In den "Liechtensteiner Nachrichten" wird die Einziehung der "Arbeiterzeitung" durch die Regierung Hoop kritisiert und zur friedlichen Zusammenarbeit aufgerufen


Einsendung in den "Liechtensteiner Nachrichten", nicht gez. [1]

29.6.1933

Balzers - Arbeiterzeitung

(Eingesandt)

Der Anfrage in der letzten Nummer [2], warum das Arbeiterblättchen, das viele nicht einmal im Lande kannten - geschweige denn im Ausland - beschlagnahmt wurde [3], schliesse ich mich an. Dieser Ansicht sind noch manche. Ob die Massnahme gerade im Interesse aller war, darf schon bezweifelt werden. Und im Auslande hört man auch die Frage, ob es für Liechtenstein etwa besser sei, wenn die Wäsche im Auslande besorgt werde. Dass dies bei den nahen Grenzen Grenzen kein Ding der Unmöglichkeit ist, weiss jedermann u. hat die Erfahrung im In- und Ausland bereits hinreichend bewiesen. Wenn nur nicht einmal die Zeit kommt, wo das Ermächtigungsgesetz [4] samt der neuen Verordnung [5] sich ganz anders auswirkt, wie es angenommen wurde. Wäre nicht friedliches Zusammenarbeiten nicht schon längst ein Gebot der Stunde gewesen? [6]

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[1] L.Na., Nr. 73, 29.06.1933, S. 1.
[2] L.Na., 1933.06.27.
[3] Die Ausgabe der "Arbeiterzeitung" vom 24. Juni 1933 war von Regierung unter Berufung auf das Ermächtigungsgesetz eingezogen worden (vgl. L.Vo., 1933.06.27).
[4] Gesetz vom 30. Mai 1933 betreffend die Erteilung besonderer Vollmachten an die Regierung, LGBl. 1933 Nr. 8.
[5] Verordnung vom 30. Mai 1933 betreffend Beschlagnahme und Verbot von Druckschriften, LGBl. 1933 Nr. 9: Nach Art. 1 dieser Verordnung konnte die Regierung Druckschriften, deren Inhalt geeignet war, die öffentliche Ruhe und Ordnung zu gefährden, beschlagnahmen und einziehen.
[6] Siehe die Replik im "Liechtensteiner Volksblatt" vom 1. Juli 1933 (L.Vo., 1933.07.01).