dürfte. ...
    Es dürfte daher aus politischen Gründen empfehlenswert sein, die Sache noch ein wenig zu überlegen, und ich stelle es daher Euer Hochwohlgeboren anheim, in dieser Richtung bei Seiner Durchlaucht dem regierenden Fürsten vorstellig zu werden. ...
    Was immer geschehen mag, wird es gut sein, allfällige Massnahmen in aller Stille zu treffen und so zu vermeiden, dass sie zum Gegenstande öffentl. Erörterungen werden."

III.

  1. Die Kabinettskanzlei teilte am 16. Jänner 1921, Z. 12/Präs. (Regierungszahl 16/Präs. 1921), dem Prinzen Eduard mit, "dass Seine Durchlaucht der regierende Fürst nunmehr als endgiltigen Termin für die Auflösung der Gesandtschaft den 31. März 1921 unwiderruflich festzusetzen geruhten." [14]
  2. Hofrat Dr. Peer schrieb darauf am 6. Februar 1921 (Z. 201/Präs. 1921) [15] an den Vorstand der fürstl. Kabinettskanzlei, dass Durchlaucht Prinz Eduard ihn in einem Berichte ersucht habe, mit seinen Schritten in Bern wegen Auflösung der Gesandtschaft in Wien nicht zu sehr zu eilen, da der regierende Herr vielleicht doch noch aufgrund seines Memorandums eine Stellungnahme der Regierung und des Landes wünschen werde. [16]
    Er (Dr. Peer) habe aber in Bern Dr. [Emil] Beck vom Stand der Dinge in Kenntnis gesetzt, da für ihn die Wünsche des Fürsten und dessen Resolution betreffend die Auflösung der Gesandtschaft massgebend wären.
    Wenn er auch den Standpunkte des Prinzen Eduard begreife, dass dieser nach Kräften bemüht sei, die Auflösung der Gesandtschaft hinauszuschieben, so sei ihm doch begreiflicherweise die durch das Memorandum des Prinzen Eduard etwas geänderte Haltung des Fürsten nicht ganz gelegen, da er ja schon im Sinne der früheren Weisungen tätig geworden sei. [17]
  3. Unsere Gesandtschaft in Wien liess die Berner Gesandtschaft am 23. Jänner 1921 wissen, dass die Schweiz nach Aussage ihres Wiener Gesandten unsere Vertretung in Österreich nicht vor Abschluss des Zollvertrages übernehmen werde. Weiters wurde der Berner Geschäftsträger ersucht, die Verhandlungen in dem Sinne zu führen, dass der direkte Verkehr des Fürsten und unserer Regierung mit dem Schweizer Gesandten in Wien durch Vermittlung der fürstl. Kabinettskanzlei möglich wäre. Endlich wurde unserem Berner Vertreter Weisung (von Wien aus) gegeben, "auf die Überleitung in das neue System für Anfang April bedacht zu sein", jedoch vorläufig zuzuwarten, bis der neue Regierungschef sich dem Bundespräsidenten [Edmund Schulthess] vorgestellt und mündliche Weisungen erteilt haben werde. [18]
  4. Nach dem Besuch Dr. Peers beim Bundespräsidenten [19] teilte Dr. Beck, Bern, dem Politischen Departemente inoffiziell mit, dass die Auflösung des Justizvertrages mit Österreich [20] in Aussicht genommen sei und erhielt die ebenfalls inoffizielle mündliche Antwort, dass diese Erklärung genügen würde. Gleichzeitig wurden die näheren Bedingungen der Übernahme besprochen und die Kabinettskanzlei am 25. April 1921 ersucht, ihre Stellungnahme mitzuteilen, um ein Gesuch in Bern einreichen zu können. [21]
  5. Bis zum Herbste 1921 lässt sich dann aus den Akten nichts feststellen, was im Gegenstande weiter geschah. Es scheint, dass es wieder gelang, die Auflösung der Wiener Gesandtschaft zu hintertreiben.

IV.

