Das k. u. k. Ministerium teilt der liechtensteinischen Hofkanzlei in Wien mit, dass das russische Auswärtige Amt in Petersburg (auf dem Weg eines Notenwechsels mit der US-Botschaft) im Fall des liechtensteinischen Bürgers Johann Beck die Neutralität Liechtensteins anerkannt habe


Maschinenschriftliche Abschrift eines Schreibens des k. u. k. Miniterium des Äussern [1]

14.12.1915

K. u. K. Ministerium des kaiserl. und königl. Hauses und des Äussern

Wien, am 14. Dezember 1915

Neutralität Liechtensteins im gegenwärtigen Kriege

An die fürstlich Liechtenstein’sche Hofkanzlei in Wien

Das k. u. k. Ministerium des Äussern hat sich nach Einlangen der sehr geschätzten, oben bezogenen Zuschrift an die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in St. Petersburg mit dem Ersuchen gewendet, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, damit die Liechtenstein’schen Staatsangehörigen im Allgemeinen und Herr Johann Beck im Besonderen von der russischen Regierung und den russischen Behörden als Angehörige eines neutralen Staates anerkannt und als solche behandelt werden.

Laut einer Verbal-Note der hiesigen Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika hat das Petersburger Auswärtige Amt die von der dortigen amerikanischen Mission im Gegenstande unternommene Démarche dahin beantwortet, die kaiserliche russische Regierung habe Herrn Beck bereits eine amtliche Bestätigung, betreffend die Neutralität Liechtensteins im gegenwärtigen Kriege, zukommen lassen.

Das k. u. k. Ministerium des Äussern beehrt sich die fürstlich Liechtenstein’sche Hofkanzlei von Vorstehendem ganz ergebendst zu verständigen.

Für den Minister:

Wtri. m.p.



 

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[1] LI LA RE 1915/2720. Registraturvermerke: Referenz beim Ministerium des Äusseren „Zahl 116.293/7“; unter Bezug „Zur d.a. Zuschrift, Z. 8849 vom 9. August l. J.“ [d.a. = dort amtlichen, also der liechtensteinischen Hofkanzlei].