Österreich stimmt der Errichtung einer liechtensteinischen Gesandtschaft in Wien grundsätzlich zu


Note des deutschösterreichischen Staatsamts für Äusseres, gez. Staatssekretär Otto Bauer, an die Hofkanzlei [1]

2.5.1919, Wien

Betreffend Errichtung einer Fürstlich Liechtensteinischen Gesandtschaft in Wien

Das d.ö. Staatsamt für Äusseres hatte die Ehre, die d.a. Note vom 26. April I.J., Nr. 4981, [2] zu empfangen, in der von dem Wunsche Seiner Durchlaucht des regierenden Fürsten von Liechtenstein [Johann II.] Kenntnis gegeben wurde, eine diplomatische Vertretung bei der deutschösterreichischen Republik zu errichten.

Auf Grund der eingeholten Ermächtigung des Herrn Präsidenten der Nationalversammlung [Karl Seitz] beehrt sich das Staatsamt für Äusseres der Fürstlich Liechtensteinschen Hofkanzlei mitzuteilen, dass es der deutschösterreichischen Regierung zu besonderer Genugtuung gereichen wird, wenn ein diplomatischer Vertrauensmann des regierenden Fürsten und des Landes Liechtenstein mit der Pflege der zwischen Deutschösterreich und dem Fürstentume bestehenden zahlreichen Beziehungen historischer, politischer und wirtschaftlicher Natur und mit der Führung der sich als notwendig erweisenden diplomatischen Verhandlungen über die die beiden Staaten interessierenden Fragen betraut würde.

Dem mit dem entsprechenden Beglaubigungsschreiben versehenen diplomatischen Vertreter werden auf dem Gebiete Deutschösterreichs alle im Völkerrechte begründeten Vorrechte und Privilegien eingeräumt werden.

Das Staatsamt für Äusseres nimmt zur Kenntnis, dass – wie die d.a. Note ausdrücklich betont – der zu bestellende Gesandte lediglich mit der diplomatischen Vertretung seines Souverains und seines Landes, nicht aber mit der Verwaltung des in Deutschösterreich gelegenen Vermögens des regierenden Fürsten Johannes II. von Liechtenstein und auch nicht mit der Führung von Verwaltungsgeschäften des Landes Liechtenstein in der bei der Hofkanzlei eingesetzten fürstlichen politischen Rekursinstanz oder beim fürstlichen Appellationsgericht befasst sein würde.

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[1] LI LA V 003/1165. Aktenzeichen: I-3329/2. Die Note langte am 15.5.1919 bei der Gesandtschaft in Wien ein, wo sie das Aktenzeichen Nr. 3/3 erhielt. Auf der Rückseite des Bogens handschriftliche Vermerke, verm. der Hofkanzlei: 15.5.19, 5671, Vortrag S.D., 5136. Eine Abschrift der Note wurde am 17.5.1919 an die Regierung in Vaduz gesandt (LI LA SF 01/1919/020, Prinz Eduard an Regierung, 17.5.1919; LI LA SF 01/1919/ad 20, Abschrift der Note).
[2] Abschriften der Note der Hofkanzlei unter LI LA SF 01/1919/ad 17; LI LA V 003/1165.