Die liechtensteinische Regierung erklärt gegenüber der französischen Präfektur in Clermont-Ferrand die Neutralität des Fürstentums und ersucht um die Freilassung des in Frankreich Internierten Gustav Matt


Handschriftliches Schreiben der liechtensteinischen Regierung, gez. Regierungssekretär Josef Ospelt, an die Präfektur in Clermont-Ferrand [1]

24.10.1914 

Der in der liechtensteinischen Gemeinde Mauren heimatberechtigte Gustav Matt hat im Wege des internationalen Komitees des roten Kreuzes in Genf an die f. Regierung berichtet, dass er bei Ausbruch des gegenwärtigen Krieges gleich den österreichischen u. reichsdeutschen Staatsangehörigen trotz seines Hinweises auf seine Zugehörigkeit zum souv. Fürstentum Liechtenstein eingezogen worden sei u. in der 5. Abteilung des Seminars in Cellule, Puy-de-Dôme festgehalten werde. 

Da das F.L. keinerlei militärische Einrichtungen besitzt u. sich vollständig neutral verhält, wird das höfliche Ersuchen gestellt, den genannten Gustav Matt ehestens aus seinem genannten Zufluchtsort zu entlassen u. ihm zu seiner Heimreise bezw. zur Reise nach der Schweiz tunlichste Förderung angedeihen zu lassen. [2]

Mit vorzüglicher Hochachtung

 

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[1] LI LA RE 1914/2794 ad 2131. Mundiert von David Strub am 25.10.1914. Vgl. auch den Empfangsschein des Postamtes Sevelen vom 26.10.1914 über 50 Francs zuhanden der Präfektur in Clermont-Ferrand. Gleichzeitig erging ein analoger Erlass an den „Kriegsflüchtling" Gustav Matt in Cellule und zwar über das Internationale Komitee vom Rotem Kreuz in Genf (LI LA RE 1914/2794 ad 2131 Revers). Gustav Matt war bei Kriegsausbruch in Lyon arretiert und in verschiedenen Lagern in Südfrankreich interniert worden. Matt wandte sich deshalb mit Schreiben vom 26.9.1914 von Cellule aus – über das das Internationale Komitee vom Roten Kreuz in Genf – an die liechtensteinische Regierung und bat um Hilfe. Seiner Ansicht nach sollte die liechtensteinische Regierung der Präfektur in Clermond-Ferrand die Neutralität des Landes erklären, da seine Freilassungsforderung an die Präfektur mit der Begründung abgelehnt worden war, dass Liechtenstein denselben Status wie Österreich einnehme (LI LA RE 1914/2794 ad 2131). Das Schreiben von Matt ging erst am 22.10.1914 bei der liechtensteinischen Regierung ein.
[2] Gustav Matt wurde schliesslich am 10.12.1914 aus der Internierung entlassen (Schreiben von Matt an die liechtensteinische Regierung vom 13.12.1914 (LI LA RE 1914/2794 ad 2131 (Aktenzeichen 3320)). Nach seiner Rückkehr verfasste Matt einen ausführlichen Bericht über seine Gefangenschaft in Frankreich: Gustav Matt, Aus meiner Kriegsgefangenschaft in Frankreich. Feldkirch o.J.