Der Landtag berät über die Auflösung der Gesandtschaft in Bern und die Abfindung für Geschäftsträger Emil Beck


Protokoll der Konferenzsitzung des Landtages, gez. Landtagspräsident Anton Frommelt [1]

22.3.1933

3. Auflösung der Gesandtschaft Bern

Präsident: klärt über die Verhandlungen mit den Schweizerbehörden in Bern auf, [2] wonach es uns als interne Sache überlassen worden sei, nach unserem Ermessen die Sache zu entscheiden. Als Unfreundlichkeit oder dergleichen werde es nicht angesehen. Die Behörden in Bern hätten sich bereits mit der festen Tatsache angefunden, dass die Gesandtschaft aufgelöst werde. Auch der Gesandte [Emil Beck] habe gegen die Tatsache der Auflösung insoweit nichts einzuwenden gehabt. Aber seine Entschädigungsansprüche hat er immer wieder in den Vordergrund gestellt. Es handelt sich für ihn heute noch [darum], möglichst viel für ihn herauszuholen. Er verlangte eine Abfindungssumme oder eine jährliche Pension. Ich sagte ihm, dass dies eine Sache der Unmöglichkeit sei, nachdem kein Vertrag daliege. Er stützte sich jedoch auf private Zusagen und Zusicherungen. Heute erwartet er eine Abfindungssumme, die ihm jährlich etwa Fr. 5-6000 einträgt.

Reg.Chef [Josef Hoop]: Er hat eine einmalige Abfindungssumme von Fr. 40'000 genannt. Man hat über die Gesandtschaft schon soviel geredet, [3] dass man jedenfalls zu einem endgiltigen Beschluss kommen muss. Wir stehen wieder vor ziemlich wichtigen Verhandlungen mit der Schweiz. Wir werden wieder mit der Erhöhung des Zollpauschales anpacken, nachdem die Zolleinnahmen der Schweiz wieder beträchtlich gestiegen sind. Auch bei der Regelung der Alkoholgesetzgebung werden wir herausholen müssen, was irgendwie zu holen ist.

Risch Ferd. [Ferdinand]: Wenn demnächst wichtige Verhandlungen stattfinden, dann ist gerade meine Meinung, dass es umso notwendiger ist, die Gesandtschaft abzubauen. Bisher war immer, wenn es sich um so etwas gehandelt hat, den Bemühungen des Gesandten wenig Erfolg beschieden. Die Regierung hatte erfahrungsgemäss immer grössere Erfolge zu verzeichnen.

[Emil] Batliner: Meinen Standpunkt brauche ich nicht mehr bekannt zu geben. Den kennt man im ganzen Lande auf und ab. Ich möchte aber auch einmal andere Abgeordnete hören, wenn sie zum Wohle des Landes reden wollen. Sonst heisst es immer nur, der Batliner wollte die Gesandtschaft weg haben.

Präsident: Wenn man Ernst in der Sache walten lässt, dann mache ich mit. Zum Zeitvertreib jedoch wieder stundenweise über diesen Gegenstand uns zu unterhalten, könnte ich mich nicht hergeben.

[Franz Xaver] Hoop: Ich möchte Batliner unterstützen. Wenn Regierung und der Landtagspräsident ab und zu in die Schweiz reisen, geht es sich gut und noch schneller.

Reg.Chef: verliest das Schreiben des Geschäftsträgers mit den Gehältern übriger Gesandtschaften etz. [4]

Batliner: Diese Aufstellung ist in keinem Verhältnis zu unserem Lande. Einen solchen Luxus vermöchten wir nicht.

Reg.Chef: Wenn die Gesandtschaft bestehen bleibt, dann sind die bisher bezahlten Beträge nicht zu hoch. Gewisse persönliche Momente sind nicht von der Hand zu weisen. Ich war damals bei der Errichtung der Gesandtschaft in Wien. Es wurde seinerzeit viel Gewicht darauf gelegt, Dr. E. Beck zu gewinnen. Wenn Dr. E. Beck sich damals vertraglich gesichert hätte, ich glaube, man wäre damals alles eingegangen. Er hat aber das nicht gemacht und so besteht keine Verpflichtung. Ich würde nicht ungern sehen, wenn seine Wünsche besseren Anklang finden könnten.

[Philipp] Elkuch: Was sagt der Arbeiterverband zur Sache des Abbaues.

[Georg] Frick: Bisher ist es immer lange gegangen, wenn man von der Gesandtschaft etwas erreichen wollte. Dem Liechtensteiner Verein in Zürich hat er meines Wissens ziemlich viel getan. Wenn einer diesen Ausweis besass, dann hat er Stange gefunden.

Elkuch: Haben unsere Arbeiter in der Schweiz gegenüber anderen Vorzüge?

