Schreiben der Regierung an das F.L. Sicherheitskorps, gez. Regierungschef Alexander Frick [1]
24.1.1947
Die fürstliche Regierung hat in der Sitzung vom 23. Jänner mehrere Angelegenheiten betreffend die Internierten behandelt und dabei folgendes beschlossen:
- Lagerdisziplin: Seitens des Sicherheitskorps und der Lagerleitung ist darauf zu dringen, dass eine entsprechende Disziplin im Lager herrsche. Das Sicherheitskorps wird ermächtigt, renitente Lagerinsassen oder andere Internierte, die sich den Anordnungen der Regierung und der Lagerleitung nicht fügen (Verweigerung der Arbeitsaufnahme, unkorrektes Benehmen, Nicht-Einhalten der Lagerordnung etc.), zur Verwahrung und vorläufigen Sicherung auf dem Polizeiposten in Vaduz zu inhaftieren unter gleichzeitiger Benachrichtigung der fürstlichen Regierung.
- Die sich in Triesen befindlichen Internierten sind auszuwechseln.
- Die TOPSY A.G. bezahlt für die bei ihr beschäftigten Internierten (weibliche Arbeitskräfte) pro Arbeitstag sfrs 3.- an das Land, wovon 1.- sfrs. auf das Kleiderkonto gutgeschrieben wird, sfrs. 3.- pro Arbeitstag in bar an die beschäftigten Internierten aus und gewährt ihnen zugleich die Verpflegung. Die dort beschäftigten Internierten haben jedoch jeden Abend ins Lager zurückzukehren.
- Die "Neoliza A.G." hat für die dort beschäftigten Internierten pro Arbeitstag sfrs. 3.- an die Landeskasse abzuliefern, wovon sfrs. 1.- dem Kleiderkonto gutgeschrieben wird. Diese Internierten haben sich selbst zu verpflegen, jedoch des Abends ebenfalls ins Lager zurückzukehren.
- Das Ansuchen der Internierten um eine Konzert- und Tanzveranstaltung während des Faschings ist abgelehnt. Jedoch ist die Regierung bereit, denselben ein Abschiedskonzert vor ihrer Auswanderung zu gestatten.
- Das Ansuchen der Ukrainer, ihnen eine eigene Baracke zu bewilligen, ist verschoben worden. Es gehen derzeit Verhandlungen dieser Ukrainer ähnlich wie der übrigen Russen für Auswanderung. Die Regierung möchte das Ergebnis dieser Verhandlungen abwarten, bevor sie hier einen Entscheid trifft.
- Dem Internierten Worobow soll von seinem Kranken-Taggeld etwas auf dessen Kleiderkonto zurückbehalten werden, während die Abfertigungssumme aus der Unfallentschädigung ihm gehört.
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[1] LI LA RF 230/043u/007. Eine Abschrift ging an die Lagerleitung.