Anlässlich des fünfzigjährigen Regierungsjubiläums von Fürst Johann II. beschliesst der Landtag, einen "Irrenfürsorgefonds" zu gründen sowie den bestehenden Feuerwehrfonds entsprechend zu dotieren


Bericht im "Liechtensteiner Volksblatt"  [1]

23.10.1908

Festsitzung des Landtages zu Ehren des fünfzigjährigen Regierungsjubiläums Seiner Durchlaucht unseres Landesfürsten am 20. Oktober 1908

Das Regierungsgebäude war zum Zeichen der stattfindenden Feier im Flaggenschmucke.

Der Herr Regierungsvertreter f. Kabinettsrat [Karl] v. In der Maur und sämtliche Herren Abgeordneten mit Ausnahme des durch einen Krankheitsfall verhinderten Herrn Abgeordneten [Franz Josef] Hoop waren zu dem feierlichen Festakte im Landtagssaale erschienen, wo die Marmorbüste des Landesfürsten [Johann II.] geschmackvoll mit frischen Blumen und Blattpflanzen geziert war.

Kurz nach 10 Uhr eröffnete der Herr Landtagspräsident Dr. Albert Schädler die Feier mit folgender Ansprache: [2]

"Meine Herren! Ein seltenes, erfreuliches und denkwürdiges Ereignis ruft uns zu der heutigen Festsitzung zusammen. Demnächst werden es 50 Jahre, dass Seine Durchlaucht unser Landesfürst die Regierung unseres Landes angetreten hat. [3] Wir sind daher hier erschienen, um als verfassungsmässige Vertreter unseres Volkes unserem von allen so hoch verehrten Jubelfürsten zu huldigen, indem wir ihm unsere ehrerbietigsten Glückwünsche mit der Versicherung unserer aufrichtigen Dankbarkeit, unserer unwandelbaren Treue und Ergebenheit darbringen. Zugleich wollen wir in Ehrung der vielen Wohltätigkeitsakte unseres Fürsten und seinen hochherzigen Intentionen folgend als Zeichen der Dankbarkeit ein bleibendes Denkmal an das Jubeljahr 1908 setzen durch Beschlussfassung über die Ihnen von der Kommission beantragten Humanitätsstiftungen.

Meine Herren! Die verflossenen fünfzig Jahre sind in mehr als einer Richtung für die Geschichte unseres Landes merkwürdig und charakterisieren sich als eine Zeit glücklicher Entwicklung und allgemeinen Aufschwunges. Wer noch aus eigener Erinnerung an die Zustände unseres Landes zu Ende der fünfziger Jahre des vorigen Jahrhunderts denkt und die Jetztzeit damit vergleicht, muss dieser Charakterisierung beistimmen und wird sich nicht nach den sogenannten alten guten Zeiten zurücksehnen.

Mit der im Jahre 1862 von unserem Fürsten dem Lande gegebenen Verfassung [4] erwachte bei uns ein neues hoffnungsfreudiges Leben und seither haben Regierung und Landtag sich eifrig bemüht, unsere politischen und volkswirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich zu verbessern und gesunde Fortschritte zu zeitigen. Die durch die Verfassung gebotene Neuordnung der Dinge brachte eine Fülle gesetzgeberischer Arbeiten, deren Durchführung dem Lande und den Gemeinden von grossem Nutzen wurde. – Es würde zu weit führen, wollte ich heute diese Neuorganisationen näher schildern. Ich möchte Ihnen nur einzelne besonders in Erscheinung getretene Früchte und Fortschritte, welche diese Neuordnungen zutage förderten, vor Augen führen.

Das Kreditwesen lag früher bei uns sehr im Argen. Zumeist waren Geldsuchende gezwungen, selbst auf beste Hypotheken im Auslande anzufragen. Das galt nicht nur für Private, sondern auch für Gemeinden. Mit der Schaffung der landschäftlichen Sparkasse, welche in ihrer weiteren zeitgemässen Ausgestaltung einen sehr günstigen Aufschwung nahm, besserte sich unser Kreditwesen zusehends. [5] Die in neuerer Zeit bei der Sparkasse eingeführte Annuitätenabteilung und die Verbilligung des Zinsfusses sind weitere gesunde Fortschritte. [6] Damit wurde ein wichtiger Teil der sozialen Frage gelöst und die Grundlage für einen gesunden finanziellen Haushalt der Gemeinden und der Privaten geschaffen.