  1. Der österr. Minister für Äusseres, [Johannes] Schober, schrieb am 6. September 1921, Z. 4419 Präs., an Prinz Franz sen.: "Ich habe ... davon Kenntnis genommen, dass das Fürstentum Liechtenstein nach Liquidation der hiesigen fürstl. Gesandtschaft künftighin durch die Schweiz. Gesandtschaft in Wien vertreten sein wird." [22]
  2. Unterm 16. September 1921 ersuchte die fürstl. Kabinettskanzlei die Berner Gesandtschaft, die "Interessenvertretung in Wien durch den Schweizer Gesandten dortselbst derart betreiben zu wollen, dass unbedingt mit dem 1. Januar 1922 eine Übernahme erfolgen kann." [23]
    Am gleichen Tage teilte die Kabinettskanzlei dem Geschäftsträger Dr. [Alfred] v. Baldass mit, die seit längerem geplante Auflösung der Wiener Gesandtschaft, deren provisorischer Charakter stets aufrecht erhalten wurde, sei in ein neues Stadium getreten, sodass für ihn (v. Baldass) ein Verbleiben in der gegenwärtigen Dienstverwendung über den 31. Dezember 1921 hinaus nicht möglich sein werde. [24]
    Ebenfalls am 16. September 1921 wurde von der Kabinettskanzlei an die fürstl. Regierung berichtet (Präs. 146 Jahrg. 1921): [25]
    "Im Hinblicke auf die durch das Entgegenkommen der österr. Regierung geschaffene Sachlage wolle nunmehr die Gesandtschaft in Wien alle für die Auflösung erforderlichen Arbeiten derart betreiben, dass mit Ende dieses Jahres der Abschluss der Liquidation zuversichtlich ermöglicht erscheint. ..."
  3. Legationssekretär Dr. v. Baldass, dem nach dem Rücktritte des Prinzen Eduard von der Leitung der Gesandtschaft die Führung der Geschäfte bis zur weiteren Regelung am 8. Juli 1921 übertragen worden war, [26] wandte sich nun aber am 23. September 1921 an Herrn Regierungschef [Josef] Ospelt und gab seinem Befremden über den Auflösungsbeschluss Ausdruck. Er stellte fest, dass die Auflösungsordre nicht die verfassungsmässige Gegenzeichnung der Regierung trage und legte nahe, die Auflösungsfrage noch einmal zu erwägen und den Landtag anzuhören. Übrigens sei nur die Regierung befugt, die Gesandtschaft aufzulösen. Baldass untersuchte noch die Kostenfrage und kam zur Überzeugung, dass die Schweizer Vertretung das Land mindestens 8000 Fr. pro Jahr koste. [27]
  4. Regierungschef Ospelt berichtete dann sofort, nämlich am 27. September 1921 (Zl. 148/Präs), an die fürstl. Kabinettskanzlei: [28] Er sei durch die Erlasse Z. 119/6-8 [29] sehr überrascht worden. Anfangs Juli habe er wiederholt mündlich in Wien zum Ausdrucke gebracht, dass die Auflösung der Wiener Gesandtschaft einstweilen unterbleiben solle, um nicht den Vorwand zu nähren, das Fürstentum sei nun in gleicher Weise von der Schweiz abhängig wie bisher von Österreich etz. ... Ein solcher Schritt bedürfe überhaupt der Mitwirkung der Regierung ... Solange der Zollvertrag nicht abgeschlossen sei, sei die Auflösung verfrüht.
    Die Berner Geschäftsträger erhielt gleichfalls unter dem 27. September 1921 von der fürstl. Regierung eine Mitteilung und zwar die vertrauliche Weisung, im Sinne folgenden Berichtes der Regierung an die Kabinettskanzlei vorzugehen: [30] "Eine Abschrift dieses Briefes [31] sende ich an unsern Herrn Geschäftsträger in Bern, mit dem Ersuchen, im Falle, als er infolge Ihres Schreibens vom 16. d.M. Zl. 119/8 nicht etwa schon entscheidende Schritte getan habe, einstweilen mit solchen zuzuwarten und ich bitte hochverehrten Herrn Kabinettsdirektor, mir die Gründe der im Gegenstande verflossenen Verfügungen ehestens mitteilen zu wollen."
  5. Der Berner Geschäftsträger sondierte darauf beim Politischen Departement, ob es ungehalten wäre, falls unsere Anfrage betr. Interessenvertretung rückgängig gemacht würde. Dies wurde verneint, da offizielle Schritte bei der österr. Regierung noch nicht getan worden seien.
