Durch die Verfassung von 1921 geschaffenes und das Landesverwaltungspflegegesetz von 1922 geregeltes Gericht, das Entscheidungen und Verfügungen der Regierung sowie Aufsichtsbeschwerden gegen die Regierung beurteilen kann. Anfänglich bestand die VBI aus einem vom Fürsten auf Vorschlag des Landtags ernannten rechtskundigen Vorsitzenden und zwei vom Landtag aus der wahlfähigen Bevölkerung des Landes gewählten Rekursrichtern mit ebensovielen Stellvertretern. Als Vorsitzender und als Stellvertreter amtierten jeweils Schweizer Juristen. 1949 wurde die Zahl der Richter auf vier erhöht und die Bestimmung eingeführt, dass der Vorsitzende und sein Stellvertreter gebürtige Liechtensteiner sein müssen. 2003 Umbenennung zu Verwaltungsgerichtshof und Neuregelung des Verfahrens zur Richterbestellung.
Literatur: HLFL
GND:
Permalink: K3391