Die Verdienstverhältnisse haben sich dank den Zoll- und Handelsverträgen [7] und der dadurch ermöglichten industriellen Entwicklung mächtig gehoben.

Die Organisation der Armenpflege [8] und die in der Folge erbauten zweckmässigen Armenhäuser, deren Erstellung durch hochherzige Spenden unseres Landesfürsten bedeutend gefördert wurde, zeigen einen achtungswerten Fortschritt in der Betätigung christlicher Nächstenliebe gegenüber den in früherer Zeit bestandenen mangelhaften Zuständen.

Auch das Schulwesen wurde gefördert und seit 30 Jahren werden die Gehalte des Lehrerpersonals ausschliesslich vom Lande getragen, während früher die Gemeinden dafür aufzukommen hatten. [9]

Die eigenartige Stellung unseres kleinen Landes, welches nun schon mehr als 40 Jahre kein Militär zu unterhalten hat, [10] machte es möglich, für Landeskulturzwecke, namentlich für die Rheinschutzbauten, für Erstellung von Strassen und Brücken und für die Hebung der Landwirtschaft sehr grosse Aufwendungen [zu] machen. Allerdings stellten besonders die enormen Auslagen für die Rheinschutzbauten durch mehrere Jahrzehnte ungewöhnlich grosse Anforderungen an die Steuerkraft der Rheingemeinden und an die Landeskasse. Die Fabel von der Steuerfreiheit der Liechtensteiner wird wohl am deutlichsten illustriert durch die Tatsache, dass innert der verflossenen fünfzig Jahre für die Rheinbauten von den Rheingemeinden und dem Lande nahezu vier Millionen Kronen ausgegeben wurden. – Auch auf diesem Gebiete hat die Hochherzigkeit unseres Fürsten das Land unterstützt durch ein in der strengsten Bauzeit der 70er Jahre huldvoll gewährtes unverzinsliches Darlehen von 350'000 Kronen. [11]

Durch den Bau von Brücken und von Strassen, die sich bis in die hohe Alpenwelt hinziehen, und durch die Einführung des Telegraphen und des Telephons wurde der Verkehr im Lande verbessert, wenn uns auch leider das moderne Hauptverkehrsmittel, die Eisenbahn, in der oberen Hälfte des Landes heute noch fehlt. [12]

Die Hebung der Landwirtschaft, welche den Grundpfeiler unserer Volkswirtschaft bildet, hat besonders in den letzten 20 Jahren dank der Rührigkeit des landwirtschaftlichen Vereins und der von Regierung und Landtag gewährten namhaften Unterstützungen bedeutende Fortschritte gemacht.

Wir haben daher allen Grund, uns all dieser Fortschritte zu freuen. Dabei denken wir aber mit lebhaften Gefühlen des Dankes an die landesväterliche Fürsorge unseres Fürsten und an die Munifizenz, mit welcher unser Fürst das Zustandekommen gemeinnütziger Einrichtungen förderte. Ausser den schon genannten hochherzigen Vergabungen sei erinnert an die Gründung des fürstlichen Landeswohltätigkeitsfondes [13] durch die Spenden Seiner Durchlaucht und an die Reihe schöner Gotteshäuser, [14] welche ihr Entstehen der hochherzigen Beihülfe unseres Fürsten verdanken. – Endlich sei nicht vergessen, dass Seine Durchlaucht mit der seit Jahren im Gange befindlichen Restaurierung des Schlosses Vaduz, des alten Wahrzeichen unseres Landes, dem Lande grosse Freude bereitete. [15]

Meine Herren! Wenn wir eine Bilanz aus der Geschichte unseres Landes ziehen, so müssen wir gestehen, dass Liechtenstein in den verflossenen fünfzig Jahren zu einem wohlgeordneten Staatswesen heranreifte und auf fast allen Gebieten nennenswerte Fortschritte machte. Die Einwohner des Landes haben sich bei dieser erfreulichen Entwicklung aus früher vielfach recht ärmlichen Verhältnissen zumeist zu einem zwar bescheidenen, aber gesunden Wohlstande emporgeschwungen.