    Von dieser Auskunft machte der Berner Gesandte an Kabinettskanzlei und Regierung Mitteilung und fügte noch bei, dass das Departement zur Übernahme bereit gewesen wäre und sich schon früher verschiedentlich über den Stand der Angelegenheit erkundigt habe. [32]
  6. Schon am 6. Oktober 1921 (Z. 119/11) antwortete die Kabinettskanzlei auf die Regierungsnote vom 27. Sept. 1921 und führte unter anderem aus: Die Auflösung der Gesandtschaft sei schon seit langem geplant. Schon Hofrat Dr. Peer habe den fürstl. Auftrag gehabt, in Bern mit den Bundesbehörden vorsichtig Fühlung zu nehmen. Die ganze Aktion sei daher "nur als konsequente Weiterführung eines schon vor vielen Monaten gefassten und in den obwaltenden Umständen wohlbegründeten Planes" zu betrachten. Der Zweck der Gesandtschaft, die Souveränität des Fürsten und des Landes zu betonen, sei erreicht. ... Die Angaben des Herrn Dr. v. Baldass über die Kostenfrage entsprechen den Tatsachen nicht. [33]
  7. Endlich schrieb Prinz Franz sen. am 18. Juli 1921 aus Bern an die fürstl. Kabinettskanzlei: [34] "Herr Dr. Beck (in Bern) und ich sind der Ansicht, dass die Schweizer Vertretung auch, und dies sobald als möglich, Liechtenstein in Prag und Wien vertreten soll, da doch die reiche und sehr beachtete Schweiz ein anderes Gewicht in die Wagschale werfen kann als, sei's auch der beste, nur Liechtensteiner-Vertreter."
  8. Die Antwort des Regierungschefs Ospelt an die Kabinettskanzlei vom 9. Oktober 1921 betont, dass er sich in Unkenntnis darüber befunden habe, wie weit die Auflösung der Gesandtschaft gediehen sei. Es sei nicht seine Absicht gewesen, eine von Höchster Seite gewünschte Sache zu durchkreuzen. Er fahre jetzt nach Bern und werde nach seiner Rückkehr berichten. [35]
  9. Anlässlich seines Antrittsbesuches beim schweiz. Bundespräsidenten äusserte dann Herr Regierungschef Ospelt Bedenken gegen die Übertragung der Vertretung in Wien vor Abschluss des Zollvertrages. Jedenfalls sollte sie nach seiner Ansicht nur unter der Bedingung erfolgen, dass wir uns besondere ad-hoc Vertretungen für Handelsverträge u.s.w. vorbehalten würden. Nachdem der Bundesrat aber einer solchen teilweisen Vertretung nicht günstig war, wurde Herr Dr. Beck in Bern angewiesen, zuzuwarten, bis neue Weisungen erfolgen. In diesem Sinne schrieb Herr Regierungschef Ospelt am 12. Oktober 1921 von Bern aus direkt an die Kabinettskanzlei in Wien [36] und diese teilte dann der fürstl. Regierung am 24. Oktober (Z. 119/14) mit, [37] "dass es Seine Durchlaucht unter den obwaltenden Verhältnissen vorziehen würden, wenn mit der Änderung der Interessenvertretung in Wien zugewartet werden könnte, bis der Bundesrat in der Zollvertragsangelegenheit Beschluss gefasst" habe, worauf nun die Regierung am 29. Oktober 1921 in obigem Sinne beschloss: "bezüglich Wiener Gesandtschaft Entscheidung des Fürsten begrüsst." [38]
  10. In Erwägung stand für eine Zeit auch die Übertragung der Interessenvertretung vom Tage der Auflösung der Gesandtschaft bis zur Übernahme durch die Schweizer Gesandtschaft an die Zentralkanzlei. [39] Doch wurde dieser Plan fallen gelassen, in der Erinnerung an das üble Renommé, welches die Hofkanzlei, nun Zentralkanzlei, in der Bevölkerung genossen habe und wie schwer die Bekämpfung auftauchender Einwände wäre. Zum erstenmale tauchte hier der Gedanke auf, die Interessenvertretung bis auf weiteres durch die fürstl. Kabinettskanzlei besorgen zu lassen und ihr Dr. Hoop beizugeben (Schreiben der Regierung vom 14. November 1921, Zl. 163/Präs.). [40]
    Eine Kabinettsordre vom 16. Jänner 1922, Zl. 19/Präs., meldete dann die Übertragung der Gesandtschaftsgeschäfte an die Kabinettskanzlei und die Zuweisung Dr. Hoops zu dieser Kanzlei mit dem Auftrage, insbesondere die in Betracht kommenden Gesandtschaftsagenden zu bearbeiten. [41] Der Vorstand der Kabinettskanzlei ersuchte jedoch noch vor Antritt des Amtes um Enthebung von demselben, worauf Dr. Hoop zum Geschäftsträger ad interim bestellt wurde. [42]

V.

