Landesnotstandskommission

1914 - 1920

1914 vom Landtag eingesetzte fünfköpfige Kommission zur Sicherung der Lebensmittel- und Rohstoffversorgung und zur Hilfestellung für Bedürftige. Bis zu ihrer Aufhebung 1920 jährlich neu bestellt. Die Regierung bestritt ihr das Recht, eigene Beschlüssse zu fassen, da dies eine Art "Nebenregierung" bedeutet hätte und in der Verfassung nicht vorgesehen war. Die Regierung wollte sie daher nur als beratendes Organ anerkennen, wogegen sich der Landtag heftig wehrte, im Januar 1918 schliesslich aber doch einem Kompromiss bzw. einem Machtwort des Fürsten folgte, der einem entsprechenden Vorschlag des Landesverwesers seine Zustimmung gab.

Literatur: HLFL (Artikel "Notstandskommissionen"); Quaderer, Bewegte Zeite, Bd. 1, 202.


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o.D. (vor dem 14.12.1914) Die Finanzkommission des Landtags beantragt einen Kredit in der Höhe von 20'000 Kronen für Notstandsarbeiten sowie die Einsetzung einer Landesnotstandskommission LI LA LTA 1914/L01
28.12.1915 Die Regierung bestimmt den Butterpreis und führt für den Verkauf von Milch und Butter ausserhalb der Wohngemeinde eine Bewilligungspflicht ein L.Vo. 31.12.1915, S. 1.
07.01.1916 Der Vaduzer Pfarrer Johannes de Florin gedenkt in seiner Neujahrspredigt des Weltkrieges L.Vo., Nr. 1, 7.1.1916, S. 1f.
03.05.1917 Die Ostschweiz kritisiert die kriegsbedingte Zensur, die schlechte Lebensmittelversorgung und die Bürokratie in Liechtenstein Die Ostschweiz 3.5.1917, Nr. 117. LI LA SgZs 1917.
22.06.1917 Die Landesnotstandskommission verbietet u.a. den Aufenthalt in der Grenznähe L.Vo., Nr. 25, 22.6.1917, S. 2
28.12.1917 Das "Liechtensteiner Volksblatt" blickt zurück auf das Jahr 1917 L.Vo., Nr. 52, 28.12.1917, S. 1
31.12.1917 Der Landtag ermächtigt die Regierung zur Einführung einer Kriegsgewinnsteuer auf dem Verordnungsweg     LI LA LTP 31.12.1917, abgedruckt in L.Vo. 18.1.1918, S. 7.
01.02.1918 Die Regierung verbietet die Ausfuhr von Getreide, Mehl und Brot, sofern dies den Tagesbedarf der betreffenden Person übersteigt L.Vo., Nr. 6, 8.2.1918, S. 1
01.02.1918 Verordnung betreffend den Lebensmittelverkehr L.Vo. 8.2.1918, S. 1.
02.02.1918 Die Regierung regelt die Preise für Rindfleisch und Innereien, wobei Bedürftige von ermässigten Preisen profitieren sollen L.Vo. 8.2.1918, s. 1.
14.10.1918 Der Abgeordnete Wilhelm Beck fordert im Landtag die Einführung des parlamentarischen Regierungssystems LI LA LTA 1918/S04/2
26.11.1918 Die Regierung macht den Beschluss der Landesnotstandskommission kund, dass wegen der Notlage des Landes keine Lebensmittel mehr ausgeführt werden dürfen L.Vo. 29.11.1918, S.3
20.12.1918 Eine liechtensteinische Delegation bemüht sich in Bern um die Zufuhr von Lebensmitteln und Bedarfsartikeln L.Vo., Nr. 51, 20.12.1918, S. 1
31.12.1918 Die liechtensteinische Regierung bewilligt die Torfausfuhr in die Schweiz unter Auflagen LI LA RE 1918/5545
03.01.1919 Die Schweiz teilt die Bedingungen für die Versorgung Liechtensteins mit Lebensmitteln mit LI LA SF 13/1919/0144 ad 1
15.01.1919 Prinz Karl erstattet dem Fürsten Bericht über den Stand der Lebensmittelversorgung LI LA RE 1919/ad 270
14.06.1919 Wilhelm Beck fordert im Landtag die Auflösung des Zollvertrags mit Österreich LI LA LTA 1919/S04
07.11.1919 Die Österreichische Staatsbahndirektion in Innsbruck ersucht die liechtensteinische Regierung, den Eisenbahnbediensteten in Liechtenstein Lebensmittel zu erschwinglichen Preisen abzugeben LI LA RE 1919/5560
25.03.1920 Der „Liechtensteinische Arbeiterverband“ richtet einen Forderungskatalog an die Regierung LI LA RE 1920/1452
06.04.1920 Landesverweser Karl von Liechtenstein antwortet auf den Forderungskatalog des „Liechtensteinischen Arbeiterverbandes“ LI LA RE 1920/1452