Maschinenschriftliches Schreiben von Landesverweser Leopold von Imhof, gez. ders., an die fürstliche Hofkanzlei [1]
24.6.1915
Hochlöbliche Hofkanzlei!
Ich gestatte mir ergebenst anzuzeigen, dass ich mich aufgrund der erlassenen bezüglichen Verordnung zur Verzeichnung als Landsturmpflichtiger in Feldkirch angemeldet habe und in nächster Zeit der Musterung unterzogen werden dürfte.
Ich gehöre dem Geburtsjahrgang 1869 an, habe im Heere und der Landwehr gedient und hiebei die Charge eines Leutnants bekleidet.
Da bei der fürstlichen Regierung ein zweiter, juridisch geschulter Verwaltungsbeamter nicht bestellt ist, dürfte es für den Fall, als ich neuerlich militärdiensttauglich befunden werden sollte, notwendig werden, für die Fortführung der administrativen Agenden im Fürstentume Vorsorge zu treffen. – [2]
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[1] LI LA SF 01/1915/26. Bei der Regierungskanzlei am 25.6.1915 eingelaufen. Handschriftlicher Vermerk: „In der Hofkanzlei mundiert.“
[2] Die fürstliche Hofkanzlei ersuchte Imhof telegrafisch am 28.6.1915 um die sofortige Übersendung seines Landsturmlegitimationsblattes in Abschrift (LI LA SF 01/1915/27). Bereits am 6.7.1915 konnte die Hofkanzlei dem Landesverweser die Erledigung des k.k. Landesverteidigungsministeriums vom 5.7. mitteilen, womit dieser „auf unbestimmte Zeit“ vom Landsturmdienste enthoben wurde (LI LA SF 01/1915/30 (Aktenzeichen der Hofkanzlei: No. 7619)). – Mit Schreiben vom 26.2.1917 orientierte Imhof die Hofkanzlei darüber, dass er sich am 24.2. der Musterung in Innsbruck unterzogen hatte und zu militärischen Verwaltungs- und Lokaldiensten geeignet befunden worden war (LI LA SF 01/1917/18). Hofkanzleileiter Hermann von Hampe informierte Imhof jedoch mit Schreiben vom 12.3.1917 über die Erledigung des öst. Landesverteidigungsministeriums vom 11.3., wonach die Enthebung vom Landsturmdienst weiterhing aufrecht verblieb (LI LA SF 01/1917/20 (Aktenzeichen der Hofkanzlei: No. 3924) sowie LI LA SF 01/1917/21 (Aktenzeichen der Hofkanzlei: No. 3213)).