Durch die Verfassung von 1921 bzw. das Gerichtsorganisationsgesetz von 1922 geschaffenes Gericht mit Sitz in Vaduz, das das Appellationsgericht in Wien als zweite Instanz ersetzte. Das Obergericht fungierte sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen. Es bestand aus einem Vorsitzendem, dessen Stellvertreter, vier Richtern und vier Ersatzrichtern.
Literatur: HLFL (Art. "Gerichtswesen")
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