Schreiben der Regierung an das F.L. Sicherheitskorps, gez. Regierungschef Alexander Frick[1]
22.3.1946
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. März 1946 in teilweiser Abänderung des Beschlusses vom 19. Dezember 1945 [2] betreffend die Verwendung von Internierten zu landwirtschaftlichen Arbeiten folgendes beschlossen:
- Internierte aus dem Lager in Schaan können an Landwirte in Liechtenstein zur Arbeitsleistung auch einzeln abgegeben werden.
- Für jeden Arbeitstag ist an die Lagerleitung zu Handen der Landeskasse ein Betrag von sfrs. 4.- als Entschädigung zu bezahlen. Die Landwirte haben die Internierten als Arbeitskräfte dazu voll zu verköstigen.
- Für Internierte, die in Gemeinden ausser Vaduz und Schaan in Arbeit stehen, beträgt die Entschädigung jedoch nur sfrs. 3.-. Der Landwirt als Arbeitgeber hat jedoch für den Transport vom und ins Lager aufzukommen.
- Die einzeln zu Arbeiten abgegebenen Internierten haben jeden Abend ins Lager nach Schaan zurückzukehren. Die Rückkehr hat bis spätestens abends 8 Uhr zu erfolgen. Morgens sollen die Internierten zur Arbeit bei Landwirten spätestens 6 Uhr das Lager verlassen können.
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[1] LI LA RF 230/043u/059. Vgl. auch den Bericht des F.L. Sicherheitskorps an die Regierung vom 17.1.1947 betreffend die Arbeitseinsätze der internierten Russen (LI LA RF 230/043u/060).
[2] Vgl. das Schreiben der Regierung an das F.L. Sicherheitskorps vom 21.12.1945, wonach nur Interniertengruppen von mindestens 10 Mann zur Verfügung gestellt werden durften (LI LA RF 230/043u/059).