Circulare Nr. 8005: Bemerkungen des Landesfürsten zu den vor kurzem eingeführten Monatsberichten (handschriftliche Abschrift).


[Bemerkungen des Landesfürsten zu den vor kurzem eingeführten Monatsberichten]

Circulare[1]

Ihre Durchlaucht geruhten nach genommener Einsicht über die Monatsberichte die nachstehende höchste Resolution herabzugeben:

„1. Ist die Nützlichkeit u. Nothwendigkeit derselben für die Centralleitung der Güteradministration außer Zweifel u. es hat daher dabei sein Verbleiben.

2. Um mehr Gleichheit zu erzielen, wäre den Gutsverwaltungen bekannt zu geben, daß die Abschriften der Conferenzprotokolle im Laufe des Berichtes ihren Platz finden u. nicht als abgesonderte Beilagen anzuschließen wären.

3. Was die Klage anbelangt, daß durch diese Berichte die Schreiberei bedeutend vermehrt werde, so kann diese, wenn das zu Schreibende, wie hier, zweckmäßig ist nicht berücksichtiget werden. Vieles kennte viel kürzer, doch vollständig ausgedrückt werden, als es in manchen dieser Berichte geschehen ist.

Demnach kann in dieser Beziehung gestattet werden:

a. daß k. k. Verordnungen nur kurz nach ihrem Gehalte angeführt werden.
b. daß die Resolutionen u. beziehungsweise Hofkanzlei-Erlässe, in den Orig.-Conferenz- Protokollen nur angezogen u. nur in die dem Berichte eingeschalteten Abschriften der Protokolle wörtlich nach ihrem ganzen Gehalte angeführt werden,
c. Den Hüttenämtern können die voluminösen Beilagen erlaßen werden.
d. Es versteht sich wohl von selbst daß solche Erläße, welche alle Verwaltungen betreffen u. also circulariter gehen, in den Monatsberichten nicht wörtlich aufgenommen werden sollen, sondern nur angezogen werden müßen.“

Fürstin Liechtenstein m/p

Diese höchste Resolution wird hiemit zur Niederschrift u. pünktlichster Darnachachtung bekannt gegeben.

Wien, 3. Juni 1860

Ad Mandatum

Nitsch m/p

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[1] LI LA SgRV 369. handschriftliche Abschrift, ohne Originaltitel. Randvermerk: No. 8005