Die Firmen Roditi International Corporation Ltd. und Mills & Rockleys Ltd. ersuchen die Regierung um die Erteilung einer Konzession für die Errichtung und den Betrieb eines Radiosenders in Liechtenstein


Schreiben der Roditi International Corporation Ltd. und Mills & Rockleys Ltd., vertreten durch Rechtsanwalt Ludwig Marxer, an die Regierung [1]

o.D. (vermutlich August 1937), Vaduz

Die Firmen Roditi International Corporation Ltd. und Mills & Rockleys Ltd., vertreten durch Dr. Dr. L. Marxer, Rechtsanwalt in Vaduz, beehren sich, Ihnen nachstehendes bezüglich der Bewerbung um die Konzession zur Errichtung und zum Betrieb eines Radiosenders mitzuteilen:

Wir sind mit den Bedingungen des Beschlusses des Landtages vom 28. Juli 1937 [2] vollkommen einverstanden, dies um so mehr, als diese Bedingungen eigentlich inhaltlich übereinstimmen mit unserer bereits abgegebenen Offerte.

Hingegen halten wir unsere bereits abgegebene Offerte [3] in allen Stücken aufrecht, d.h. wir bezahlen, wie offeriert, bei Inbetriebnahme des Senders mit der kurzen Welle eine weitere einmalige Summe von sfr. 100'000.-

Von der Umänderung der Pfundbeträge in Schweizerfranken haben wir Kenntnis genommen.

Wir werden also bezahlen bei Erteilung der Konzession gemäss Beschluss lit. 2 sfr. 100'000.-, gemäss Beschluss lit. 3 sfr. 200'000.- und ausserdem, wie vorerwähnt, bei Inbetriebnahme des Kurzwellensenders einen weiteren einmaligen Betrag von sfr. 100'000.-

Gestützt auf das vorstehende Schreiben, auf die Bedingungen im Beschluss des Landtages vom 28. Juli 1937 und auf unsere bereits abgegebene Offerte, die wir aufrecht halten, sofern im Vorstehenden nicht eine Abänderung ist, ersuchen wir, uns die Konzession zu erteilen. Wir werden bemüht sein, das ganze grosszügige, in jeder Beziehung für Liechtenstein Epoche machende Werk, im besten Einvernehmen mit der Regierung zum materiellen und geistigen Wohle des Landes durchzuführen und wir werden weiter bemüht sein, das Vertrauen, das Sie in uns setzen, wenn Sie uns die Konzession erteilen, nach jeder Richtung hin zu rechtfertigen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

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[1] LI LA RF 166/073/004/070.
[2] Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Landtags vom 28.7.1937 (LI LA LTP 1937/151). Die vom Landtag beschlossenen Richtlinien für die Errichtung eines Radiosenders in Liechtenstein wurden Marxer mit Schreiben der Regierung vom 28.7.1937 zugesandt (LI LA RF 166/073/004/042).
[3] Offerte vom 8.7.1937 (LI LA RF 166/073/004/012).