1914 vom Landtag eingesetzte fünfköpfige Kommission zur Sicherung der Lebensmittel- und Rohstoffversorgung und zur Hilfestellung für Bedürftige. Bis zu ihrer Aufhebung 1920 jährlich neu bestellt. Die Regierung bestritt ihr das Recht, eigene Beschlüssse zu fassen, da dies eine Art "Nebenregierung" bedeutet hätte und in der Verfassung nicht vorgesehen war. Die Regierung wollte sie daher nur als beratendes Organ anerkennen, wogegen sich der Landtag heftig wehrte, im Januar 1918 schliesslich aber doch einem Kompromiss bzw. einem Machtwort des Fürsten folgte, der einem entsprechenden Vorschlag des Landesverwesers seine Zustimmung gab.
Literatur: HLFL (Artikel "Notstandskommissionen"); Quaderer, Bewegte Zeite, Bd. 1, 202.
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