Handschriftliches Schreiben von Johann Meier, gez. ders., an die Regierung [1]
23.1.1922, Mauren
Hohe fürstl. Regierung!
Am Sonntag den 22. d. M. wurde in der Wirtschaft z. „Post“ in Schaan der „Liechtensteiner Bauernverein“ situiert [2] und zum Vereinspräsidenten Herr Franz Verling in Vaduz gewählt. Die Spaltung der Bauernschaft als Kriegsprodukt in landw. [landwirtschaftlichen] Verein & Bauernbund [3] verursachte beständige Reibereien, die auch in den friedlichen landw. Verein übergesprungen sind. Zum Unglück hatten wir noch bekanntliche Kassaschwierigkeiten, sodass nur ein Zusammenschluss für die ganze liechtensteinische Landwirtschaft wie auch für die hohe fürstliche Regierung von Nutzen sein konnte. Die Statuten sind mit ganz kleinen Abänderungen dieselben, welche der Gefertigte im letzten Winter für den landw. Verein ausarbeitete [4] und sie werden nächstens vom Präsidenten der hohen fürstl. Reg. zur Genehmigung vorgelegt werden. [5]
Das Wahlergebnis vom 22. d. M. lässt ein friedliches, erfolgreiches Zusammenarbeiten mit der hohen Regierung erhoffen.
Als abtretender Präsident [6] danke ich der hohen fürstl. Regierung für das entgegengebrachte stetige u. kräftige Wohlwollen gegenüber dem landw. Verein.
Hochachtungsvollst
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[1] LI LA RE 1922/0385 ad 0061. Eingangsstempel der Regierung vom 25.1.1922. Am 27.1.1922 von Regierungschef Josef Ospelt ad acta gelegt. Vgl. L.Vo., Nr. 3, 11.1.1922, S. 2 („Liechtensteiner Bauernverein (Einges.)“).
[2] Handschriftlicher Randvermerk: „konstituiert?“.
[3] Vom 1885 gegründeten „Liechtensteinischen landwirtschaftlichen Verein“ hatte sich am 8.12.1919 der „Liechtensteinische Bauernbund“ abgespaltet. Vgl. O.N., Nr. 94, 10.12.1919, S. 2 („Bauernbund“); O.N., Nr. 96, 17.12.1919, S. 1-2 („Vom Bauernbunde“). Die Statuten des Bauernbundes vom 9.11.1919 finden sich unter LI LA RE 1919/5716.
[4] Zu den am 4.8.1919 revidierten Statuten des landwirtschaftlichen Vereins vgl. LI LA RE 1919/3627, Vgl. auch das Schreiben des landwirtschaftlichen Vereins an die Regierung vom 30.12.1920 betreffend die Umarbeitung der Statuten zum Zwecke des Anschlusses an den ostschweizerischen Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften (LI LA RE 1920/5725 ad 0063).
[5] Zu den von der Regierung am 15.2.1922 eingesehenen Statuten des Bauernvereines vgl. LI LA RE 1922/0691.
[6] Johann Meier wurde am 22.1.1922 zum Vizepräsidenten des Bauernvereines gewählt. Vgl. L.Vo., Nr. 7, 25.1.1922, S. 2 („Mitgeteilt (Liechtensteiner Bauernverein)“).