Reg.Chef: Die fremdenpolizeilichen Sachen waren immer ein Punkt, der nie eine befriedigende Lösung gefunden hat. Wir haben nie von der Schweiz etwas verlangen wollen, was über die Gebühr hinausging. Wir haben immer für selbstverständlich gehalten, dass unsere Leute gegenüber Italienern und Polacken bevorzugt werden. Wir haben aber in der Praxis ganz andere Fälle erlebt. Man kann zwar nicht alles auf das Sündenkonto der schweizerischen Behörden schreiben. Auch gerade unsere Arbeiterschaft wäre in der Lage gewesen, vieles besser zu machen. Die kantonalen Behörden haben sich auch unter anderem auf den Standpunkt gestellt, dass ihnen keine Arbeiter soviel Arbeit geben wie die Liechtensteiner. Die Liecht. Arbeiter holen die Pässe und Ausweispapiere nicht mehr ab, bezahlen die Steuern nicht usw. Wir haben auch tatsächlich die Richtigkeit dieser Angaben in der Regierung erfahren müssen, indem ab und zu Heimatscheine uns mit der Bemerkung zugekommen sind, dass der Betreffende die Steuern nicht bezahlt habe. Wir haben dies auch dem Arbeiterverband mitgeteilt. Gegenwärtig glauben sie in Bern, dass wir die polizeilichen Abmachungen nicht handhaben, wie es der Vertrag vorschreibe. [5] Drüben wird beständig geschumpfen.

Präsident: Es handelt sich um die grundsätzliche Stellungnahme, entweder dafür oder dagegen. Ich habe persönlich in Bern den Eindruck gewonnen, dass sich alles im Alten bleibt und sie keine Konsequenzen ziehen. Dass gewisse nahestehende Personen ihm zur Seite stehen, sind Pflichten des Anstandes.

Reg.Chef: Am Verhältnis mit der Schweiz ändert sich nichts. Mit ihm persönlich, meine ich, sollte man schon schauen, dass man halbwegs anständig und in Frieden auseinanderkommt. Man sollte nicht zu brüsk sein. Ich warne davor.

Präsident: Ich würde beantragen, ihm den ganzen Jahresgehalt und eine entsprechende Umzugskostenbeihilfe zu bezahlen. Mehr glaube ich, würde auch die Öffentlichkeit nicht befürworten und wir müssen es auch verantworten können. Wenn er vom Fürsten [Franz I.] obendrein noch etwas bekommt, ist das recht.

Risch Bernh. [Bernhard]: Man könnte ihm aber einmalig noch etwas zu den Fr. 20'000 hinzugeben, um sich nobel zu zeigen.

Reg.Chef: Ich hätte gern, wenn die Vermögensverwaltung etwas tun würde, für die er manches getan hat. Der Kabinettsdirektor [Josef Martin] hat gesagt, er werde die Sache im Auge behalten. Ich hätte gerne von dort eine Anerkennung.

[Ludwig] Ospelt: Könnte man ihn nicht später noch vorübergehend beschäftigen.

Reg.Chef: Vielleicht bei grösseren Arbeiten, die in das schweizerische Recht einschlagen. Ich habe ihm das auch gesagt. Aber das ist eben etwas ganz Unbestimmtes. Ich bin der Meinung, dass vor dem Abbau die Sache in befriedigender Weise sollte geregelt werden. Wenn man mit dem Geschäftsträger vernünftig und zufriedenstellend auseinanderkommt, so ist das auch etwas wert.

Risch Ferdi.: Was für eine Abfindungssumme bekam seinerzeit der Wiener Gesandte [Eduard von Liechtenstein]? Die Arbeit, die er macht, steht in keinem Verhältnis zur Arbeit unserer Beamten, die das ganze Jahr herhalten müssen.

Präsident: Eine Lösung, die ihn befriedigt, werden wir nicht finden und auch nicht vermögen. Eine derartige Lösung könnten wir auch vor dem Volke nicht verantworten. Ich möchte wissen, wie man sich grundsätzlich zum Abbau stellt, ob ja oder nein.

Reg.Chef: Wir haben von allem Anfang an gesagt, dass man es machen wird auch ohne Gesandtschaft. Wir sagen offen, dass es vorteilhaft wäre, wenn man freundschaftlich auseinanderkäme, wenn es möglich ist.

Risch Bernh.: Man könnte ihm zu dem vom Präsidenten beantragten noch etwas hinzugeben. Ein Grund, von der Auflösung der Gesandtschaft zurückzugehen, besteht nicht, nachdem dieser Akt in Bern nicht als unfreundlich angesehen wird. Schön wäre es, wenn man ihn einigermassen zufriedenstellen könnte.

