Fürst Franz I. regt die Verabschiedung eines Ausbürgerungsgesetzes an


Amtsvermerk, ungez., vermutlich von Regierungschef Josef Hoop [1]

2.3.1937

Seine Durchlaucht der regierende Fürst [Franz I.] fragen an, ob es nicht möglich wäre, in Liechtenstein ein Gesetz zu schaffen, das in gewissen Fällen die Ausbürgerung von Liechtensteinern möglich mache, abgesehen von den geltenden Bestimmungen des Einbürgerungsgesetzes. [2]

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[1] LI LA RF 176/180/002/001. Vgl. die Anfrage von Regierungschef Josef Hoop an Hermann Sieger vom 8. März 1937 betreffend die deutschen Ausbürgerungsvorschriften (LI LA RF 176/180/002/002).
[2] Siehe die Bestimmungen betreffend die Aberkennung der Staatsbürgerschaft in § 21 des Gesetzes vom 4. Jänner 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes, LGBl. 1934 Nr. 1.