Politische Rekursinstanz in Wien

1871 - 1921

1862 erfolgte noch keine Trennung von Justiz und Landesverwaltung; die fürstliche  Hofkanzlei in Wien fungierte wie früher sowohl als Rekursinstanz gegen Entscheidungen der Regierung wie auch als Appellationsinstanz gegen Urteile des Landrichters (§ 91 ff. der Amtsinstruktion von 1862). Die Trennung erfolgte mit der Amtsinstruktion von 1871. Die "politische Rekursinstanz" in Wien war für Beschwerden gegen Entscheidungen der Regierung zuständig. Sie galt nicht als Gericht, sondern als Verwaltungsbehörde und bestand aus einem Präsidenten und zwei Votanten, die die juridisch-politischen Studien absolviert haben mussten (§ 18 der Amtsinstruktion). Ernannt wurden sie vom Fürsten. Ab 1904 konnten "im Interesse der ungehinderten Amtsführung" auch mehr als drei Mitglieder ernannt werden (LGBl 1904 Nr. 3). Personell kam es zu Überschneidungen mit der Hofkanzlei. Die politische Rekursinstanz entschied allein aufgrund der eingesandten Akten. 1921 wurde sie durch die Verwaltungsbeschwerde-Instanz ersetzt.


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vor dem 16.12.1909 Albert Schädler als Berichterstatter der Gewerbekommission beantragt die Genehmigung der abgeänderten Regierungsvorlage zur neuen Gewerbeordnung durch den Landtag LI LA LTA 1909/L01
19.06.1910 Der Innsbrucker Gewerbeinspektor Hubert Stipperger referiert in Vaduz über die neue liechtensteinische Gewerbeordnung von 1910 LI LA RE 1910/1196 ad 0873
10.01.1916 Die fürstliche Hofkanzlei erachtet sich für das österreichische Auslieferungsersuchen betreffend den Deserteur Josef Sigismund Lorenzi als unzuständig LI LA RE 1916/207
18.01.1917 Landesverweser Leopold von Imhof weist die Forderung des bischöflichen Ordinariates auf Abänderung des Gesetzentwurfes über die Kongruaregelung zurück und beharrt ausserdem auf der staatlichen Strafgewalt über den Klerus LI LA RE 1916/4510 ad 2169
12.11.1918 Der Vorsitzende des provisorischen Vollzugsausschusses, Martin Ritter, stellt im Landtag das "Regierungsprogramm" vor LI LA LTA 1918/S04/2
26.04.1919 Die Hofkanzlei fragt an, ob die österreichische Regierung mit der Errichtung einer liechtensteinischen Gesandtschaft in Wien einverstanden ist LI LA SF 01/1919/ad 17
02.05.1919 Österreich stimmt der Errichtung einer liechtensteinischen Gesandtschaft in Wien grundsätzlich zu LI LA V 003/1165
20.06.1919 Eine Deputation der Volkspartei unterbreitet Fürst Johann II. ihre Wünsche zur Verfassungsrevision LI LA RE 1919/2998 ad 71
vor dem 11.8.1919 Landesverweser Prinz Karl entwirft eine Amtsinstruktion für die liechtensteinische Gesandtschaft in Wien LI LA SF 01/1919/060
21.09.1919 Prinz Eduard schlägt dem Fürsten vor, dass der liechtensteinische Gesandte in Wien als Leiter der Aussenpolitik sowie als Schaltstelle zwischen dem Fürsten und der Regierung in Vaduz fungieren soll LI LA V 003/1167
17.01.1920 Der Wiener Gesandte Prinz Eduard, die Regierung und die Landtagsabgeordneten debattieren über die Handelsbeziehungen mit Österreich, den Zollanschluss an die Schweiz und die Einführung der Frankenwährung LI LA LTA 1920/S04
12.05.1920 Die Anhänger der Christlich-sozialen Volkspartei sprechen sich in einer Grossveranstaltung gegen die Bestellung eines Ausländers in die Regierung sowie gegen die Ungleichbehandlung der Parteien aus O.N., Nr. 38, 12.5.1920, S. 1-2
29.03.1922 Wilhelm Beck begründet die Verlegung der auswärtigen Gerichtsinstanzen nach Liechtenstein sowie die Abänderung der Zivil- und Strafprozessordnung O.N., Nr. 25, 29.3.1922, S. 1-2
12.04.1922 Wilhelm Beck kommentiert den Gesetzentwurf über die allgemeine Landesverwaltungspflege (1) O.N., Nr. 29, 12.4.1922, S. 1
28.05.1922 Die "Neue Zürcher Zeitung" analysiert die Rechtsbeziehungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz und kommt u.a. zum Schluss, dass Schweizer Behördenmitglieder, wozu auch National- und Ständeräte zählen, keine Richterfunktionen in Liechtenstein wahrnehmen dürfen Neue Zürcher Zeitung, 28.5.1922, Morgenausgabe (LI LA SgZs 1922)
13.10.1922 Die Regierung unterbreitet Fürst Johann II. den Rechenschaftsbericht LI LA RE 1922/4624 ad 32
14.10.1922 Die "Oberrheinischen Nachrichten" kündigen an, den Rechenschaftsbericht der Regierung zu veröffentlichen O.N., Nr. 80, 14.10.1922, S. 1