Fürst Johann II. enthebt Landesverweser Leopold von Imhof seines Amtes und beauftragt ihn mit der provisorischen Fortführung der Geschäfte


Erlass von Fürst Johann II. an den provisorischen Vollzugsausschuss (handschriftliche Abschrift von Alt-Landesverweser Leopold von Imhof) [1]

23.11.1918

Abschrift

des am 23. November 1918 an den provisorischen Vollzugsausschuss in Vaduz gerichteten Erlasses.

Seine Durchlaucht haben den fürstlichen Landesverweser Leopold Freiherrn von Imhof über sein Ansuchen [2] vom Amte als Landesverweser in Gnaden zu entheben geruht, [3] und denselben beauftragt bis zur Neubesetzung des Landesverweserspostens die Regierungsgeschäfte unter Mitwirkung das vom Landtage gewählten Vollzugsausschusses provisorisch fortzuführen.

Gleichzeitig haben Seine Durchlaucht die Geneigtheit kundgegeben, die Wünsche des Landtages bezüglich des Ausbaues der Verfassung im Sinne einer Erweiterung der Volksrechte entgegenzunehmen.

Im höchsten Auftrage

Imhof m.p.

(Text in einer am 22. November 1918 im Palais stattgefundenen Besprechung der Mitglieder der Hofkanzlei, des Sanitätsrates Dr. Albert Schädler sowie des Kanonikus Joh. [Johann] Baptist Büchel aus Vaduz und meiner Person festgestellt.)

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