Mitteilung im nichtamtlichen Teil des Liechtensteiner Volksblattes, nicht gez. [1]
11.7.1902
Ergänzungsprüfung der Lehrer
Bekanntlich wurde durch das Gesetz vom 29. Sept. 1900 bestimmt, dass sämtliche Lehrer frühestens 5 Jahre nach ihrer definitiven Anstellung eine Ergänzungsprüfung abzulegen haben, von deren Erfolg die Zuerkennung der ersten Dienstalterszulage und in Konsequenz dessen auch alle weitern derartigen Zulagen abhängig gemacht sind. Diese Ergänzungsprüfung, welche in einen schriftlichen und in einen mündlichen Teil zerfällt, umfasst deutsche Sprache und Literatur, ferner Pädagogik, Methodik und Schulvorschriften, aus welchen Gegenständen eingehende Kenntnisse gefordert werden. Die erste Prüfung dieser Art wurde vor kurzem mit den Herren Lehrer [Franz Xaver] Gassner (Gamprin), [Georg] Minst (Triesen), [Emil] Risch (Schaan) und [Alois] Wohlwend (Schellenberg) vor der hierzu berufenen Prüfungskommission unter dem Vorsitze des Herrn Regierungschef [Karl von In der Maur] abgehalten und hatte das Ergebnis, dass sämtliche Kandidaten und zwar Lehrer Minst mit Auszeichnung approbiert wurden.
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