  1. Bis anfangs Juli 1922 geschah nun im Gegenstande nichts mehr. Bei der Anwesenheit Seiner Durchlaucht des Fürsten im Sommer 1922 wurde auch die Frage des Weiterbestehens der Wiener Gesandtschaft erörtert und hiebei der Standpunkt eingenommen, dass nach wie vor anzustreben sei, dass die gegenständlichen Agenden von der schweiz. Gesandtschaft in Wien übernommen werden. Dr. Beck, Bern, wurde ersucht, hinsichtlich einer endlichen Regelung mit der schweiz. Regierung in Fühlung zu bleiben und die Regelung zu betreiben. Im Auftrage Seiner Durchlaucht des Fürsten wurde auch wegen Übernahme der Wiener Interessenvertretung zu gleicher Zeit mit der schweiz. Gesandtschaft in Wien und zwar vor allem hinsichtlich einer Klarstellung des Agendenumfanges in Verbindung getreten. [43] Am 8. Juli erging von der Regierung in Ausführung des fürstlichen Wunsches ein Schreiben nach Bern, damit die Angelegenheit wieder aufgegriffen werde. [44] Nach neuen Verhandlungen mit dem Politischen Departemente teilte Geschäftsträger Dr. Beck am 21. Juli 1922 mit, dass namentlich einige Auskünfte über die Stellung Seiner Durchlaucht des Fürsten zu Österreich erwünscht wären. [45] Dieselben wurden am 23. August nach Fühlungnahme mit der Kabinettskanzlei erteilt. [46] Auf die bezüglichen Mitteilungen des Berner Geschäftsträgers holte das Politische Departement die Ansichtsäusserungen seines Wiener Gesandten ein und ersuchte Dr. Beck im November um Mitteilung der bestehenden Staatsverträge, worauf sich dieser sofort um Aufschluss nach Vaduz wandte. [47] Das Politische Departement äusserte namentlich auch Bedenken wegen des Justizvertrages, welche Bedenken Dr. Beck am 5. Dezember 1922 der Regierung mitteilte. [48] Die Regierung antwortete am 6. Dezember, dass der Bestand des Justizvertrages sehr umstritten sei und dass vor allem einige Artikel durch das Gerichtsorganisationsgesetz [49] ausser Kraft gesetzt worden seien. Namentlich Österreich bezweifle den Fortbestand des Vertrages und in Wien schweben übrigens gerade bezüglich dieses Vertrages schon seit langer Zeit Verhandlungen. [50] Aufgrund dieser Mitteilungen setzte Dr. Beck, Bern, nun nach einer mündlichen Verhandlung der Angelegenheit mit dem Politischen Departement mit Note vom 15. Dezember das Rechtsverhältnis zu Österreich auseinander und ersuchte das Departement, die Vertretung nunmehr "binnen kurzer Frist" übernehmen zu wollen. [51] Die Antwort auf diese Note erfolgte mit Note vom 27. Jänner 1923 in zustimmendem Sinne. [52]
  2. Etwas überrascht wurde die fürstl. Regierung durch ein Schreiben der Gesandtschaft in Wien vom 7. Febr. d.Js., worin Dr. Hoop mitteilte, dass er beim Bundesminister für Äusseres [Alfred Grünberger] anlässlich einer Erkundigung, wie sich Österreich zur Auflösung der Wiener Gesandtschaft verhalte, erfahren habe, dass man keinen Grund für die Auflösung der Gesandtschaft sehe, nachdem Liechtenstein in den besten Beziehungen mit Österreich lebe. Er (Dr. Hoop) schlug dann eine mündliche Besprechung seitens des Herrn Regierungschefs oder des Herrn Kabinettsdirektors mit dem Bundesminister vor, da er den Eindruck hätte, dass die Auflösung der Gesandtschaft auf Österreich keinen günstigen Eindruck hervorrufen würde. [53]
    Die Regierung wies aber sofort in einem Schreiben an die Kabinettskanzlei [54] auf das Präsidialschreiben des österr. Bundesministeriums für Äusseres vom 6. September 1921 hin, womit zur Kenntnis genommen wurde, dass Liechtenstein nach Liquidation der Wiener Gesandtschaft durch die Schweiz vertreten werde. [55]
    Die Situation wurde jedoch bald geklärt, indem Durchlaucht Prinz Franz sen. am 10. Febr. beim Bundesminister für Äusseres, Dr. Grünberger, vorsprach, wobei laut Mitteilung der fürstl. Kabinettskanzlei (Z. 509/Reg. 1923) ausdrücklich festgestellt wurde, dass das Präsidialschreiben vom 6. September 1921 nach wie vor zurecht bestehe. [56] Dr. Grünberger erklärte, dass er vom Standpunkte, welchen der seinerzeitige Bundesminister für Äusseres, Dr. Schober, mit Note Z. 4419 Präs. vom 6. September 1921 im Gegenstande eingenommen hatte, nichts gewusst habe und dass österreichischerseits gegen eine bezügliche Durchführung keine Bedenken obwalten und sich eine Vertretung Liechtensteins durch die Schweiz auch bei Behandlung gleicher Interessenangelegenheiten, wie Vieh-Ein- und Ausfuhr etz., als praktisch erweisen würde.
