Der Churer Bischof Georgius Schmid von Grüneck verurteilt die Lehre von der Volkssouveränität und ruft die Liechtensteiner Katholiken zu Gehorsam gegenüber Fürst Johann II. und der von ihm bestellten Regierung auf


 

Handschriftlicher Hirtenbrief des Bischofs von Chur, Georgius Schmid von Grüneck, gez. ders., an die Bistumsangehörigen in Liechtenstein [1]

 

12.11.1918, Chur

Georgius, Dei et Apostolicae Sedis Gratia Episcopus Curiensis, Partis Helvetiae, Dioecesis olim Constantiensis, Adminstrator, [2] S. Sedi Immediate Subiectus, Dominus in Fürstenburg et Fürstenau etc

entbietet seinen Bistumsangehörigen im Fürstentum Liechtenstein Gruss und Segen im Herrn!

Geliebte Diözesanen! 

Ihr feiert am heutigen Sonntag ein gar seltenes Fest – das diamantene Regierungsjubiläum Eures hochverehrten Fürsten, die Wiederkehr des sechszigsten Jahrestages, an welchem

Johann II. Fürst von u. zu Liechtenstein 

als rechtmässiger Nachfolger seiner erlauchten Vorgänger die Regierung seines angestammten Landes angetreten hat. [3] 

Freilich hätten wir es als einen neuen Beweis der Güte Gottes dankbar empfunden, wenn es uns vergönnt gewesen wäre, diese seltene Feier im leuchtenden, erwärmenden Sonnenschein des Völkerfriedens zu begehen, statt im brausenden Sturmwind erregter Zeiten, wo die weltgeschichtlichen Ereignisse sich förmlich überstürzen und den Völkern die Ruhe und Besonnenheit rauben. 

Aber lassen wir dadurch unser Vertrauen auf die göttliche Vorsehung in keiner Weise erschüttern. Die Schrift sagt, dass die Weisheit Gottes durch keine Bosheit und keinen Irrtum sich besiegen lasse und dass sie mächtig und stark wirke von einem Ende der Schöpfung bis zum andern (Sap. 8,1). Vertrauen wir also ihr auch da, wo wir mit unserem schwachem Verstande das Wie und Warum der göttlichen Wege nicht zu durchdringen vermögen. Trösten wir uns selbst in den Nächten, die keine Sterne haben, mit der Versicherung des Völkerapostels an die Römer: „Wir wissen aber, dass denen, die Gott lieben, alle Dinge zum Besten gereichen." (Röm. 8,28).

Welches sind nun die Gesinnungen, mit welchen Ihr, geliebte Diözesanen, das Jubiläum Eures der Verehrung so würdigen Landesfürsten begehen sollt? 

Vorerst sollt Ihr Gott, dem Herrn, welcher der Urquell jeder guten Gabe und jeden vollkommenen Geschenkes ist, aus tiefsten Herzensgrunde dafür danken, dass er, der gütige Gott, Euch einen so christlichen edlen, hochgesinnten Fürsten verliehen hat, um den manch Einer Euch beneiden möchte. Dieses Glück sollt Ihr dankbaren Herzens als ein gütige Fügung der göttlichen Vorsehung anerkennen und es umso höher schätzen, je mehr in andern Ländern die moderne Staatsgewalt die Gläubigen von Christus und seiner Kirche abzuziehen bestrebt ist, statt sie auf dem Wege zum ewigen Ziele zu bestärken. 

Für einen solchen Fürsten, der sein Land nach christlichen Grundsätzen regiert wissen will, im klaren Bewusstsein, dass alles soziale Leben und Streben dem einen letzten Zwecke, der ewigen Seligkeit untergeordnet ist – für einen solchen christlichen Fürsten sollt Ihr heute Gott, dem Herrn, Euern innigen Dank darbringen. Machet Euch dadurch würdig von Gottes gütiger Vaterhand neue Gaben und Gnaden zu erhalten gemäss dem schönen Worte des hl. Ambrosius: „Wenn wir die Gaben Gottes hinnehmen und stillschweigen und seiner nicht gedenken, entziehen wir uns selbst für die Folgezeit ihre Verleihung, da wir undankbar und derselben nicht wert sind." (Ambr. Serm. 42). Lasset von der Erfüllung dieser Dankespflicht nicht deshalb ab, weil viele von Euch infolge des unglückseligen Weltkrieges schwere Not gelitten. Im Gegenteil. Danket mit Eurem Bischofe der göttlichen Vorsehung, dass unser Bistum von den eigentlichen Kriegsgreueln verschont geblieben ist, von welchem andere Gegenden so fruchtbar heimgesucht wurden.

