Schreiben von Rechtsanwalt Josef Hoop, Alt-Regierungschef, an die Regierung [1]
3.1.1956, Vaduz
Betr.: Dr. Arthur Holti, Bestätigung
Ich danke verbindlichst für die Bestätigung, die Sie mir letzten Monat für Dr. Hans Horowitz zukommen liessen. Nun hätte ich Dr. Horowitz nachstehende Bestätigung über Verlangen des amerikanischen Anwaltes des Genannten zu beschaffen, soferne dies möglich ist. Wenn der Inhalt mit Ihren Akten übereinstimmt, bitte ich um Ausstellung derselben ev. unter Korrekturen. Es sollte jedenfalls aus der Bestätigung hervorgehen, dass Dr. Hans Horowitz keine eigenen Mittel besass, was durchaus zutrifft. Alle Kosten bitte ich per Nachnahme bei mir zu erheben. Der mir unterbreitete Entwurf lautet:
"Im November 1938 stellte Dr. Arthur Holti von Mauren, Liechtenstein, als liechtensteinischer Bürger an die fürstliche Regierung den Antrag, seinem ins Konzentrationslager verschleppten Bruder, Dr. Hans Horowitz, die Aufenthaltserlaubnis in Liechtenstein zu gewähren, da Dr. Horowitz nur unter der Bedingung freigelassen werden würde, wenn er sich verpflichte, bald auszuwandern. Da Dr. Hans Horowitz sein eigenes Vermögen an die nationalsozialistische Regierung in Deutschland hatte ausliefern müssen, also mittellos war, verpflichtete sich Dr. Arthur Holti, unter Legung einer Kaution an die Liechtensteinische Landesbank, für den Unterhalt seines Bruders Dr. Hans Horowitz und der mitgereisten Mutter, Selma Horowitz, sowie seines Neffen, Günther Horowitz, der ebenfalls dadurch aus dem Konzentrationslager befreit wurde, einzustehen. Der Antrag wurde von der fürstl. Regierung genehmigt. Die Einreise fand im März 1939 statt. Dies wird hierseits aus den Akten festgestellt. Keine der genannten Personen war erwerbstätig." [2]
Der Inhalt der Bestätigung trifft vollkommen zu. Nur über die Daten habe ich keine Gewissheit. Diese lassen sich jedoch wohl in den Akten der Regierung oder der Polizei überprüfen.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen. [3]
Mit vorzüglicher Hochachtung
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[1] LI LA RF 182/418/031.
[2] Siehe hiezu den Antrag von Arthur Holti an an Regierungschef Josef Hoop vom 18.8.1938 um die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung für diverse Familienmitglieder (LI LA RF 182/418/001) sowie das Antwortschreiben der Regierung vom selben Tag (LI LA RF 182/418/002).
[3] Die diesbezügliche Bestätigung wurde von der Regierung am 18.1.1956 ausgestellt (LI LA RF 182/418/032).