Siegbert Jaks bemüht sich neuerlich um eine Zwischenaufenthaltsgenehmigung für seine Mutter Dorothea Jaks


Schreiben von Siegbert Jaks an die Regierung [1]

11.12.1939, Vaduz

Ich danke Ihnen vielmals für Ihre geschätzte Antwort auf meinen Antrag [2], meiner alten Mutter [Dorothea Jaks] einen vorübergehenden Aufenthalt im Lande zu gewähren. Bezugnehmend auf Ihr Schreiben [3] betone ich nochmals, dass ich den Aufenthalt für meine Mutter selbst nur als vorübergehend aufgefasst und beantragt habe. Die Mutter soll, falls sie nicht nach England kann, von hier aus nach Italien gehen, wo ein Bruder von mir ist. Allerdings kann ich nicht sagen, ob sie sich hier 3 oder 4 Wochen aufhalten muss, ehe sie die nötige[n] Bewilligungspapiere für Italien hat, die sie braucht. Ich bitte die Hohe Fürstliche Regierung nochmals, meinen Fall einer Prüfung zu unterziehen und mir meine Bitte, meine alte Mutter wiederzusehen, nicht abschlagen zu wollen. [4]

Ergebenst

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[1] LI LA RF 194/152/002. Auf der Rückseite des Dokuments findet sich der Vermerk vom 15. Dezember 1939, dass Siegbert Jaks das Ansuchen zurückgezogen habe.
[2] Siehe das Gesuch von Siegbert Jaks an die Regierung vom 26. Oktober 1939 betreffend die Erteilung einer Zwischenaufenthaltsbewilligung für dessen Mutter Dorothea sowie die ablehnende Verfügung der Regierung vom 7. Dezember 1939. Beide: LI LA RF 194/152/001.
[3] Siehe FN 2.
[4] In Anbetracht der drohenden Deportation nach Polen wurde Dorothea Jaks schliesslich am 16. Februar 1940 von der Regierung eine auf 6 Monate befristete Aufenthaltsbewilligung für Liechtenstein erteilt (LI LA RF 194/152/003 und LI LA RF 194/152/005).