Der Landesvikar erlässt Verfügungen betr. die kirchlichen Feierlichkeiten am 14./15. November 1908 anlässlich des 50. Regierungsjubiläums vo Fürst Johann II.


Zeitungsbericht, nicht gez. [1]

 13.11.1908

Zur Feier des Regierungsjubiläums

Im Anschluss an die von dem Herrn Landesvikar [Johann Baptist Büchel] an die hochw. Geistlichkeit des Landes erlassenen Anordnungen für die am nächsten Sonntag stattfindende kirchliche Feier des fünfzigjährigen Regierungsjubiläums Seiner Durchlaucht unseres gnädigsten Landesfürsten wurde u. A. verfügt, dass Samstag, den 14. d. Mts. abends 5 Uhr zum Jubiläumsgeläute und Sonntag, den 15. d. M. früh zum Aveläuten unter den nötigen Vorsichten Pöllersalven abgegeben werden, die einzelnen Ortschaften tunlichst reichen Flaggenschmuck erhalten und Sonntag, den 15. d. Mts. abends, unter entsprechender Aufsicht Freudenfeuer auf den Höhen veranstaltet werden.

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[1] 13.11.1908, S. 2.