Reg.Chef: Wir werden jedenfalls auf diesem Wege niemals das erreichen, was ihn befriedigt. Das könnte nur auf dem Weg über den Fürsten gehen. Es könnte unangenehme Folgen haben. Wir haben jetzt eine ausgezeichnete Presseorganisation. Es ist alles in schönster Ordnung und es sollte nicht Veranlassung geboten werden, dass die Verhältnisse eine Trübung erfahren. Eine Auflösung mit heutigem Tage ist mitunter mit Nachteilen verbunden. Was meinen Sie, wenn es bis zur nächsten Sitzung hinausgezogen würde? Man könnte dann noch einmal beim Fürsten sondieren.

Risch Ferd.: Es soll über den Antrag des Präsidenten abgestimmt werden.

Präs.: Vom Fürsten wird man kaum eine andere Antwort erhalten.

Hoop: In erster Linie ist es Sache der Regierung, die ist am besten orientiert. Ich würde es ihr überlassen.

Risch Ferd.: meint, dass der Gesandte hätte Ersparnisse machen können.

Reg.Chef: Viel ersparen hat er nicht können. Er hat in Bern grosse Steuern zu bezahlen, hat beständig seinen Bruder Nico [Nikolaus Beck] auf dem Rücken gehabt. Er muss immer vornean stehen und das kostet immer viel Geld.

Batliner: Dann geben wir ihm mehr. Fr. 20'000 ist ja gegenüber den vorher verlesenen Honoraren fast wie nichts. Man muss sich einmal entscheiden. Wenn man eine Gesandtschaft will, so soll man sie bezahlen, dass der Gesandte leben kann. Wenn man sie nicht braucht, so soll man sie auflösen.

Reg.Chef: Grundsätzlich sind wir uns klar über die Auflösung der Gesandtschaft. Wenn man noch mit Dr. Beck auf friedlichem Wege auseinderkommt, so ist das noch 2-3 Briefchen wert. Aus Landesmitteln geht es nicht, ihm eine solche Entschädigung zu zahlen. Wenn es jemand anders zahlt, so ist das recht.

Präsident: Ganz unabhängig von dem, was der Fürst leistet, würde ich geben, was man auch vor dem Volke verantworten kann. Dass aber der Landtag an den Fürsten gesuchsweise herantritt, halte ich nicht für opportun.

Reg.Chef: Wir haben in Bern in Anwesenheit aller gesagt, wir wollen schön und friedlich auseinanderkommen. Wenn er aber mit seiner Behandlung durchaus nicht befriedigt ist, so wird er sagen, so und so hat man mich behandelt. Dann wird es keinen guten Eindruck machen. Umsomehr als in der Schweiz eine ganz andere Praxis besteht.

Präsident: Die Sache wird immer verquickter und die Nuss immer noch härter. Wenn man abbauen will, dann ist es nicht mehr zu früh. Wenn man sie beibehalten will, dann soll man sich klar aussprechen.

[Gebhard] Brunhart: Wenn er soviel verlangt, dann ist es besser, wir behalten ihn.

[Wilhelm] Näscher: Interesse hat niemand keines daran, dass sie bestehen bleibt. Weder der Fürst, noch das Land noch die Schweiz. Grundsätzlich ist man für den Abbau. Gibt man viel, so ist es vor dem Volke nicht recht, gibt man wenig, ist es bei ihm gefehlt. Ich würde dem Vorschlage des Präsidenten zustimmen. Seine Wünsche sind sowieso nicht erfüllbar. Wenn wir noch lange hin und her weben, so kommen wir zu gar keinem Entschluss. Ich würde mich nicht mehr lange besinnen. Ich beantrage, einfach abzustimmen und dann liegt ein klares Bild vor uns.

Hoop: So klar hat der Landtag die Sache noch nie vor Augen gehabt. Die Sache mit den Schweizer Behörden ist ja in Ordnung. Der Abbau ist zu verantworten.

Reg.Chef: Über die grundsätzliche Auflösung sind wir uns klar. Wir dürfen jedoch nichts ausserachtlassen, um eine befriedigende Lösung herbeizuführen.

Ospelt: Wenn vom Fürsten etwas zu holen wäre, so würde ich [es] vorher noch versuchen.

Präsident: Wir können dem Fürsten nicht vorschreiben. Ich stelle nochmals den Antrag, der Landtag soll beschliessen, ihm weitgehendst entgegenzukommen, soviel man verantworten kann. Die Sache mit dem Fürsten geht den Landtag gar nichts an und ist ganz ausser Betracht zu lassen. Wenn er vom Fürsten noch etwas bekommt, ist es umso besser. Wir können doch unabhängig vom Beitrag des Fürsten beschliessen. Es ist vielfach ein Handel. Derjenige, der viel verlangt, bekommt viel und derjenige, der wenig verlangt, wird mit nichts abgespiesen. Mehr könnte ich vor dem Volke nicht verantworten. Ich glaube, dass mein Antrag das äusserste Entgegenkommen bedeutet.