  3. Mit Note vom 22. Febr. 1923 wurde der österr. Aussenminister von der Auflösung verständigt. [57] Derselbe nahm, wie er am 27. Febr., Zl. 312/Präs., an die Regierung mitteilte, von der Auflösung der Gesandtschaft und der Übernahme der Interessenvertretung Kenntnis und schrieb weiter: "Ich bitte Sie, Herr Regierungschef, bei diesem Anlasse versichert zu sein, dass die österr. Regierung sich die Pflege der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem Fürstentum und der Republik Österreich nach wie vor besonders angelegen sein lassen wird und dass ich dem Herrn Schweiz. Gesandten in Wien auch in der ihm künftighin übertragenen Vertretung der liechtensteinischen Angelegenheit jederzeit volles Vertrauen und grösste Bereitwilligkeit entgegenbringen werde." [58]
    Mit der Wirksamkeit vom 1. März 1923 wurde die Gesandtschaft in Wien nun aufgelöst. [59] Dr. Hoop erhielt für seine Tätigkeit ein fürstl. Handschreiben [60] und ist vorläufig der fürstl. Zentralkanzlei in Wien zugewiesen. [61]

Resumiert man die vorstehenden Ausführungen, so ergibt sich folgendes:

  1. Erstmals wurde die Auflösung der Gesandtschaft am 24. September 1920 in die Wege geleitet. Die Schweiz äusserte damals Bedenken aufgrund eines Berichtes ihres Wiener Gesandten, mit Rücksicht auf unsere besonderen Verträge mit Österreich.
  2. Die Fortsetzung dieser Schritte erfolgte im November des gleichen Jahres. Am 14. November 1920 berichtete Hofrat Dr. Peer an den Vorstand der Kabinettskanzlei, dass man schliesslich auch ohne Gesandtschaft auskomme.
    Schon am 19. November sah sich Dr. Peer aber veranlasst einen zweiten Brief zu schreiben, des Inhaltes, dass Präsident Walser und Dr. Nipp bei ihm vorstellig wurden und sich gegen die Auflösung der Gesandtschaft wehrten, "weil eine solche Massnahme bei der bekannten Gegnerschaft der Volkspartei und ihrer Führer gegen den Prinzen Eduard notwendigerweise als eine Konzession an diese Partei ausgelegt würde."
  3. Am 16. Jänner 1921 erfolgte dann eine fürstliche Resolution, dass die Auflösung unwiderruflich am 31. März 1921 zu erfolgen habe.
    Prinz Eduard arbeitete nun ein Memorandum aus, um die Auflösung hinauszuschieben.
  4. Am 16. September 1921 wurde die Auflösung der Gesandtschaft neuerlich aufgerollt und beschlossen, dass, nachdem die österr. Regierung am 6. September 1921 die Übertragung der Interessenvertretung an die Schweiz zur Kenntnis genommen hatte, die Auflösung unbedingt mit dem 1. Jänner 1922 erfolgen solle.
    Hier trat nun der damalige Geschäftsträger Dr. v. Baldass der Gesandtschaftsauflösung mit einem Schreiben an den Herrn Regierungschef Ospelt entgegen. Die damalige Regierung ging auf die Baldass'schen Anregungen ein, da die Auflösung nicht am Platze sei, solange die Zollanschlussfrage noch schwebe.
    Dem gegenüber wies Herr Kabinettsdirektor Martin darauf hin, die Auflösung der Gesandtschaft sei schon lange beschlossen, die ganze Aktion sei nur als konsequente Weiterführung eines schon vor Monaten gefassten, und in den obwaltenden Umständen wohlbegründeten Planes zu betrachten. Der Zweck der Gesandtschaft, die Souveränität des Fürsten und des Landes zu betonen und zu wahren, sei erreicht. Die Angaben des Herrn Dr. v. Baldass über die Kosten seien unrichtig.
