Note der Regierung an die Polizeiabteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements [1]
7.7.1940
Sehr geehrte Herren,
die fürstliche Regierung beehrt sich, Ihnen den Empfang des sehr gesch. Schreibens vom 1. Juli 1940 Nr. E.11/15 und B.15.51.J. betreffend die Evakuierung der Juden in Liechtenstein dankend zu bestätigen. [2] Das Gesuch ist durch die Ereignisse der letzten Wochen gegenstandslos geworden. [3]
Mit der Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung
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[1] LI LA RF 199/165/003v. Kürzel: ns.
[2] Siehe LI LA RF 199/165/003r.
[3] Der deutsche Westfeldzug bzw. der deutsch-französischen Waffenstillstand vom 25.6.1940.