Aber auch gegenüber Eurem Fürsten selbst geziemt es sich, dass Ihr am heutigen Tage als gute, treue Landeskinder Eure dankbare Gesinnung bekundet für die besonderen Wohltaten, die Seine Durchlaucht Eurem Heimatlande im Verlaufe seiner langen Regierungszeit erwiesen hat. Und wenn es bei diesem Anlasse im Lande Liechtenstein wider Erwarten Herzen gäbe, welche vergessen könnten, was sie von edler, gütiger Fürstenhand empfangen haben, wahrlich, es würden die Steine reden – die Steine der Gotteshäuser und der sozialen Werke, die der Fürst im Lande errichtet und ausgestattet hat. [4] Sie würden die Stimme erheben und Zeugniss geben von der Grösse seiner Vaterliebe zu dem Landeskindern, welche die göttliche Vorsehung seiner Vatersorge anvertraut hat.

Freilich hat der hohe Fürst in seinem Edelmute niemals auf irdischen Danke gerechnet. Er schrieb sein Wohltun in den Sand, getragen von der schönen christlichen Hoffnung, alles im Buche des Lebens einst wieder zu finden.

Aber menschlich ist der Schmerz, den die Undankbarkeit dem Menschenherzen verursacht. Sogar dem Heiland hat dieser Schmerz durch die Seele geschnitten, als er das Wort sprach: „Sind nicht zehn geheilt worden? Wo sind denn die übrigen neun? Fand sich wirklich keiner, der zurückgekommen wäre und Gott die Ehre gäbe, als dieser Ausländer?" (Luc. 17,17).

Und menschlich ist die Freude, andere in dankbarer Freude zu sehen ob des Guten, das wir ihnen erweisen haben. Wenn daher das Vaterherz Eures geliebten Fürsten am heutigen Tage sich zum Allmächtigen, zum König der Könige, zum Herrscher der Herrscher, wendet, um ihm den Dank seines Herzen dafür darzubringen, dass er seine Lebenstage gesegnet und sie ausgedehnt hat bis auf den schönen Tag der Ehren, den Ihr heute festlich begeht: Wohlan denn, füget seiner Herzensfreude auch noch diese hinzu, dass Ihr heute in kindlicher Dankbarkeit der empfangenen Wohltaten gedenket und zum gemeinsamen Vater im Himmel, gemeinsam mit Eurem Bischof und Euren Seelsorgern, inbrünstige Gebete für sein Wohlergehen zum Trone [sic] Gottes emporsendet. Dazu ermahnt Euch der hl. Paulus mit den Worten: „Danket allezeit für alles Gott, dem Vater im Namen unseres Herrn Jesu Christi." (Ephes. 5,20). Und an einer andern Stelle: „Seid beharrlich im Gebete und seid wachsam darin mit Danksagung." (Col. 4,2).

Vollkommen jedoch wird in Eurer Seele die Tugend der Dankbarkeit erst dann sein, wenn Ihr mit dem Zeugnis des Wortes das Zeugnis der Tat verbindet. Dieses Zeugnis der Tat aber, das jeder Christ seiner rechtmässigen Obrigkeit schuldig ist, besteht in der Befolgung der Mahnung Christi: „ Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist und Gott, was Gottes ist". (Math. 22).

Aus dem Katechismus wisst Ihr, wozu Ihr im Einzelnen der gesetzmässigen Obrigkeit gegenüber verpflichtet seid. Vorerst ist es Eure Pflicht, ihr Ehrfurcht und Liebe zu erweisen; Ehrfurcht, weil nach der ausdrücklichen Lehre des Christentums die Vorgesetzen sowohl in der Familie als in der Kirche und Staat, Stellvertreter Gottes sind. „Jedermann unterwerfe sich der obrigkeitlichen Gewalt", so lautet die klare, bestimmte Weisung des hl. Paulus an die Römer. „Denn es gibt keine Gewalt ausser von Gott, und die, welche besteht, ist von Gott angeordnet." (Röm.13,3). Die gesetzmässige Obrigkeit ist demnach Stellvertreterin Gottes. Dem Stellvertreter Gottes aber gebührt Ehrfurcht und Liebe, wie wir zu Ehrfurcht und Liebe gegenüber dem Allerhöchsten selbst verpflichtet sind. 