    Besonders trat auch Prinz Franz sen. für die Übertragung der Interessenvertretung an die Schweiz ein.
  5. Seit Juli 1922 dauerten nun die Verhandlungen wegen der Interessenvertretung in Österreich fort und führten nun endlich zum Erfolge.

Es steht nun fest, dass die Auflösung der Gesandtschaft seit September 1920 wiederholt versucht und ebensooft hintertrieben wurde. Es steht weiter fest, dass der Zweck der Gesandtschaft, die Souveränität des Fürsten und des Landes zu betonen, erreicht ist, dass die Gesandtschaft schon lange nur mehr als Provisorium betrachtet wurde und dass dieser Umstand gerade auch bei der Übernahme der Gesandtschaft durch Dr. Hoop betont wurde. Endlich ist auch erwiesen, dass die Behauptung, die Auflösung unserer Wiener Gesandtschaft würde auf Österreich keinen guten Eindruck machen, vollkommen grundlos ist.

Aus den Mitteilungen der Berner Gesandtschaft ergibt sich ferner, dass dem Pol. Departement gegenüber mehrfach ein zögerndes Vorgehen eingeschlagen und ihm sogar einmal in Aussicht gestellt werden musste, dass unser Antrag gänzlich zurückgezogen werde. Es ist klar, dass eine so schwankende Politik keinen guten Eindruck machte. Das Departement erklärte jedoch damals, darüber nicht ungehalten zu sein, weil offizielle Schritte bei der österr. Regierung noch nicht unternommen worden seien und die Schweiz somit durch eine solche Redressierung nach aussen hin nicht kompromitiert erscheine. [62]

Im Frühling dieses Jahres wäre aber ein Rücktritt von den Verhandlungen wesentlich ungünstiger gewesen, nachdem wir damals bereits die offizielle und verbindliche Zusage erhalten hatten. Jedenfalls hätte ein solches Vorgehen der Schweiz gegenüber einen sehr schlechten Eindruck machen müssen. Die Gesandtschaftsauflösung wurde übrigens im Herbst 1921 für solange aufgeschoben, bis ein Bundesratsbeschluss bezüglich des Zollvertrages vorliege. Dieser Zeitpunkt war nun eingetreten, als die heutige Regierung die Auflösung auf den 1. März ds. Jahres beschloss. [63]

Tatsache ist auch, dass die Geschäfte der Wiener Gesandtschaft so abgenommen hatten, dass oft 14 Tage hindurch kein einziger Akt von der Wiener Gesandtschaft bei der fürstl. Regierung einlief oder von der Regierung an diese abging.

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[1] LI LA RE 1923/ad 50. Ebd. ein weiteres Exemplar sowie ein Entwurf. Regierungschef Gustav Schädler berichtete dem Landtag am 11.6.1923 über die Schliessung der Gesandtschaft in Wien (LI LA LTP 1923/041). Die Regierung stellte das Referat den Landeszeitungen zur Verfügung, die es vollständig veröffentlichten: O.N., Nr. 50, 27.6.1923, S. 1f.; Nr. 51, 29.6.1923, S. 1f.; Nr. 52, 4.7.1923, S. 1f.; L.Vo., Nr. 58, 25.7.1923, S. 1; Nr. 59, 28.7.1923, S. 1f.; Nr. 60, 1.8.1923, S. 1; Nr. 61, 4.8.1923, S. 1; Nr. 62, 8.8.1923, S. 1f. Das "Liechtensteiner Volksblatt" veröffentlichte zusätzlich ein "Eingesendet", in dem Kritik am Referat geübt wurde (L.Vo., Nr. 64, 15.8.1923, S. 1f. ("Die Aufhebung der Wiener Gesandtschaft")).
[2] Das "Liechtensteiner Volksblatt" publizierte im Februar 1923 zwei Artikel, die die Aufhebung der Wiener Gesandtschaft per 1.3.1923 kritisierten: L.Vo., Nr. 11, 10.2.1923, S. 1f. ("Die fürstliche Gesandtschaft in Wien soll aufgelöst worden sein"); Nr. 13, 17.2.1923, S. 1 ("Die liechtenstein. Gesandtschaft in Wien").
