Deutschland verlangt von Liechtenstein, entflohene französische Kriegsgefangene den deutschen Grenzbehörden zu übergeben


Schreiben des Deutschen Konsulats in Zürich, gez. Generalkonsul Hermann Voigt, an Regierungschef Josef Hoop [1]

11.7.1941, Zürich

Sehr geehrter Herr Regierungschef!

Mit Beziehung auf unsere Besprechung vom 5. d.M. über die sich mehrende Zahl der Fälle, in denen französische Kriegsgefangene über die deutsch–liechtensteinische Grenze entweichen und von Liechtenstein aus über die Schweiz ins unbesetzte Frankreich gelangen, [2] teile ich Ihnen ergebenst mit, dass die Reichsregierung der Fürstlich Liechtensteinischen Regierung dankbar wäre, wenn sie fortab kriegsgefangene Franzosen, die aus Deutschland auf liechtensteinisches Gebiet übertreten, nicht aufnehmen, sondern den deutschen Grenzbehörden wieder übergeben, ihnen aber auf keinen Fall den Übertritt auf schweizerisches Gebiet gestatten würde.

Indem ich Ihnen für eine möglichst baldige Bekanntgabe der Stellungnahme der Fürstlichen Regierung zu diesem Wunsche meiner Regierung dankbar wäre, [3] benutze ich die Gelegenheit, um Ihnen, sehr geehrter Herr Regierungschef, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

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[1] LI LA RF 206/142/001B. Aktenzeichen: 2a.
[2] Zwischen Oktober 1940 und Juli 1941 gelangten mindestens 34 entflohene Kriegsgefangene nach Liechtenstein, von wo sie in die Schweiz überstellt wurden.
[3] Zur Antwort Liechtensteins vgl. LI LA RF 206/142/002v.