Reg.Chef: Die Schweizer pensionieren eben mit Fr. 16'000 pro Jahr und dann heisst es, die Liechtensteiner geben nichts.

Batliner: Wir sind aber auch nur eine Gemeinde wie Grabs.

Präsident: Wer beantragt mehr, als ich beantragt habe, nämlich die ganze Jahresentschädigung per Fr. 20'000 und ein einmaliger Umzugskostenbeitrag in der Höhe bis zu Fr. 5000.

Reg.Chef: Ich möchte einen Ergänzungsantrag machen. Die Regierung soll noch einmal, vor man Amen sagt, an den Fürsten herantreten mit Rücksicht auf das gute Einvernehmen.

Präsident: Das kann der Landtag nicht auf sich nehmen, dass die Regierung beauftragt wird, einen formellen Antrag an den Fürsten zu stellen.

Reg.Chef: Man bringt vom Fürsten vielleicht noch etwas heraus. Das schadet doch gar nichts, wenn man die Sache noch etwas hinauszieht.

Präsident: Ich möchte die Angelegenheit jetzt erledigt haben, damit ihm auch gekündigt werden kann und er seine Wohnung kündigen kann. Wenn man die Sache noch weiter hinausschiebt, dann ist das Entgegenkommen eben nicht mehr so gross, oder wir müssen ihm mehr geben.

[Peter] Büchel: Wenn er die Wohnung wieder 1/4 Jahr beibehalten muss, dann bin ich nicht dafür. Er sollte Ende März verständigt werden, dass seine Tätigkeit mit Ende Juni beendet ist. Diese Frist sollte nicht verstrichen lassen werden.

Reg.Chef: Nachdem die Gesandtschaft 13 Jahre bestanden hat, so wäre es doch keine Katastrophe, wenn sie noch 3 Monate weiter behalten wird.

Risch Ferd.: Ich würde jetzt aufhören, in der Konferenz über diese Frage zu debattieren und im öffentlichen Landtag die Sache besprechen.

Risch Bernh.: Ich würde [es] dem Reg.Chef nicht noch schwerer machen, als nötig ist.

Reg.Chef: Ich muss offen gestehen, die ganze Durchführung ist nicht angenehm und wenn man noch etwas wartet, wird die Situation erträglicher. Ein längeres Zuwarten wirkt bestimmt besänftigender. Wenn man sich vor der Auflösung der Gesandtschaft recht bemüht, ihm weitgehendst entgegenzukommen, so macht das ganz ein anderes Bild. Der Ton macht immer die Musik.

Ospelt: Ich möchte die Regierung unterstützen. Es gibt da immer unangenehme Sachen.

Präsident: Es sind somit 2 Anträge:

  1. Die Entschädigung wird in Form des ganzjährigen Gehaltes per Fr. 20'000 festgesetzt und zudem wird ein Umzugskostenbeitrag per Fr. 5000 zugebilligt. Dabei soll auf einen Beitrag seitens des Fürsten keine Rücksicht genommen und auch nicht bis anhin zugewartet werden.
  2. Mit der endgiltigen Erledigung der Sache zuzuwarten, bis die Sache mit dem Fürsten erledigt ist.

Für den 2. Antrag sind 2 Stimmen und für den 1. Antrag entscheiden sich die Mehrheit der Abgeordneten, womit der 1. Antrag angenommen ist.

Präsident: Stellt zur Diskussion, ob im öffentlichen Landtagssaale abgestimmt werden soll. Unbedingt notwendig ist es nicht. Wir haben in der Konferenz schon höhere Beträge beschlossen. Die Öffentlichkeit wäre allerdings sehr interessiert, hingegen die technischen Bedenken des Reg.Chefs sprechen dagegen.

Die Meinung geht dahin, dass die Sache im öffentlichen Landtagssaal behandelt und darüber abgestimmt werden soll. [6]

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[1] LI LA LTP 1933/015.
[2] LI LA RF 130/577/004, 008 und 009.
[3] Vgl. die Landtagsprotokolle vom 15.11.1932 (LI LA LTP 1932/160) und vom 22.12.1932 (LTP 1932/190) sowie den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Landtags vom 8.2.1933 (LI LA RF 132/25/2).
[4] LI LA RF 130/577/033.
[5] Zur schweizerischen Kritik an der fremdenpolizeilichen Praxis Liechtensteins vgl. z.B. LI LA RF 133/123/001.
[6] In der öffentlichen Landtagssitzung vom 23.3.1933 beschloss der Landtag die Aufhebung der Gesandtschaft in Bern (LI LA LTP 1933/034). Von Fürst Franz I. erhielt Emil Beck zusätzlich einen Abfertigungsbetrag in der Höhe von 15'000 Franken (vgl. Schreiben von Regierungschef Hoop an Beck vom 14.9.1933, LI LA RF 130/577/070).