Regierungschef Josef Ospelt konferiert mit den Ortsvorstehern und mit Arbeitervertreter Augustin Marogg über Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, ferner über die Besteuerung des Dienstpersonals, die Gründung von Einnehmereien für die Sparkasse, die Gemeindevoranschläge und die Molkeneinfuhr aus Vorarlberg


Maschinenschriftliches Protokoll mit handschriftlichen Korrekturen und Ergänzungen, nicht gez. [1]

21.2.1922, Vaduz

Konferenz der Ortsvorsteher im Regierungsgebäude am 21. Feber 1922

Anwesend alle Vorsteher und als Vorsitzender Herr Reg. Chef [Josef Ospelt].

Reg. Chef erwähnt, dass er die Herren Ortsvorsteher deshalb hieher vorgeladen, um die Frage der Arbeitslosen mit ihnen zu besprechen und gemeinsam mit ihnen Mittel und Wege zu suchen, um das Los dieser Armen zu verbessern. Die fürstliche Regierung habe sich schon seit langer Zeit mit dieser Frage befasst und habe sich auch schon öfters an die Ortsvorsteher herangemacht, um die Einreise der fremden Arbeiter hintanzuhalten und durch Schaffung von Notstandsarbeiten, ihnen ein wenig Verdienst zu geben. Durch Rheinbauarbeiten würden auf kurze Zeit einige Arbeiter Beschäftigung finden und er habe mit der betr. Kommission im Einvernehmen mit den Gemeinden das Nötige vorgekehrt.

Von der Arbeitsnachweisstelle Triesen seien Verzeichnisse der einzelnen Arbeitslosen eingegangen und er habe dieselben dann den Ortsvorstehungen zur Gegenäusserung übermittelt und anfragen lassen, was sie zu tun gedenken. [2] Da nun alle Vorsteher anwesend seien, möchte er sie ersuchen, sich zu äussern, ob sie die Verzeichnisse richtig befunden und was inzwischen in der Frage der Arbeitslosenfürsorge getroffen wurde.

Vorst. [Josef] Gassner Vaduz:

Das Verzeichnis stimmt, die Arbeit, die wir bieten können, sind einzig Rüfeverbauungsarbeiten, bis jetzt konnte man aber noch nichts tun, doch glaube er, bald beginnen zu können. Vaduz hat für alle, die sich als arbeitslos gemeldet hätten, Arbeit. Der Schweizerbürger [Andreas] Bollhalter habe inzwischen in der Schweiz Arbeit gefunden.

Bargetzi [Emil Bargetze] Triesen:

Das Verzeichnis der Arbeitslosen stimmt und auch wir werden diesen Arbeit verschaffen. Zwar unterbleibt die geplante Rheinbauarbeit, aber es wird die Wasserleitung in Angriff genommen, so zwar, dass wir innert 14 Tagen für alle Beschäftigung haben.

[Josef] Gassner Triesenberg:

Auch bei uns stimmt das eingesandte Verzeichnis und habe bereits der fürstlichen Regieurng mitgeteilt, was wir zu tun gedenken. Die Gemeinde hat ein Darlehen aufgenommen und wir werden die Strasse vom Sommerhau nach Jonaboden in Angriff nehmen. In unserer Gemeinde sind ungefähr 40 ungelernte Arbeiter, die keine Arbeit haben, ausser denen, die jährlich als gelernte Arbeiter in die Schweiz reisen. Diese würden auch diese Arbeit nicht verrichten und ich hoffe, dass dieselben, wenn nicht nach der Schweiz, so doch nach Frankreich reisen können.

Reg. Chef: Es besteht Aussicht, dass die meisten unserer gelernten Arbeiter in Frankreich Arbeit finden werden. [3]

Balzers:

Die Liste stimmt nicht ganz genau. Es sind schon verschiedene zu mir gekommen und sagten, dass sie sich nicht angemeldet hätten, so Alois Frick in Mels. Auch sein Sohn sei auf der Liste und auf meine Frage sagte er, er habe sich zur Arbeitsannahme in Frankreich angemeldet und so noch verschiedene andere. Tatsächlich hat es aber Arbeitslose in unserer Gemeinde und auch wir hätten, wenn auch nicht für den ganzen Sommer, Arbeit für dieselben. Es ist schon durch Jahre hindurch eine Waldstrasse zum Baue geplant, die Gemeinde kann dieselbe aber nur von Jahr zu Jahr ausführen, weil sie kein Geld hat und weil zudem wegen der Grundeinlösung nicht alles im Reinen sei.