Jene Untertanen also, welche für ihre gesetzmässige Regierung nur Werte der Verkleinerung, des Tadels, des Spottes, der Verachtung haben, [5] verfehlen sich schwer gegen die Christenpflicht dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist und untergraben, bewusst oder unbewusst, auch die zeitliche Wohlfahrt des Volkes; denn das Wort des Völkerapostels, dass man keinen andern Grund legen könne, als Christus Jesus, gilt unstreitig auch für das zeitliche Wohl des Staates. Aus diesem Grunde, weil ohne Christus der Rechtsschutz und die zeitliche Wohlfahrt der Bürger nicht erzielt werden kann, ist die Forderung des Liberalismus und Sozialismus, Kirche und Staat zu trennen, von allen Christen grundsätzlich zu verwerfen, wie sie tatsächlich vom Lehramte der katholischen Kirche verurteilt worden ist. (Syll. Th. 55). [6]

Und aus dem gleichen Grunde, „ohne Christus kein Heil", erklärt sich die unheilvolle Erscheinung, dass, wie der altheidnische, so auch der neuheidnische Staat sich nicht zum Begriffe des Rechtsstaates zu erheben vermochte. Es fehlten ihm nämlich die beiden notwendigen Unterlagen: die Stellvertretung Gottes durch die Staatsgewalt und die Verantwortung derselben vor Gott für die Achtung und den Schutz der Rechte des Einzelnen. 

Und was an zweiter Stelle als schwere Pflicht der Untergebenen gegenüber der (der) gesetzmässigen Obrigkeit wenn möglich noch klarer und bestimmter im Gesetze Gottes ausgesprochen wird, das ist der Gehorsam gegenüber allen gerechten Gesetzen einer rechtmässigen Regierung. In kurzer, bündiger Weise ist diese Grundlehre des Staatsrechtes im neuen Testament mit den Worten ausgesprochen: „Wer der Obrigkeit widersteht, widersteht der Anordnung Gottes; die aber widerstehen, die ziehen sich die Verdammnis zu. Darum ist es Eure Pflicht untertan zu sein, nicht nur wegen der Strafe, sondern auch um des Gewissens willen." (Röm.13). 

Sagt, geliebte Diözesanen, wäre es möglich, mit eindringlicheren Worten dem christlichen Volke die Verpflichtung zum Gehorsam gegenüber der von Gott gesetzten Obrigkeit einzuschränken?

Bekundet also, geliebte Diözesanen, stets und überall Eure Dankbarkeit gegenüber Eurem guten Fürsten dadurch, dass Ihr ihm in der Tat erweist, was jeder brave Christ nach der Lehre Christi jederzeit seinem rechtmässigen Fürsten und der von ihm bestellten oder anerkannten Regierung schuldig ist: nämlich Ehrfurcht, Liebe und Gehorsam. 

Zum Schlusse bitte ich Euch, geliebte Bistumskinder, beherzigt in diesen Zeiten allgemeiner Gährung, wo verderbliche Irrtümer noch zahlreicher als die Keime ansteckender Krankheiten durch die Lüfte schwirren – beherzigt die Nahrung des göttlichen Heilandes: „ Hütet euch vor falschen Propheten." (Math. 7,15). 

Hütet Euch vor denjenigen, welche die Welt bereden wollen, es gebe keinen andern Souverän, als das Volk, und das Volk sei Selbstherr und keinem höhern Rechte verantwortlich. Die moderne Lehre von der schrankenlosen, durch keine rechtlichen Pflichten gebundenen Volkssouveränität widerspricht der Lehre Christi und seiner Kirche, wornach jede Gewalt, auch die Staatsgewalt von Gott gesetzt ist, von oben und nicht von unten stammt und wornach die Träger der Staatsgewalt Gott, dem Herrn, verantwortlich sind. Das ist katholische Lehre. An ihr haltet unverbrüchlich fest.

Hütet Euch ferner vor denjenigen, welche bestrebt sind, die von der göttlichen Vorsehung gewollte und vom Christentum durch lange Jahrhunderte gehegte und gepflegte christliche Völkerfamilie auseinander zu reissen. Sie suchen zwischen den einzelnen Völkern wieder die Scheidewände aufzurichten, welche niederzulegen Christus erschienen ist. 

Wisset, geliebte Diözesanen, dass das sogenannte Nationalitätsprinzip ein durchaus unchristlicher Grundsatz ist, der erfahrungsgemäss zum unchristlichen Nationalstolz, dadurch zum Nationalhass, dadurch zur Selbstsucht und zum Hochmut und dadurch zur Auflösung der in Christo geeinten Völkerfamilie führt. Seid also, was ein Christ sein soll: Seid zuerst Christen und dann Bürger eines geliebten, aber nicht vergötterten Vaterlands. 

Hütet Euch endlich vor derjenigen, die als Morgenröte allen Völkerglückes das unbedingte Selbstbestimmungsrecht der Völker verkünden – und dass zur Herstellung des Nationalstaates Treubruch und Revolution statthaft sei. Lasset Euch durch solche unchristliche Schlagwörter nicht verwirren. Lasset die Todten ihre Todten begraben. Ihr aber haltet in unentwegter Treue fest an Eurem, von der göttlichen Vorsehung Euch gegebenem, angestammten Fürsten und der von ihm bestellten oder anerkannten Regierung. 

