Mitteilung im "Liechtensteiner Volksblatt" [1]
20.12.1918
Zur Lebensmittelbeschaffung
In der Notstandssitzung vom 17. d.M. [2] wurde beschlossen, S. Durchlaucht der Hr. Landesverweser [Karl von Liechtenstein], ferner Hr. Regierungsrat Dr. [Wilhelm] Beck und Hr. Forstverwalter [Julius] Hartmann (letzterer als Fachmann für Kompensation) mögen am 18. d.M. nach Bern verreisen, um die Zufuhr von Lebensmitteln und Bedarfsartikeln zu erwirken. Es wird im Auslande sicher nur begrüsst werden, wenn besonders ein Prinz von Liechtenstein als Sachwalter unseres Landes vorspricht. Wir wünschen den Herren in unser aller Interesse vollen Erfolg ihrer Mission. Es ist besonders auch zu begrüssen, dass endlich einmal ein Fachmann für betreff. Kompensationsartikel (Holz) nicht nur zu Rate gezogen, sondern auch zu den Verhandlungen beigezogen wird. [3] Die Herren sind denn auch am Mittwoch den 18. d.M. nach Bern verreist. [4]
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[1] L.Vo., Nr. 51, 20.12.1918, S. 1. Zur Mission . auch die kurze Mitteilung in O.N., Nr. 52, 21.12.1918, S. 2 ("Eine Kommission") sowie den rückblickenden Bericht von Wilhelm Beck in O.N., Nr. 3, 18.1.1919, S. 2 ("Zur Lebensmittel-Versorgung").
[2] D.h. der Sitzung der Notstandskommission.
[3] Wilhelm Beck war bereits am 9.11.1918 nach Bern gereist, um mit der Schweiz über Grenzschutz und Lebensmittellieferungen zu verhandeln. Vgl. LI LA SF 13/1918/4987 ad 1, Bericht Beck, 11.11.1918.
[4] Die Verhandlungen endeten ohne konkrete Ergebnisse, da die Schweiz die Zustimmung der Entente abwarten wollte (L.Vo., Nr. 52, 27.12.1918, S. 2 ("Lebensmittel"); LI LA SF 13/1918/5458 ad 1, Bericht Prinz Karl an Johann II., 24.12.1918). Liechtenstein hatte bereits am 12.12.1918 Frankreich darum gebeten, die Entente möge die Lieferung von Lebensmitteln und Bedarfsartikeln durch die Schweiz erlauben (LI LA SF 13/1918/5294 ad 1). Frankreichs stimmte dem Ansuchen am 29.12.1918 zu, worauf Beck zur Festsetzung der Lieferbedingungen am 3.1.1919 nochmals nach Bern reiste (O.N., Nr. 1, 4.1.1919, S. 2 ("Lebensmittelversorgung")). Zu den Lieferbedingungen vgl. LI LA SF 13/1919/0144 ad 1, Eidgenössisches Ernährungsamt an Major Emil Stingelin, 3.1.1919.