Schreiben der Gemeindevorstehung Balzers, gez. Basil Vogt, an die Regierung [1]
9.5.1934
Betrifft: Kloster Gutenberg
Wie der fürstl. Regierung bereits bekannt sein dürfte, haben die bisherigen Mieterinen des Institutes Gutenberg, die ehrw. Schwestern Anbeterinen des kostbarsten Blutes der Gemeinde die Pacht gekündigt, in Schaan bereits einen Bauplatz zu einem Neubau gekauft und bereits zu einem Wetbewerb zur Erlangung von Bauplänen eingeladen.
Wir hätten gegen dieses Vorgehen nichts einzuwenden und zwar umsoweniger als sich bereits einen andern Orden, der aber noch ungenannt sein will, um die Pachtung mit event. späterem Kauf zwecks Einrichtung einer Haushaltungsschule oder etwas den Verhältnissen entsprechendes bewirbt und auch die früheren Mieterinen, die ehrw. Schwestern der christlichen Liebe aus Paderborn sich privat wegen einer Wiederaufnahme ihres früheren angesehenen Schulbetriebes erkundigt haben, äussern aber Bedenken, dass der frühere Betrieb bei den heutigen Verhältnissen vielleicht nicht mehr möglich sei und sie sich jedenfalls auf einen andern Betrieb umstellen müssten.
Nun geht jedoch hier das Gerücht, dass das bischöfliche Ordinariat in Chur die Absicht geäussert hätte, in Liechtenstein keine neue Ordensniederlassung mehr zu erteilen bezw. zu bewilligen. Im Falle nun dieses Gerücht auf Wahrheit beruhen sollte, kann die Gemeinde Balzers nicht ruhig zusehen wie in Schaan ein neues Gebäude erstellt werden soll, um dann ihr eigenes, schon seit 60 Jahren bestehendes Institut nach Wegzug der jetzigen Mieterinen hier stehen lassen zu müssen und ersucht daher die fürstl. Regierung, dahin wirken zu wollen, dass vor allem das Institut Gutenberg seinem bisherigen Zweck, sei es als Haushaltungsschule, oder wie früher als höhere Töchterschule, auch weiterhin erhalten bleibe und die Genehmigung zu einem Neubau, wenn nicht anders möglich, nicht erteilen zu wollen. [2]
In der Hoffnung einen zusichernden Bescheid zu erhalten zeichnen wir
Hochachtungsvoll
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[1] LI LA RF 145/186/021.
[2] Die Regierung lehnte den Wunsch nach einem Bauverbot mit Schreiben vom 2.6.1934 ab (LI LA RF 145/186/032), nachdem sie den Standpunkt der Gemeinde Schaan (LI LA RF 145/186/021v) und des Bischofs von Chur (LI LA RF 145/186/022; LI LA RF 145/186/023) eingeholt hatte.