Der landesväterlichen Fürsorge unseres Landesfürsten und seiner hochherzigen Munifizenz gebührt ein grosser Anteil an dieser glücklichen Entwicklung.

Darum rufe ich im Gefühle aufrichtigen Dankes, das uns Alle erfüllt: Gott erhalte, Gott beschütze, Gott segne unseren Landesfürsten!"

Anschliessend an diese Ansprache erstattet der Redner namens der Kommission Bericht [16] über die zur Ehrung des fünfzigjährigen Regierungsjubiläums beantragten landschäftlichen Stiftungen für Humanitätszwecke.

In erster Linie sei vorgeschlagen, einen landschäftlichen Irrenfürsorgefond aus Landesmitteln im Betrage von 40'000 Kronen zu gründen. Wir sind bei der Kleinheit unseres Landes nicht in der Lage, eine eigene Irrenanstalt zu errichten und daher darauf angewiesen, unsere Geisteskranken auswärts unterzubringen. Das ist nun besonders bei langer Dauer der Krankheit mit sehr grossen Auslagen verbunden, welche schwach bemittelte und selbst auch etwas besser bemittelte Familien, die von solchem Unglücke heimgesucht werden, schwer drücken. Zwar habe in solchen Fällen der f. Landeswohltätigkeitsfond ab und zu unterstützend eingegriffen, aber das konnte doch nur in sehr eingeschränktem Masse geschehen, um die übrigen hauptsächlichsten Fondszwecke nicht zu vernachlässigen. Mit der Gründung eines besonderen Fondes für Irrenfürsorge würde daher einem wirklichen Bedürfnisse entsprochen und eine Humanitätsstiftung geschaffen, die berufen sei, die vielen Sorgen der so schwergeprüften Familien einigermassen zu lindern. Gewiss ein edles Werk christlicher Nächstenliebe.

Als zweite Stiftung sei vorgeschlagen, dem neugegründeten landschäftlichen Feuerwehrfonde 10'000 Kronen aus Landesmitteln zuzuwenden. Der Fond sei jetzt noch so klein, dass demselben nichts entnommen werden könne. Durch die geplante Zuwendung könnte mit der Abgabe von Mitteln für Feuerwehrzwecke schon begonnen werden, was in mehrfacher Hinsicht nur zu begrüssen wäre.

Eine weitere Begründung sei wohl nicht nötig, da beide Stiftungen zeitgemäss und dem Lande von Nutzen sein werden. –

Nach diesem Referate gelangt der Antrag der Kommission zur Verlesung und wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. [17] Derselbe lautet:

"Anlässlich des 50jährigen Regierungsjubiläums Seiner Durchlaucht beschliesst der Landtag in der heutigen Festsitzung in dankbarer Ehrung der vielen hochherzigen Wohltätigkeitsakte unseres Landesfürsten als bleibendes Denkmal an das Jubeljahr 1908:

1. Einen landschäftlichen Irrenfürsorgefond aus Landesmitteln im Betrage von 40'000 Kronen zu gründen.

2. Dem neugegründeten landschäftlichen Feuerwehrfonde 10'000 Kronen aus Landesmitteln zuzuwenden." –

Nach dieser Beschlussfassung bringt der Präsident die vom Landesausschusse vorbereitete Huldigungsadresse an Seine Durchlaucht zur Kenntnis. Derselben wird allseitig zugestimmt. (Wir werden den Text der Adresse seinerzeit mitteilen.) – [18]

Nun erhebt sich der Herr Regierungsvertreter Kabinettsrat v. In der Maur zu folgender Ansprache:

