Die Regierung ordnet zum 65jährigen Regierungsjubiläum von Fürst Johann II. Feierlichkeiten für alle Schulen an


Maschinenschriftliches Schreiben der Regierung, gez. Regierungschef Gustav Schädler, an die Schulen [1]

24.10.1923

An alle Schulen

Seine Durchlaucht, unser allgeliebter Landesfürst [Johann II.], feiern am 12. November 1923 das 65 jährige Regierungsjubiläum. Wir erfüllen nur eine bescheidene Dankespflicht, wenn wir an diesem Tage Seiner Durchlaucht besonders huldigen. Die kirchliche Jubelfeier ist auf den 11. November 1923 anberaumt. [2] Die weltliche Feier wird am 12. November l.J. vor sicht gehen. [3] Wir ordnen daher für alle Schulen an:

Der Unterricht hat am 12. November l.J. an allen Schulen zu entfallen. Die schulpflichtige Jugend, einschliesslich der Fortbildungsschüler, hat sich morgens (am 12. November) in der Schule zu versammeln und von dort unter Führung des Lehrpersonals den Zug zur Kirche anzutreten. Nach Beendigung des feierlichen Schulgottesdienstes versammeln sich die Schüler um 9 Uhr in einem festlich geschmückten Schulraum, woselbst nach Absingung eines patriotischen Liedes vom Lokalschulinspektor oder sonst einer Lehrkraft eine die Bedeutung des Jubeltages würdigende Ansprache zu halten ist. Die Schulfeier ist mit Absingung des Fürstenliedes zu beschliessen. Alle Mitglieder des Ortsschulrates sind einzuladen, der Feier beizuwohnen.

Die Schulen wollen sich wegen Durchführung der Feier mit den Ortsvorstehungen und den Hochw. Pfarrherren in Verbindung setzen.

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[1] LI LA RE 1923/3421.
[2] Vgl. das diesbezügliche Schreiben der Regierung an Johann Baptist Büchel, Landesvikar und päpstlicher Hausprälat, in Bendern vom 24.10.1923 (ebd.).
[3] Vgl. das diesbezügliche Schreiben der Regierung an alle Ortsvorstehungen vom selben Tag (ebd.).