[3] L.Vo., Nr. 15, 24.2.1923, S. 1; O.N., Nr. 15, 24.2.1923, S. 1f. ("Zur Auflösung der Wiener Gesandtschaft").
[4] Vgl. LI LA SF 01/1921/ad 153, Regierungschef Josef Ospelt an Kabinettsdirektor Josef Martin, 12.10.1921; LI LA SF 01/1921/161r, Martin an Ospelt, 24.10.1921; LI LA SF 01/1921/161v, Ospelt an Kabinettskanzlei, 29.10.1921.
[5] LI LA AS 33/02, Protokoll der Regierungssitzung vom 29.10.1921, Traktandum 17.
[6] Diese Äusserung machte Regierungschef Ospelt in einem Schreiben an Kabinettsdirektor Martin vom 9.10.1921 (LI LA SF 01/1921/ad 153).
[7] L.Vo., Nr. 15, 24.2.1923, S. 1 ("Zur Auflösung der Wiener Gesandtschaft").
[8] Vgl. LI LA V 002/0047, Geschäftsträger Emil Beck an Regierung, 24.10.1919.
[9] LI LA V 002/0047, Emil Beck an Paul Dinichert, Leiter der Abteilung für Auswärtiges des Eidgenössischen Politischen Departements, 24.9.1920.
[10] Vgl. LI LA SF 01/1920/180, Kabinettskanzlei an Regierung, 17.12.1920; LI LA V 002/0047, Prinz Eduard, Gesandter in Wien, an Emil Beck, 23.1.1921.
[11] LI LA SF 01/1920/207.
[12] Fürst Johann II. hatte Ende September 1920 beschlossen, die Gesandtschaft in Wien per 31.12.1920 aufzuheben (LI LA V 003/1140, Kabinettskanzlei an Prinz Eduard, 1.10.1920). In der Folge wurde der Termin für die Aufhebung wiederholt hinausgeschoben (LI LA V 003/1140, Prinz Eduard an Kabinettskanzlei, 24.11.1920; LI LA SF 01/1920/180, Kabinettskanzlei an Regierung, 17.12.1920).
[13] LI LA SF 01/1920/209, Regierungschef Josef Peer an Josef Martin, 19.11.1920.
[14] LI LA SF 01/1921/016; LI LA V 003/1141.
[15] LI LA SF 01/1921/201.
[16] Wohl LI LA V 003/1141, Prinz Eduard an Johann II., 22.1.1921.
[17] Die Regierung gibt hier den Inhalt des Schreibens von Peer etwas selektiv wieder, dieser wies nämlich auch darauf hin, dass die Schweiz vor der Übernahme der diplomatischen Vertretung Liechtensteins in Wien noch "einige Hindernisse beseitigt haben möchte" und dass er Emil Beck deswegen anweisen werde, vorerst keine weiteren Schritte zu unternehmen.
[18] LI LA V 002/0047, Prinz Eduard an Emil Beck, 23.1.1921.
[19] Peer wurde in Begleitung von Emil Beck am 28.1.1921 empfangen durch Bundesrat Giuseppe Motta und Bundespräsident Schulthess.
[20] Staatsvertrag bezüglich der Justizverwaltung im Fürstenthum Liechtenstein vom 19.1.1884, LGBl. 1884 Nr. 8; öst. RGBl. 1884 Nr. 124.
[21] LI LA V 002/0047, Emil Beck an Kabinettskanzlei, 25.4.1921.
[22] LI LA SF 01/1921/ad 145.
[23] LI LA V 002/0047.
[24] LI LA SF 01/1921/144.
[25] LI LA SF 01/1921/145.
[26] Zur Demission von Prinz Eduard vgl. LI LA SF 01/1921/ad 100, Prinz Eduard an Johann II., 6.7.1921; LI LA SF 01/1921/ad 101, Johann II. an Prinz Eduard, 8.7.1921.
[27] LI LA SF 01/1921/148.
[28] LI LA SF 01/1921/ad 148, Josef Ospelt an Josef Martin, 27.9.1921.
[29] LI LA SF 01/1921/145, Erlass der Kabinettskanzlei, 16.9.1921; LI LA SF 01/1921/144, Josef Martin an Alfred von Baldass, 16.9.1921; LI LA SF 01/1921/146, Josef Martin an Emil Beck, 16.9.1921.
[30] LI LA V 002/0047, Josef Ospelt an Emil Beck, 27.9.1921.
[31] D.h. des Schreibens an Kabinettsdirektor Martin vom 27.9.1921 (LI LA SF 01/1921/ad 148).