"Verehrte Herren! Die schönen Worte, die der Herr Präsident soeben gesprochen, verpflichten mich zu lebhaftem Danke, dem ich hiemit als Vertreter Seiner Durchlaucht und als Vertreter der fürstlichen Regierung in dieser Korporation Ausdruck gebe. Wir alle wissen, dass Seine Durchlaucht ein Wohltäter im grössten Stile ist und es ist daher als sicher anzunehmen, dass die eben gefassten Beschlüsse den Intentionen Seiner Durchlaucht entsprechen und dass sie die landesherrliche Sanktion erhalten werden. Nicht auf loyale Worte kommt es an, sondern auf loyale Gesinnungen; wie sehr die hier vernommenen loyalen Worte in Einklang stehen mit der Loyalität der Gesinnungen, das zeigt mir der Inhalt der gefassten Beschlüsse. Schon Jahre hindurch habe ich mich in meiner Eigenschaft als Chef der Regierung mit dem Gedanken der Irrenfürsorge befasst und bin schliesslich mit mir darüber ins Klare gekommen, dass es am passendsten sei, die Lösung dieser wichtigen Humanitätsfrage mit dem Regierungsjubiläum des Landesfürsten, der gerade für Humanitätsfragen stets das grösste Interesse bekundet, zu verknüpfen, andererseits aber dem Landtage den Vortritt zu lassen; so gebe ich denn meiner besonderen Freude darüber Ausdruck, dass die von mir im Landesausschusse gemachte Anregung, einen Irrenfürsorgefonds zu gründen und den erst ins Leben getretenen Feuerwehrfonds durch Zuwendung einer Subvention zu kräftigen, auf fruchtbaren Boden gefallen ist. Die Beschlüsse, bestimmt, den Fürsten zu ehren, sie ehren auch die Landesvertretung, die ein gutes Werk vollbracht hat. Dem Landtag, der die Beschlüsse gefasst, und dem Präsidenten, der sie so überzeugend vertreten, bringe ich meine Glückwünsche dar."

Der Präsident dankt hierauf dem Herrn Kabinettsrat für die den Landtag ehrenden Worte und beantragt, der Landtag wolle das Präsidium bevollmächtigen, folgendes Huldigungstelegramm an Seine Durchlaucht gelangen zu lassen.

"Der Landtag beschloss in der heutigen Festsitzung Eurer Durchlaucht anlässlich des 50jährigen Regierungsjubiläums, die ehrerbietigsten Glückwünsche mit der Versicherung aufrichtigster Dankbarkeit, tiefster Verehrung und treuer Ergebenheit darzubringen.

Zugleich beschloss er in dankbarer Ehrung der vielen Wohltätigkeitsakte, welche Eure Durchlaucht dem Lande erwiesen haben, als bleibendes Denkmal an das Jubeljahr 1908 einen landschäftlichen Irrenfürsorgefonds aus Landesmitteln im Betrage von 40'000 Kronen zu gründen und dem Feuerwehrfonde 10'000 Kronen aus Landesmitteln zuzuwenden. 

Gott erhalte, Gott beschütze, Gott segne Eure Durchlaucht!

Das Landtagspräsidium"

Der Landtag erklärt seine einhellige Zustimmung, worauf der Präsident mit einem von der Versammlung mit Begeisterung aufgenommenen Hoch auf den Jubelfürsten die Festsitzung schliesst. [19]

