Der Schweizer Bundesrat interveniert bei der k.u.k. Gesandtschaft wegen der Rückstellung des in der Schweiz hospitalisierten Deutschen Wilhelm Russ aus Liechtenstein


Maschinenschriftliche Abschrift eines Schreibens des k.u.k. Aussenministeriums an die liechtensteinische Hofkanzlei[1] 

19.4.1918, Wien

Russ Wilhelm. deutscher Zivilinternierter in der Schweiz. Überstellung.

Die Schweizerische Bundesregierung, die vom Inhalte der d. a. Zuschrift vom 23. August 1917, Z. 9430, [2] seinerzeit entsprechend verständigt wurde, hat die Vermittlung der k.u.k. Gesandtschaft in Bern zu dem Ende in Anspruch genommen, damit der deutsche Zivilinternierte Wilhelm Russ, geboren 27. Juni 1878 in Jarotschin, Posen, der am 11. September 1917 aus Zürich entwichen ist und sich derzeit im Fürstentum Liechtenstein aufhalten soll, den schweizerischen Grenzbehörden übergeben werde. [3] 

Das k.u.k. Ministerium des Äussern beehrt sich Vorstehendes der hochfürstlich Liechtensteinischen Hofkanzlei mit dem Ersuchen zur Kenntnis zu bringen, das im Gegenstande Verfügte hieher bekanntgeben zu wollen.– [4] 

Für den Minister:

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[1] LI LA RE 1918/1959 ad 0392 (Aktenzeichen 33171/11). Das Ersuchen des österreichischen Aussenministeriums wurde von der fürstlichen Hofkanzlei bzw. Hofkanzleileiter Hermann von Hampe der liechtensteinischen Regierung am 25.4.1918 zur Berichterstattung über das in der Sache von Wilhelm Russ Verfügte übermittelt (LI LA RE 1918/1959 ad 0392 (Aktenzeichen 4709)).
[2] Dokument nicht aufgefunden.
[3] Die liechtensteinische Regierung hatte am 3.1.1918 der kantonalen Justiz- und Polizeidirektion Zürich mitgeteilt, dass das souveräne Fürstentum Liechtenstein nicht zu den kriegführenden Staaten zähle und hinsichtlich der Rückführung aus der Schweiz interniert gewesener Kriegsgefangener keine Vereinbarung abgeschlossen habe. Es war daher um Mitteilung ersucht worden, ob das Ansuchen vom 15.12.1917 um Überstellung des Wilhelm Russ unter diesen Umständen aufrechterhalten werde (LI LA RE 1917/4961 ad 4648).
[4] Am 4.5 1918 verfügte Landesverweser Leopold von Imhof die Ausweisung von Wilhelm Russ aus Liechtenstein und dessen Überstellung an das Polizeikommando in Buchs. Russ wurde zur Ordnung seiner Angelegenheiten in Vaduz eine Frist bis zum 8.5.1918, 9 Uhr vormittags, gesetzt. Mit dem Vollzug dieser Massnahme wurde Landweibel Josef Strub beauftragt (LI LA RE 1918/1959 ad 0392 (Aktenzeichen 4709) Revers). Russ flüchtete jedoch nach Deutschland (Schreiben von Landesverweser Imhof an die Hofkanzlei vom 13.5.1918 (LI LA RE 1918/2093 ad 0392).