Handschriftliches Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung, gez. Schriftführer Stefan Wachter und Landtagspräsident Wilhelm Beck [1]
12.11.1923
Präs. eröffnet die Sitzung und weist mit kurzen Worten auf die Bedeutung des heutigen festlichen Anlasses [hin] und erteilt den Herrn Reg. Chef [Gustav Schädler] das Wort.
Reg. Chef: verliest ein Schreiben des Fürsten [Johann II.], worin dieser einen neuen Beweis seiner Fürsorge für das Land erbringt, indem er dem Lande die ganze Lebensmittelschuld im Betrage von 550'000 Fr. schenkt, [2] weiter giebt Reg. Chef bekannt, dass der Landesfürst der Gemeinde Ruggell zu einem Rheinbrückenbau Holz im Betrage von 10'000 Fr. und der Gemeinde Triesenberg zum Baue der neuen Strasse 12'000 schenkt. Herr Reg Chef führt weiter aus, dass der Fürst dem Lande im Zeitraume von 1 ½ Jahr rund 700'000 Fr. geschenkt habe.
Präs. spricht namens des Landtages dem Fürst[en] den Dank aus und erklärt, er habe eine Huldigungadr. [3] ausarbeiten lassen und macht den Vorschlag, es sollte diese von je 2 Mitgliedern der Reg. u. des Landtages dem Fürsten persönlich überreicht werden.
[Josef] Gassner dankt dem Fürsten für die Spende und auch der Reg. für Ihre Verwendung.
Diesem schliesst sich auch Abg. [Johann] Büchel für Ruggell an.
Anton Walser weist auf die seltene Feier des 65 jährigen Reg. Jubiläums hin, erwähnt die vielen Verdienste unseres Landesfürsten und den Aufschwung, der das Land unter der Reg. des jetzigen Fürsten genom[m]en. Die neue Verfassung [4] bilde ein Grundgesetz, wie es keine Monarchie kenne. Zum Schluss bringt er auf das Liechtensteiner Volk ein 3 faches Hoch aus, in das alle Anwesenden begeistert einstimmen. Walser macht den Vorschlag, die Adr. an den Fürsten sollte [durch] Landtagspräsident Dr. W. Beck, Vizepr. Joh. Büchel, Reg. Chef Prof. Schädler und Stellvertreter [Alfons] Feger überreicht werden.
Feger lehnt aus Gesundheitsrücksicht ab und empfiehlt Reg. Rat [Felix] Gubelmann.
Die Abstimmung hierüber wird von Alterspräsident [Albert] Wolfinger vorgenom[m]en und Beck, Schädler und Gubelmann bei eigener Stimmenthaltung einstim[m]ig ernannt.
Präs: verliest die von sämtl. Abgeordneten unterzeichnete Huldigungsadr. Nach einem 3 fachen Hoch auf den Landesfürst wird die Sitzung geschlossen. [5]
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[1] LI LA LTP 1923/046.
[2] Vgl. das Fürstliche Handschreiben vom 12.11.1923 (LI LA RE 1923/3623 ad 2327; LGBl. 1923 Nr. 21). Auch abgedruckt in den Landeszeitungen: O.N., Nr. 90, 14.11.1923, S. 1 („Landtagsbericht vom 12. November 1923“); L.Vo., Nr. 91, 17.11.1923, S. 1 („Fürstliches Handschreiben Seiner Durchlaucht unseres hochherzigen Jubelmonarchen“).
[3] Der Text der Huldigungsadresse findet sich unter LI LA RE 1923/2327; weiters unter LI LA LTP 1923/049 und unter LI LA LTA 1923/L47. Die künstlerische Ausgestaltung der Adresse übernahm der liechtensteinische Architekt, Bildhauer und Kunsthandwerker Egon Rheinberger aus Balzers. Vgl. hiezu das Dankschreiben von Regierungschef Schädler an Rheinberger vom 19.11.1923 (LI LA RE 1923/3718 ad 3421).
[4] Vgl. die Verfassung des Fürstentums Liechtenstein vom 5.10.1921, LGBl. 1921 Nr. 15.
[5] Vgl. das Antwort- bzw. Dankschreiben der fürstlichen Kabinettskanzlei bzw. des fürstlichen Kabinettsdirektors Josef Martin an das Landtagspräsidium vom 15.11.1923 (LI LA RE 1923/3718 ad 3421 (Aktenzeichen der Kabinettskanzlei: No. 302/1)).