______________

[1] L.Vo., Nr. 43, 23.10.1908, Beilage. Vgl. in diesem Zusammenhang auch L.Vo., Nr. 44, 30.10.1908, S. 1 ("Amtlicher Teil"); L.Vo., Nr. 45, 6.11.1908, S. 1 ("Zum Fürsten-Jubiläum. Zur Audienz bei Seiner Durchlaucht dem Landesfürsten") und L.Vo., Nr. 46, 13.11.1908, S. 1 ("Dem Jubel-Fürsten", "Zum 12. November 1908").  
[2] Das Protokoll der Festsitzung des Landtags vom 20.10.1908 wurde mit Schreiben des Landtagspräsidiums vom 19.12.1908 an die Regierung übermittelt (LI LA RE 1908/2170 ad 1762). In den betreffenden Landtagsakten findet sich jedoch lediglich der genannte Bericht aus dem "Liechtensteiner Volksblatt" vom 23.10.1908.
[3] Der Regierungsantritt von Fürst Johann II. erfolgte am 12.11.1858.
[4] Vgl. die liechtensteinische Verfassung vom 26.9.1862 (LI LA SgRV 1862/5).
[5] Vgl. das Gesetz vom 31.12.1864 über die landschäftliche Spar- und Leihkasse, LGBl. 1864 Nr. 2.  
[6] Vgl. das Gesetz vom 8.8.1898 betreffend die Einführung einer Annuitätenabteilung bei der Sparkasse des Fürstentums Liechtenstein, LGBl. 1898 Nr. 5.
[7] Vgl. Art. 27 des Vertrages vom 2.12.1876 zwischen Seiner Majestät dem Kaiser von Österreich und Apostolischen König von Ungarn und Seiner Durchlaucht dem souveränen Fürsten von Liechtenstein über die Fortsetzung des durch den Vertrag vom 5.6.1852 gegründeten Österreichisch-Liechtensteinischen Zoll- und Steuervereines, LGBl. 1876 Nr. 3, und insbesondere den Handelsvertrag und das Viehseuchenübereinkommen vom 9.3.1906 zwischen Österreich-Ungarn (gleichzeitig in Vertretung des Fürstentums Liechtenstein) einerseits und der Schweiz andererseits, LGBl. 1906 Nr. 8. Vgl. in diesem Zusammenhang das Schreiben des Landtagspräsidiums an die Regierung vom 19.11.1906 über die Zustimmung des Landtags zum Handelsvertrag mit der Schweiz (LI LA RE 1906/2223 ad 425).
[8] Vgl. das Armengesetz vom 20.10.1869, LGBl. 1869 Nr. 10.
[9] Vgl. das Gesetz vom 29.7.1878 betreffend die Regelung der Gehaltsbezüge der Lehrangestellten an den Volksschulen, LGBl. 1878 Nr. 8.
[10] Am 12.2.1868 hatte Fürst Johann II. die Aufhebung des liechtensteinischen Militärkontingents verfügt.
[11] Vgl. das Handbillet vom 14.1.1873 betreffend Gewährung eines unverzinslichen Darlehens zu Rheinbauzwecken, LGBl. 1873 Nr. 2.
[12] Am 24.10.1872 war die Eisenbahnstrecke von Feldkirch über Schaan nach Buchs eröffnet worden. Es gab 1881-1884 und 1903-1907 – erfolglose – Bemühungen, Vaduz, Triesen und Balzers an die Eisenbahn anzuschliessen.
[13] Näheres hiezu im Statut vom 20.5.1887 des Fürstlichen Landes-Wohltätigkeitsfondes, LGBl. 1887 Nr. 1. Vgl. auch LI LA LTA 1896/L12.   
[14] Mit bedeutenden Geldzuwendungen unterstützte Fürst Johann II. den Bau der Pfarrkirche St. Florin in Vaduz, der Pfarrkirche St. Laurentius in Schaan, der Pfarrkirche St. Fridolin in Ruggell sowie der Pfarrkirche St. Nikolaus und Martin in Balzers.
[15] Zwischen 1904 und 1914 erfolgte der Wiederaufbau von Schloss Vaduz. 
[16] Der originale Kommissionsbericht wurde in den Landtagsakten nicht aufgefunden. – Die Finanzkommission bestand aus Albert Schädler, Franz Schlegel, Friedrich Walser, Jakob Kaiser und Lorenz Kind (vgl. das Protokoll der Eröffnungssitzung des Landtags unter LI LA LTA 1908/S04/2). 
[17] Vgl. das diesbezügliche Schreiben des Landtagspräsidiums an die Regierung vom 20.10.1908 (LI LA LTA 1908/L15).   
[18] Nicht aufgefunden.
[19] Vgl. das Antworttelegramm von Fürst Johann II. an das Landtagspräsidium vom 21.10.1908 (LI LA LTA 1908/L04), publiziert in: L.Vo., Nr. 44, 30.10.1908, S. 1 ("Amtlicher Teil").  Am 3.11.1908 wurde von Fürst Johann II. in Wien eine Huldigungsdeputation, bestehend aus Albert Schädler und Friedrich Walser als Vertreter des Landtags, Johann Baptist Büchel als Vertreter der Geistlichkeit, Karl von In der Maur als Vertreter der Beamten und Diener sowie Alfons Feger als Vertreter der Lehrerschaft, empfangen (L.Vo., Nr. 46, 13.11.1908, S. 2 ("Zum Fürstenjubiläum"). Vgl. das Handbillet vom 22.1.1909 betreffend die Stiftung eines Irrenfürsorgefonds und Dotierung des Feuerwehrfonds, LGBl. 1909 Nr. 4.