[32] Vgl. LI LA V 002/0047, Emil Beck an Kabinettskanzlei, 27.9.1921; LI LA SF 01/1921/149, Emil Beck an Regierung, 27.9.1921.
[33] LI LA SF 01/1921/153.
[34] LI LA SF 01/1921/ad 153, Bericht Prinz Franz, 18.7.1921.
[35] LI LA SF 01/1921/ad 153, Josef Ospelt an Josef Martin, 9.10.1921.
[36] LI LA SF 01/1921/ad 153, Josef Ospelt an Josef Martin, 12.10.1921.
[37] LI LA SF 01/1921/161r, Josef Martin an Josef Ospelt, 24.10.1921.
[38] Vgl. Anm. 5.
[39] Vgl. LI LA SF 01/1921/163, Josef Martin an Josef Ospelt, 3.11.1921.
[40] LI LA SF 01/1921/ad 163, Josef Ospelt an Josef Martin, 14.11.1921.
[41] LI LA SF 01/1922/019. Es handelt sich nicht um einen Erlass der Kabinettskanzlei, sondern um ein Schreiben von Kabinettsdirektor Martin an Ospelt, in dem er diesem dem Vorschlag unterbreitet, die Gesandtschaftsgeschäfte der Kabinettskanzlei zu übertragen. Der Erlass der Kabinettskanzlei datiert vom 1.2.1922 (LI LA SF 01/1922/023).
[42] Vgl. LI LA SF 01/1922/034, Josef Martin an Johann II., 26.2.1922; LI LA SF 01/1922/ad 34, Josef Ospelt an Josef Martin, 4.3.1922; LI LA V 003/1135, Alfred von Baldass an den österreichischen Aussenminister Leopold Hennet, 20.3.1922; LI LA V 003/1135, Erlass der Kabinettskanzlei, 31.3.1922.
[43] Vgl. LI LA RE 1923/0467 ad 50, Kabinettskanzlei an Regierung, 6.2.1923.
[44] LI LA V 002/0047, Regierung an Gesandtschaft Bern, 8.7.1922.
[45] LI LA RE 1922/3239 ad 2969, Emil Beck an Regierung, 21.7.1922.
[46] Vgl. LI LA RE 1922/3845 ad 2969, Josef Martin an Gesandtschaft Bern, 21.8.1922.
[47] LI LA RE 1922/5428 ad 2969, Emil Beck an Regierung, 30.11.1922; Regierung an Gesandtschaft, 3.12.1922.
[48] LI LA RE 1922/5502 ad 2969, Emil Beck an Regierung, 5.12.1922.
[49] LGBl. 1922 Nr. 16.
[50] LI LA V 002/0047, Regierung an Gesandtschaft, 6.12.1922.
[51] LI LA V 002/0047.
[52] LI LA V 002/0047, Note des Schweizerischen Politischen Departements an die Gesandtschaft Bern, 27.1.1923.
[53] LI LA V 003/1130.
[54] LI LA RE 1923/0486 ad 50.
[55] LI LA SF 01/1921/ad 145, Johannes Schober, Bundesminister für Äusseres, an Prinz Franz, 6.9.1921.
[56] LI LA RE 1923/0509 ad 50, Kabinettskanzlei an Regierung und an Gesandtschaft Wien, 10.2.1923. Vgl. auch LI LA RE 1923/0569 ad 50, Kabinettskanzlei an Regierung, 14.2.1923.
[57] LI LA RE 1923/0639 ad 50, Gustav Schädler an Alfred Grünberger, 22.2.1923.
[58] LI LA RE 1923/0911 ad 50, Alfred Grünberger an Gustav Schädler, 27.2.1923.
[59] Vgl. LI LA RE 1923/0747 ad 50, Regierung an Gesandtschaft Wien, 1.3.1923.
[60] LI LA RE 1923/1019 ad 50, Kabinettskanzlei an Regierung, 12.3.1923.
[61] LI LA RE 1923/0891 ad 50, Erlass der Kabinettskanzlei, 5.3.1923.
[62] LI LA RE 1923/0416 ad 50, Emil Beck an Regierung, 3.2.1923. In diesem Schreiben fasste Beck auf Wunsch der Regierung den "Gang der Verhandlungen" mit der Schweiz über die Übernahme der Interessenvertretung zusammen.
[63] Der Bundesrat hatte am 23.1.1923 dem Zollvertrag (LGBl. 1923 Nr. 24) zugestimmt.