Chef klärt den Ortsvorsteher auf, dass sie in diesem Falle allenfalls um Expropriation einreichen müssten.

In der Rüfe können wir noch nichts tun und wir werden es hier überdies im Gemeindewerk machen. Die alte Schule würden wir gerne herrichten, aber da sollte das Land einen entsprechenden Anteil daran zahlen, sonst sind wir nicht imstande, die Arbeit durchzuführen, weil wir kein Geld haben.

Reg. Chef frägt an, ob sonst keine andere grössere Arbeiten in Aussicht seien.

Vorsteher Brunnhart [Gebhard Brunhart]: Es handelt sich nur um das Geld.

Triesenberg Vorsteher: Ihr müsst Geld aufnehmen wie andere Gemeinden auch.

Chef: Dies fällt keiner Gemeinde so leicht wie Balzers, da sie ja Besitz in der Schweiz hat und so ohne weiteres bei jeder Bank Geld erhält.      

Vorst. Balzers: Das hat man schon lang gesagt und wenn wir es befolgt hätten, dann hätten wir jetzt einen Haufen Schulden.

Arbeitervertreter [Augustin] Marogg: Dass die Balzner Liste falsch ist, kann ich nicht begreifen, es sind keine anderen aufgenommen worden, als diejenigen, die sich gemeldet haben, wir hätten auch kein Interesse daran. Balzers kann überhaupt leicht grössere Arbeiten, insbesondere die Waldstrasse ausführen, da sie dafür von Graubünden subventioniert werden.

Vorst. Brunnhart: Aber erst, wenn wir die Strasse ausgeführt haben, und dazu haben wir kein Geld.

Schellenberg: Bei uns hat es ja wenig Arbeitslose, solche, die keine Arbeit haben, aber dabei doch leben können, indem sie eine Ökonomie besitzen, rechne ich nicht dazu.

Für die Arbeitslosen haben wir schon Arbeit. Wir werden, sobald besser Wetter ist, den Haldenmähdergraben in Angriff nehmen und die Hinterschellenberger wünschen eine Strasse. Forstmeister wird sie ausstecken und die Kostenberechnung machen und wenn wir imstande sind, und das Land oder der Landesfürst [Johann II.] mithilft, so wird sich schon etwas machen lassen. Die Grabenräumung will jeder selbst machen.             

Eschen: Im Grossen und ganzen stimmt die Liste, muss jedoch bemerken, dass wir eigentlich Arbeitslose, also solche, die kein Vermögen haben und auch keine Arbeit, wenige haben, arbeitslos und ohne Geld ist bei uns bereits alles.

Wir haben grössere Arbeiten in Aussicht. Die Strasse auf Schönbühl [haben] wir in Angriff genommen und die Haldengasse verbreitert, sodass bei uns alles Arbeit hat. Auch Rüfearbeiten werden ausgeführt. Die Grabenarbeiten macht jeder Steuerträger selber.

Mauren: Auch bei uns ist es so wie in Eschen, nur haben wir eine Anzahl tatsächlich Arbeitsloser. Verdienstlos sind bei uns viele. Die Leute wollen bei uns arbeiten, sonst würden sie nicht um 4 Franken Arbeiten verrichten. Es ist dies zwar eine Lohndrückerei, aber bei den jetzigen geldarmen Zeiten ist alles froh, wenn man nur etwas verdienen kann.

Arbeiten gibt es für uns in diesem Jahr genug, das ist der Friedhofbau, die Fallsgasse und eine Waldstrasse. Die Waldarbeiten werden im Gemeindewerk ausgeführt.

Ruggell: Als ich vernahm, dass sich Bürger aus unserer Gemeinde als arbeitslos meldeten, habe ich am Sonntag auf dem Kirchplatz verrufen lassen, diejenigen, die Arbeit wollen, können sich melden zur Räumung eines Grabens, aber da die Arbeit sehr schmutzig ist, haben sich keine gemeldet. Grössere Arbeiten sind nicht im Zuge, aber dennoch können wir die Arbeitslosen, die in unserer Gemeinde sind, beschäftigen. Wir haben noch Rheinarbeiten. Die Bautätigkeit ist sehr flau und zudem arbeiten auch Fremde.

Balzers: Wir haben noch einige, die in Österreich Ställe oder Häuser bestellt haben, die der österr. Unternehmer auch hier fertig erstellen will, da könne man nicht machen.

