Das Liechtensteiner Volksblatt stellt einen Mangel beim Kleingeld fest und wünscht die Einführung von liechtensteinischem Notgeld


Artikel im Liechtensteiner Volksblatt[1]

Kleingeldmangel.

Im ganzen Lande macht sich gegenwärtig ein empfindlicher Mangel an Wechselgeld fühlbar. Als solches haben sich die Briefmarken das Feld erobert. Man kann nicht sagen, dass sie gerade beliebt sind. Zudem sind sie unhygienisch und unbrauchbar, sobald sie durch mehrere Hände gegangen.

Anderswo hat man dem Kleingeldmangel durch das sogenannte Notgeld abgeholfen, welches von Staaten. Provinzen, Städten und Handelskammern selbständig ausgegeben wird. Es gibt Staaten, die durch geschmackvolle Ausgestaltung dieser kleinen Noten sogar bedeutende Einnahmen dadurch erzielen, dass die Noten von Sammlern gekauft werden. Auch in Vorarlberg hat man auf diese Weise dem Kleingeldmangel zu steuern gesucht.

Sollte es nun nicht möglich sein, auch in unserem Lande ein solches Notgeld herauszugeben, zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs? Wir glauben ja und gestatten uns, die hohe fürstliche Regierung zu ersuchen, die Sache unverzüglich in die Hand zu nehmen. Ein Risiko wird bekanntlich bei diesem Notgeld nicht übernommen. Dasselbe wird gegen anderes Geld ausgegeben und später wieder gegen solches Geld eingelöst. Es ist bekannt, dass ein Teil dieses Notgeldes gar nicht mehr zur Einlösung präsentiert wird, weil es durch Verlust, Verderben und nicht zumindest durch Aufkauf vonseiten der Sammler ans dem Verkehr verschwindet. Dadurch findet der Staat nicht nur Deckung der Herstellungskosten, macht vielmehr noch einen ehrbaren Gewinn und dem Verkehr ist damit geholfen.

Wir haben Garantie dafür, dass die Noten, etwa 10, 20 und 50 Hellernoten, durch erstklassige Künstlerhand unentgeltlich entworfen und mit Landschaftsbildern von Liechtenstein geschmackvoll ausgestaltet würden. Die Druckkosten würden sich nicht hoch stellen. Damit wäre wie gesagt dem Verkehr geholfen, und zugleich böte sich dem Lande direkter und indirekter Gewinn.

Die Sache liesse sich in kurzer Zeit durchführen.

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[1] L.Vo. Nr. 88, 5.11.1919, S. 2.