Landesverweser Leopold von Imhof teilt der Hofkanzlei mit, dass Liechtenstein eine formelle Neutralitätserklärung als unnötig erachtet habe


Handschriftliches Konzeptschreiben von Landesverweser Leopold von Imhof, gez. ders., an die Hofkanzlei [1]

16.4.1918

Hochlöbl. Hofkanzlei!

Mit Beziehung auf den Erlass vom 12. April l.J., No 4176, [2] beehre ich mich meiner Meinung dahin Ausdruck zu geben, dass die mitgeteilte Note des k.u.k. Minist. des k.u.k. Hauses und des Äussern vom 8. April l.J., No 30760/7, [3] etwa in folgender Weise zu beantworten wäre:

In dem Verhältnis zwischen den Ententestaaten und dem Fürstentum L. ist seit Kriegsausbruch eine Änderung nicht eingetreten.

Eine formelle Neutralitätserklärung erübrigte sich mit Rücksicht auf das Fehlen militärischer Einrichtungen, die diplomatischen Beziehungen bestehen in dem durch die Verhältnisse gezogenen kleinen Rahmen fort.

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1] LI LA RE 1918/1625. Der Text wurde am 18.4.1918 von David Strub ins Reine geschrieben.
[2] LI LA RE 1918/1625, Hofkanzlei an Regierung, 12.4.1918.
[3] LI LA RE 1918/1625, k.u.k. Ministerium des Äussern an Hofkanzlei, 8.4.1918. Mit diesem Schreiben hatte sich das Ministerium nach dem Status Liechtensteins im Krieg erkundigt. Die Hofkanzlei hatte folgende Antwort vorgeschlagen: Eine Kriegserklärung sei nicht erfolgt, die diplomatischen Beziehungen seien bis zum Kriegseintritt der Vereinigten Staaten durch deren Botschaft in Wien wahrgenommen worden (LI LA RE 1918/1625, Hofkanzlei an Regierung, 12.4.1918).