Haltet fest am ewigen, unabänderlichen Gesetze Gottes, wornach es nicht erlaubt ist, Unrecht zu tun, damit Gutes daraus entstehe. Wer ohne Rechtstitel die Gewalt dem rechtmässigen Träger entreisst und sie an sich zieht, begeht Raub und Revolution. Das Gelingen einer Revolution an sich kann aber nach dem göttlichen Gesetz nie ein Recht begründen. Das ist katholische Lehre, und Papst Pius IX. hat das Gegenteil als Irrtum feierlich verurteilt. (Syll. 64). [7] 

Vielgeliebte Diözesanen! Das Volk des Fürstentums Liechtenstein war von jeher ein religiöses, tiefgläubiges Volk – ein Volk der Gesetzmässigkeit, der Ruhe und der Ordnung. Bewahret also auch in der allgemeinen Unrast, welche die Völker ergriffen hat, Ruhe und Besonnenheit. Haltet allezeit fest am Gesetze Gottes und an der Lehre seiner heiligen Kirche; sie ist nach dem Worte des Apostels die Säule und Grundfeste der Wahrheit, und sie wird der Fels sein, zu dem die Völker, durch Schaden klug geworden, einst wieder hinsteuern werden, um an ihm den Anker zu befestigen, der sie aus dem allgemeinen Schiffbruch retten wird. Nur am Felsen Petri können die Völker die Einheit der christlichen Völkerfamilie wieder finden, die sie verloren haben. 

In dieser Erkenntnis, die allein eine haltbare Unterlage bilden kann für Völkerglück und Völkerfrieden, und mit den Gefühlen herzlicher Anhänglichkeit und Dankbarkeit gegenüber Gott und Eurem rechtmässigen Landesfürsten feiert den Segenstag seines diamantenen Jubiläums – ein treues, wackeres, christliches Volk, des edlen Fürsten würdig und des Segens 

Jesus Christi! 

Es segne Euch Gott, und es segnet Euch – Fürst, Land und Volk – in Vaterliebe

 

Euer Vater in Christo [8]

 

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[1] LI LA SF 01/1918/029. Der Hirtenbrief wurde wurde abgedruckt in: L.Vo., Nr. 47, 22.11.1918, S. 1-2 („Das Fürstenfest vom letzten Sonntag in Vaduz"). Beachte das bischöfliche Wappen im Briefkopf. 
[2] 1819 hatte der Heilige Stuhl dem Churer Bischof die Verwaltung der meisten schweizerischen Teile der aufgelösten Diözese Konstanz übertragen.
[3] Vgl. in diesem Zusammenhang das Gratulationstelegramm des Landtags und des provisorischen Vollzugsausschusses an Fürst Johann II. vom 12.11.1918 anlässlich des 60jährigen Regierungsjubiläums (Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung (Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung (LI LA LTA 1918/S04/2)). Vgl. auch das Gratulationsschreiben des bischöflichen Hofkaplans Johannes M. Ruoss namens des St. Johannes-Stiftes in Zizers an den Fürsten vom 12.11.1918 (LI LA SF 01/1918/ad 29).  
[4] Fürst Johann II. unterstützte den Bau der Pfarrkirchen in Vaduz, Schaan, Ruggell und Balzers finanziell. Er unterstützte ferner bedürftige Personen und Familien, Wohlfahrtsanstalten und gemeinnützige Vereine.
[5] Vgl. in diesem Zusammenhang den von der Landtagsmajorität am 7.11.1918 erzwungenen Rücktritt des fürstlichen Landesverwesers Leopold von Imhof und die gleichzeitige Wahl eines provisorischen Vollzugsausschusses unter dem Vorsitz von Martin Ritter (LI PA Quaderer, Nachlass Wilhelm Beck, handschriftliches Protokoll).
[6] Der „Syllabus Errorum" – eine Liste von 80 als falsch verurteilten Thesen – wurde von Papst Pius IX. am 8.12.1864 zugleich mit der Enzyklika „Quanta Cura" veröffentlicht. Die These 55 lautet: „Die Kirche ist vom Staat und der Staat von der Kirche zu trennen."
[7] Syllabus Errorum, These 64: „Der Bruch eines jeden noch so heiligen Eides, ebenso jede verbrecherische und unsittliche Handlung, die mit dem ewigen Gesetz im Widerspruch steht, sind nicht nur nicht zu verdammen, sondern durchaus erlaubt und sogar höchst lobenswert, wenn sie aus Liebe zum Vaterland geschieht."
[8] Vgl. in diesem Zusammenhang den Protest dreier Liechtensteiner Geistlicher in der Schweiz gegen die Vorgänge an der Landtagssitzung vom 7.11.1918. Sie sprachen von „Verfassungsbruch" und „Vergewaltigung der Abgeordneten" (L.Vo., Nr. 47, 22.11.1918, S. 2 („Auch wir protestieren.")).