Ein Einsender (wohl aus den Reihen der Volkspartei) beklagt sich, dass die Liechtensteinische Landesbank ihrer Verpflichtung zur bevorzugten Anstellung von Liechtensteinern nicht nachkomme


Nichtredaktioneller Zeitungsartikel, nicht gez. [1]

16.1.1924

Schutz dem Arbeitsmarkt (Einges.)

Unter Z. 3909/Reg. vom 30. August 1920 erhielt die anglo- österreichische Bank in Wien die Konzession zur Errichtung und Betrieb einer Bank. Es kam die „Bank in Liechtenstein". Dieses Institut besitzt kostbare Dinge, wie wir solche unserer Landessparkassa zum 12. ds., dem Geburtstage des neuen Sparkassa Gesetzes aus ehrlichem Herzen und in grossen Dimensionen wünschen: Kredite und einen beneidenswerten internationalen Kommitentenkreis und eine vorbildliche moderne Leitung. Die Bank floriert und darüber kann man sich nur freuen. Etwas weniger Spass macht Folgendes:

Punkt 1 der Konzessionsurkunde lautet: Bei Einstellen von Angestellten ist die Bank verpflichtet, geeignete Bewerber liechtensteinischer Staatsangehörigkeit in erster Linie zu berücksichtigen. Dieser Text fand eine merkwürdige Auslegung: Heute sind in der Bank 7 Ausländer und 5 Liechtensteiner (darunter 3 in ganz untergeordneten Positionen). Es trifft nicht zu, dass nicht auch geeignete Bewerber liechtensteinischer Staatsangehörigkeit vorhanden waren, wohl aber, dass die Gelegenheit zum Wettbewerb bei fallweisen Besetzungen einfach nicht gegeben wurde. Das ist der Drehpunkt.

Man muss sich an den Kopf greifen: Die Regierung gibt sich grosse Mühe Arbeitserleichterungen in der Schweiz zu bekommen, und hat für ein Unternehmen im eigenen Hause, das ausserdem eindeutig kontraktlich verpflichtet ist, eine unerklärliche Toleranz. Wir lenken hiemit die allgemeine Aufmerksamkeit auf diese Dinge und werden ihnen so lange unser warmes und ungeteiltes Interesse schenken, bis die berufenen Stellen durch zweckdienliche Massnahmen oder der hohe Landtag Stellung nimmt.

 

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[1] O.N. 16.1.1924, S. 1.