Johann Baptist Büchel, der vom Amt des bischöflichen Landesvikars zurücktritt, bekennt sich als treuer Anhänger des liechtensteinischen Fürstenhauses


Handschriftliches Schreiben von Kanonikus Johann Baptist Büchel, gez. ders., an die Regierung [1]

23.1.1924, Bendern

Hohe fürstliche Regierung!

Für die freundlichen Worte [2] zu meinem Abschiede vom Amte eines Landesvikars spreche ich der hohen fürstlichen Regierung meinen aufrichtigsten Dank aus. Dieselben haben meinem Herzen wohlgetan.

Es ist wahr, dass ich stets für die Autorität eingetreten bin und mehr als einmal zwischen der kirchlichen und staatlichen Behörde das Einverständnis vermittelt habe. Mit Leib und Seele ein Liechtensteiner habe ich in Allem das wahre Wohl meines Vaterlandes vor Augen gehabt und war zu allen Opfern für dasselbe bereit.

Ich war und bin auch ein treuer Anhänger unseres um das Land so hochverdienten Fürstenhauses und kein Freund der entgegengesetzten offenen und geheimen Bestrebungen von gewissen Elementen in unserem Lande. Meine feste Überzeugung ist es, dass das Glück unsers Landes an das Fürstenhaus Liechtenstein geknüpft ist. [3]

Gottes reichster Segen über das Land und seine Regierung!

In vorzüglicher Hochachtung ergebenst [4]

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[1] LI LA RE 1924/0436 ad 0335. Einlaufstempel der Regierung vom 24.1.1924. – Vgl. L.Vo., Nr. 9, 30.1.1924, S. 2 („Kirchliches“).
[2] Vgl. das Schreiben der Regierung an Johann Baptist Büchel vom 19.1.1924: „Ihre stets guten Beziehungen zur Regierung und das tiefe Verständnis, das Sie unserer Regierungsarbeit immer entgegengebracht haben, vermochten es jederzeit, mit der Bischöflichen Kurie in allen Fragen das beste Einvernehmen zu pflegen. Wir danken Ihnen hiefür bei Ihrem Abschiede bestens. Wir danken Ihnen auch dafür, dass Sie als Vertreter der kirchlichen Behörde unser Schulwesen immer gefördert haben“ (LI LA RE 1924/0335).
[3] Vgl. dazu das Antwortschreiben der Regierung bzw. von Regierungschef Gustav Schädler an Büchel vom 24.1.1924: „Es ist uns eine grosse Genugtuung, die Hochwürdige Geistlichkeit mit uns eines Sinnes zu wissen, im Kampfe gegen alle Feinde des Fürstenhauses und des Vaterlandes“ (LI LA RE 1924/0436 ad 0335).
[4] Vgl. weiters das Schreiben des neuen Landesvikars Georg Marxer an die Regierung vom 8.2.1924 (LI LA RE 1924/0733 ad 0335), ferner L.Vo., Nr. 11, 6.2.1924, S. 1 („Bericht aus den Regierungssitzungen“) und L.Vo., Nr. 15, 20.2.1924, S. 1 („Zum Landesvikarwechsel“). Zur Umbesetzung des bischöflichen Landesvikariates vgl. auch das Schreiben des Churer Bischofs Georg Schmid von Grüneck an die Regierung vom 15.1.1924 (LI LA RE 1924/0335).