Die Regierung erkundigt sich bei Hermann E. Sieger nach den deutschen Ausbürgerungsvorschriften


Schreiben der Regierung, gez. Regierungschef Josef Hoop, an Konsul Hermann E. Sieger, Lorch [1]

8.3.1937

Sehr geehrter Herr Konsul

Wir prüfen die Frage der Schaffung eines Gesetzes, nach welchem in gewissen Fällen die Ausbürgerung von liechtensteinischen Staatsbürgern möglich gemacht werden soll.

Da diesbezügliche Vorschriften in Deutschland bestehen, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns sagen könnten, welche Voraussetzungen in Deutschland an den Entzug des Staatsbürgerrechtes geknüpft sind. [2]

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[1] LI LA RF 176/180/002/002. Die Regierung ersuchte ferner das tschechoslowakische Konsulat in Zürich am 5. April 1937 um die Zusendung des neuen Staatsbürgerschaftsgesetzes, welches laut Zeitungsberichten auch Bestimmungen über die Ausbürgerung enthalten soll.
[2] Siehe LI LA RF 176/180/002/003: Abschrift des Gesetzes vom 14. Juli 1933 über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennnung der deutschen Staatsangehörigkeit, RGBl. 1933 Teil I Nr. 81.