Reg. Chef: Denjenigen können Sie sehr gut die Aufenthaltsbewilligung verweigern.

Arbeitervertreter:

Wir sollten die Sache machen wie in Österreich und in der Schweiz, dass wir niemand über die Grenze hereinlassen, sonst nützt alles nichts, wie man bis jetzt gesehen. Wir haben öfters bei der Regierung reklamiert, aber dessenungeachtet hatten wir eine grosse Anzahl fremder Arbeiter im Lande und bringen sie überhaupt nicht mehr aus dem Lande hinaus, wir müssen radikaler vorgehen.

Chef:

Er weise den Vorwurf zurück, dass seitens der Regierung nichts geschehen sei. Aber man wisse ganz gut, dass wir die vom Arbeitervertreter vertretene Ansicht praktisch bei unseren Grenzverhältnissen bei dem Stande unserer Grenzwache sich nicht durchführen lasse; nützen könne nur eine Kontrolle hinter der Grenze unter Mitwirkung der Gemeinden. Es liesse sich vielleicht so durchführen, dass einem Arbeiter die Aufenthaltsbewilligung vom Ortsvorsteher erst nach Anhörung der Arbeitsnachweisstelle gegeben wird.

Marogg: Nach meiner Ansicht liesse es sich leicht unter Androhung grosser Strafen durchführen, nur die Arbeiter nicht ins Land hereinzulassen zum Arbeitsantritt, ohne vorherige Bewilligung der Regierung und der Gemeinden. Ich meine hier auch die Arbeiter, die täglich einreisen (im kleinen Grenzverkehre) und abends wieder zurückkehren, das ist gerade im Unterlande sehr der Fall und es leiden Arbeiter und auch Fuhrleute darunter und die sollte man zurückhalten.

Mauren: Ich habe immer nur Bewilligung für Knechte und Mägde gegeben, da man im Lande solche nicht gut erhält. Aber gestern kam ein öst. Arbeiter zu mir und sagte, er suche Arbeit, ich sagte zu ihm, das dürfe man hier nicht tun und da sagte er mir, der liecht. Posten habe ihn einreisen lassen und ihm gesagt, er könne Arbeit suchen, müsse aber am heutigen Tage wieder zurückkehren. Das ist nach meiner Ansicht nicht am Platze. Es sollte gesetzlich durchgeführt werden, dass keiner ohne Bewilligung der Regierung bezw. der Gemeinden anstellen und sollten grosser Strafen ausgesetzt werden. Die Einhaltung dieser Bestimmungen sollten vom Gemeindepolizisten, dem Ortsvorsteher und den Landweibeln überwacht werden.

Marogg: Die Anstellung von Knechten und Mägden wird arg übertrieben, so kenne ich Fälle, dass Bauern Knechte anstellten, sie dann anderen Arbeitern den Verdienst wegnahmen, während der fremde Arbeiter ihm billig die Hausgeschäfte verrichtete. (So kam es vor bei Arbeitern bei der Schlossstrasse.)

Ortsv. Vaduz: Wir haben für unser Bürgerheim einen Knecht ausgeschrieben, es meldete sich einer von Triesen, der aber viel zu teuer kam, und 2 Unterländer, die aber zu jung waren, wir würden auch lieber einen Liechtensteiner anstellen, wenn die Differenz in der Lohnforderung nicht gar zu gross ist.

Ruggell: Wir haben in unserer Gemeinde nur ganz wenig fremde Personen etwa als Kindsmägde und Knechte, deren Stelle von Inländern nicht versehen wird.

Chef: Auch diese Frage wurde oft in der Regierungssitzung besprochen, aber wir sind nicht darüber hinweggekommen, weil man nicht ohne weiters dem Bauer verbieten konnte, einen Ausländer als Knecht anzustellen, hingegen ihn aber zwingen, unbedingt einen viel teurer zu stehen kommender Liechtensteiner anzustellen.

Triesen:

Ich habe vor Erteilung der Aufenthaltsbewilligung an Knechte stets vorher die Arbeitsnachweisstelle gehört.

Balzers:

Wie ich schon gesagt habe, sind bei uns einige Parteien, die aus Österreich Häuser bestellt haben und von dem Unternehmer in Liechtenstein aufgestellt werden sollen.

Marogg:

Gerade in Balzers hat es sehr gute Zimmerleute, die diese Arbeit verrichten können, warum sollen wir dann den Ausländer dieselbe verrichten lassen. Dagegen würden die liecht. Arbeiter protestieren.

