Die Regierung tritt Gerüchten entgegen, die im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen entstanden sind, und versichert der Bevölkerung dass die Gelder auf der Sparkasse sicher seien und für Hamsterkäufe kein Grund bestehe


Amtliche Verlautbarung der Regierung im "Liechtensteiner Volksblatt", nicht gez. [1]

15.8.1915

Zur Aufklärung

Die fürstl. Regierung hat nachstehende Verlautbarung erlassen.

"Seit einigen Tagen treten im Lande infolge der kriegerischen Ereignisse verschiedene aufregende Gerüchte auf, denen im Interesse der Beruhigung der Bevölkerung amtlich entgegen getreten werden muss.

Die in einigen Orten verbreitete Nachricht, dass eine Aufbietung der wehrfähigen Bevölkerung zu Kriegsdiensten stattfinden werde, entbehrt jeder Begründung.

Die mehrfach auftauchende Meinung, als böte die Sparkassa des Fürstentums Liechtenstein keine hinreichende Sicherheit und als wäre eine Entwertung der österreichischen Banknoten zu besorgen, ist ebenfalls vollkommen unzutreffend.

Die hiesige Sparkasse ist, wie der Bevölkerung aus den jährlich mitgeteilten Rechnungsberichten bekannt ist, vorzüglich fundiert, besitzt einen grossen Reservefonds und überdies noch die volle Landesgarantie. Die Anlage ihrer Gelder besteht in doppelt versicherten inländischen Briefen, in gut verbürgten Kreditdarlehen und pupillarsicheren Effekten. Die Gefahr eines Verlustes der Einlagen ist daher gänzlich ausgeschlossen. Immerhin muss aber darauf aufmerksam gemacht werden, dass mit Rücksicht auf die in den Nachbarstaaten erlassenen Moratorien das Heranziehen von Geld aus dem Auslande in nächster Zeit vielleicht vorübergehenden Schwierigkeiten begegnen könnte. Es empfiehlt sich daher behufs Hintanhaltung einer Erschöpfung der Barbestände mit der Behebung von Einlagen nur in Fällen tatsächlichen dringenden Bedarfes vorzugehen. Für die von der österreichisch-ungarischen Bank in Umlauf gesetzten Noten erliegt nach den bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen der Gegenwert in den Depots der Bank in Edelmetall.

Auch die Besorgnis, dass im Lande die unbedingt notwendigen Lebensmittel nicht in hinreichender Menge vorhanden seien, ist hinfällig. Das Land verfügt in dieser Hinsicht noch über vollkommen hinreichende Mengen. Sollten sich bei einigen Artikeln des täglichen Bedarfes später Mängel einstellen, so wird für deren Abhilfe rechtzeitig entsprechend Vorsorge getroffen werden. Der überstürzte Ankauf grösserer Mengen solcher Artikel würde nur zu unbegründeten Preissteigerungen Anlass geben und könnte den Käufern durch das Zugrundegehen der massenhaft angesammelten Vorräte zu empfindlichem Schaden gereichen.

Sollten Einzelne in Ausnützung der durch die Kriegslage verursachten ausserordentlichen Verhältnisse für unentbehrliche Bedarfsgegenstände offenbar übermässige Preise fordern, so würden auf Grund des § 31 der Gewerbeordnung Preissatzungen für die notwendigsten Bedürfnisse des täglichen Unterhalts erlassen werden.

Die fürstliche Regierung gibt sich der Erwartung hin, dass die Bevölkerung in diesen ernsten Zeiten ihre besonnene Haltung nicht verlieren und sich nicht unbegründeten Besorgnissen hingeben werde; dieselbe erwartet, dass die Ortsvorstehungen durch entsprechende Mitteilung vorstehenden Erlasses und eigene Einflussnahme das Ihre zur Beruhigung der Bevölkerung beitragen werden."

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[1] L.Vo., Nr. 33, 15.8.1915, S. 1.