Liechtenstein erklärt, entflohene französische Kriegsgefangene in Zukunft den deutschen Grenzbehörden zu übergeben


Schreiben der liechtensteinischen Regierung, gez. von Regierungschef Josef Hoop, an Hermann Voigt, deutscher Generalkonsul in Zürich (Kopie) [1]

22.8.1941

Sehr geehrter Herr Generalkonsul!

Mit Beziehung auf Ihr gefl. Schreiben vom 11. Juli 1941 [2] beehren wir uns Ihnen mitzuteilen, dass die fürstliche Regierung beschlossen hat, kriegsgefangene Franzosen, die aus Deutschland auf liechtensteinisches Gebiet übertreten, nicht aufzunehmen, sondern den deutschen Grenzbehörden zu übergeben. [3]

Indem ich hoffe, dass damit die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Reichsregierung geregelt ist, bitte ich Sie, sehr geehrter Herr Generalkonsul, erneut die Versicherung meiner vorzüglichsten Hochschätzung entgegenzunehmen.

Fürstliche Regierung:

 

 

______________

[1] LI LA RF 206/142/2v. Das Schreiben ging zur Kenntnis auch an das Sicherheitskorps.
[2] Vgl. LI LA RF 206/142/1B.
[3] Die Regierung bat vor diesem Beschluss das Eidgenössische Politische Departement, ihr mitzuteilen, welchen Standpunkt die Schweiz in dieser Frage einnehme (vgl. LI LA RF 206/142/3). Dieses teilte darauf mit Note vom 23. Juli 1941 mit, dass es einem neutralen Staat frei stehe, entflohene Kriegsgefangene aufzunehmen oder ihnen die Grenzen zu verschliessen. Falls die Aufnahme erfolge, komme das Haager Abkommen betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkriegs vom 18. Okt. 1907 zur Anwendung (vgl. LI LA RF 206/142/4).