Protokoll der Landtagskommission betreffend die Konzessionierung eines Radiosenders, nicht gez. [1]
28.8.1937
Protokoll
über die Sitzung betr. Radiokonzession vom 28. August 1937. In der Pause zwischen der feierlichen Festsitzung des Landtages [2] und der Verteilung der Auszeichnungen.
In der Pause zwischen der feierlichen Festsitzung des Landtages und der Verteilung der Auszeichnungen versammelte sich die Kommission, bestehend aus der Gesamtregierung, Landtagspräsident Pfr. [Pfarrer] [Anton] Frommelt und den Abgeordneten Ludwig Ospelt, Ferdi Risch und Dr. Otto Schädler zur Beratung über die Erteilung einer Radiokonzession.
Es wird festgestellt, dass einzig die Firma Roditi zeitgerecht eine Offerte [3] gestellt hat, nachdem die International Broadcasting Co. im letzten Momente ihre Offerte zurückgezogen hat.
Die Firma Roditi erklärt sich bereit, sich restlos dem Beschlusse des Landtages vom 28. Juli 1937 zu unterziehen. Ausserdem verweist sie darauf, dass sie bei Betrieb einer kurzen Welle weitere hunderttausend Franken zahlen werde, eine Leistung, die über den Landtagsbeschluss hinausgeht.
Die Kommission beschliesst deshalb, Roditi die Konzession zu erteilen.
Der Beschluss erfolgte einstimmig. [4]
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[1] LI LA RF 166/073/004/071. Die genannte Kommission wurde vom Landtag in der nichtöffentlichen Sitzung vom 28. Juli 1937 eingesetzt (LI LA LTP 1937/151).
[2] Siehe hiezu das Protokoll der Festsitzung des Landtags vom 28. August 1937 aus Anlass des 85. Geburtstages von Fürst Franz I. (LI LA LTP 1937/159).
[3] Siehe das undatierte Schreiben der Firmen Roditi International Corporation Ltd. und der Mills & Rockleys Ltd. an die Regierung vom Juli/August 1937 (LI LA RF 166/073/004/070) sowie die darin genannte Offerte vom 8. Juli 1937 (LI LA RF 166/073/004/12).
[4] Die Regierung teilte der Firma Roditi International Corporation Ltd. mit Schreiben vom 14. September 1937 mit, dass deren Offerte über den Bau und den Betrieb eines liechtensteinischen Radiosenders auf der Welle 209.9 mit einer Maximalstärke von 2 KW angenommen worden sei und ersuchte die Firma, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Detailfragen zur Vorbereitung der Konzession sollten in mündlichen Verhandlungen geregelt werden.