Reg. Chef:

Es liesse sich vielleicht ein Mittelweg finden und zwar so, dass jede Arbeitsannahme an eine Bewilligung der Ortsvorstehung gebunden ist, diese aber vor Erteilung der Aufenthaltsbewilligung sich mit der Arbeitsnachweisstelle ins Benehmen setzt. Die Polizisten hätten alles zu kontrollieren. Die Arbeiter, die im kleinen Grenzverkehr einreisen, sollten bei Arbeitsannahme ebenfalls eine Bewilligung der O.V. erwirken müssen und darüber sollen sie an der Grenze kontrolliert werden. [4]

Einstimmig damit einverstanden.

Planken, Gamprin und Schaan erklären alle Arbeitslose, die sie haben, beschäftigen zu können.

Marogg: Im Schwarzwald arbeiten immer nur noch Fremde.

Verpflegungskosten des Dienstpersonales Grundlage zur Besteuerung:

Den andern Arbeitern zieht man auch die Steuern ab, darum soll man auch das Dienstpersonal besteuern und die Kost und Logie entsprechend berechnen, damit könnte man die fremden Arbeiter auch ein wenig abhalten.

Die Ansätze, die die Ortsvorsteher angegeben haben, werden teils berichtigt, dass beibehalten, um so eine einheitliche Verrechnung zu haben.

Reg. Chef: Seitens einiger Gemeinden ist die Ansicht vertreten, dass die im Gemeindewerk ausgeführten Arbeiten nicht der Besteuerung zu unterliegen hätten, er möchte auch darüber die Ansicht aller Gemeinden hören.

Triesenberg O.V.:

Man soll kontrollieren, ob die Löhne aller Alpbediensteten zur Steuer herangezogen wurden, Triesenberg hätte es getan.

Die einzelnen Gemeinden geben an, wieviele Arbeiten sie im Gemeindewerk verrichten.

Triesen:

1 ½ [5] Tag im Walde und 1 Tag in den Alpen auf jede Kuh.

Eschen:

Wald- und Grabenarbeiten ungefähr 4-5 Tage.

Vaduz:

Wald- und Grabenarbeiten 3 Tage.

Schaan:

Waldpflanzensetzen 1 Tag, Grabenarbeiten 1 Tag.

Gamprin: Im Wald 1 Tag, in den Gräben 1 Tag.

Planken: Im Wald 2 Tage, in den Gräben 2 Tage.

Balzers: Die Rüfearbeiten waren zur Hauptsache Rodarbeit, Wald 1 Tag.

Schellenberg: Waldarbeit 2-3 Tage.

Ruggell: Im Wald 2 Tage und in der Au 2 Tage.

Mauren: Jeder Losholzbezüger 1 Tag auf den Waldstrassen 2 Tage und jeder Bauwaldbesitzer 1 Tag.

Einnehmereien in den einzelnen Gemeinden:

Man hat schon vor dem Kriege vielseits den Wunsch geäussert, in den einzelnen Gemeinden des Landes, ähnlich wie es die st. gall. Kantonalbank in der Schweiz eingerichtet hat, Einnehmereien zu errichten, die für die Sparkasse Geld in Empfang nehmen, Zinsen entrichten etz. Es würde mich interessieren, wie diese Idee in den Gemeinden aufgenommen wird.

O.V. Triesen: Da ja doch kein Geld in der Sparkasse ist, so wird diese Einrichtung momentan nicht viel Wert haben.

O.V. Mauren: Im Unterland wäre eine Schaffung einer solchen Stelle zu begrüssen.

O.V. Schellenberg: Dazu fehlt das nötige Vertrauen, auch ich würde, wenn ich Geld einzulegen hätte oder solches aufnehmen wollte, nicht zu dieser Stelle gehen, sondern nach Vaduz, damit ich alles weiss, ob ich Schulden oder Vermögen habe.

Andere O.V. sind der Ansicht, dass nicht das nötige Vertrauen in unserem Volke ist und dass die ganze Geschichte nicht rentiert. Der betreffende Funktionär müsste ja auch entlöhnt werden.

Chef klärt auf, dass Vertrauen schon nach und nach kommen werde, der Übernehmer würde in Eid genommen und speziell für das Unterland hätte es grossen Wert, weil sonst jeder nach Vaduz muss und Geld und Zeit braucht.

Mauren und Eschen sind für die Schaffung einer solchen Stelle.

Gemeindevoranschläge:

Reg. Chef:

Da die Zeit der Vorlage der Voranschläge schon lange verstrichen ist und noch immer nicht alle vorliegen, ersuche er die betr. Herren, dies ungesäumt nachzuholen, überdies ersuche er die einzelnen O.V. im Interesse der Gemeinden und eines geordneten Geschäftsbetriebes bei der Regierung die jeweiligen Berichte immer zeitgerecht vorzulegen.

Die Voranschläge werden mit den Ortsvorstehern durchgenommen und von ihnen die nötigen Aufklärungen erteilt.

Schaan und Planken werden dieselben noch umarbeiten und dieselben innert drei Tagen wieder vorlegen, ebenso die Gemeinden Vaduz und Triesen, die die Voranschläge noch nicht vorgelegt haben, werden dies ungesäumt bis in drei Tagen nachholen.

Reg. Chef: Ersucht noch die Herren O.V., die Armenhäuser besitzen, den Armenanstaltsschwestern ihre Bezüge zeitgerechter auszurichten.

Einzelne O.V. beschweren sich, dass sie für die Schwestern zu viel bezahlen müssten, so 500 Franken, und die ganze Verpflegung.

Reg. Chef: Ratet ihnen, mit der Ordensvorstehung zu verhandeln, wie es das Land auch bez. der Lehrschwestern tat, es werde gewiss Erfolg haben.

Molkenausfuhr aus Österreich:

Chef weist darauf hin, dass er in dieser Sache schon nach allen Seiten seine Fühler ausgestreckt habe und habe letzthin in Bregenz eine Konferenz mit Landesregierungsrat Diessner [Oskar Diesner] gehabt, der erklärte, das man mit dieser Sache noch bis zum Frühjahr abwarten möchte, da voraussichtlich eine durchgehende Änderung und ein Abbau eintreten werde.

Wegen der Milchlieferung seitens der Alpe Rautz wäre es gut , wenn man sich mit der Bezirkshauptmannschaft in Bludenz ins Benehmen setze, was auch in der nächsten Zeit von der Regierung oder einen Beamten geschehe.

Reg. Chef ersucht noch um Bekanntgabe des genauen Milchquantums, das auf diesen Alpen erzeugt werde.

Schluss ½ 6 Uhr abends.

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[1] LI LA RE 1922/ad 0778. Vgl. die Berichterstattung zur Konferenz in den Landeszeitungen: L.Vo., Nr. 16, 25.2.1922, S. 1 („Arbeitslosenfrage“); O.N., Nr. 16, 25.2.1922, S. 1 („Arbeitslosenfrage).
[2] Vgl. den Erlass der Regierung an alle Ortsvorstehungen vom 17.12.1921, worin sich diese vorbehielt, sämtliche Ortsvorsteher zu einer Konferenz im Gegenstand zu laden (LI LA RE 1921/5321). Nach dem Verzeichnis von Oswald Kindle von der Liechtensteinischen Arbeitsnachweisstelle zuhanden der Regierung vom 26.11.1921 waren im Fürstentum 247 Arbeitslose gemeldet, darunter allein 61 in Triesenberg und 43 in Triesen (LI LA RE 1921/5307 ad 5321). 
[3] Mit Schreiben vom 26.5.1922 orientierte die liechtensteinische Gesandtschaft in Bern die liechtensteinische Regierung über eine Mitteilung des französischen Konsulats in Zürich, wonach 50 liechtensteinischen Arbeitern ein Einreisevisum für Frankreich erteilt werde (LI LA RE 1922/2332 ad 0013). 
[4] Die Regierung bestimmte mit Erlass vom 25.2.1922, dass die Arbeitsannahme jeder Art durch Ausländer an die Bewilligung derjenigen Ortsvorstehung gebunden war, in deren Gemeinde die Arbeit verrichtet wurde (LI LA RE 1922/ad 0778). Mit Kundmachung vom 19.5.1922 zog die Regierung die Erteilung von Arbeitsbewilligungen für fremde Arbeiter, Knechte und Mägde aber an sich. Bewilligungsvoraussetzung war die Bestätigung der Arbeitsnachweisstelle, dass vom Standpunkt des liechtensteinischen Arbeitsmarktes nichts einzuwenden war. Arbeiter, auch Fabrikarbeiter, die im kleinen Grenzverkehr nach Liechtenstein einreisten und täglich wieder ins Ausland zurückkehrten, hatten ebenfalls um eine Arbeitsbewilligung einzuschreiten (LI LA RE 1922/2237 ad 0778).    
[5] Unsichere Lesung.