Abdruck von Glückwunschtelegrammen im "Liechtensteiner Vaterland" [1]
17.2.1945
Fürstentum Liechtenstein
Zur Geburt des Erbprinzen
Mitgeteilt der fürstlichen Regierung
Die Regierung teilt dem liechtensteinischen Volke mit:
Seine Durchlaucht der Regierende Fürst Franz Josef von Liechtenstein unser verehrter Landesherr haben die Regierung offiziell benachrichtigt, dass der Erbprinz den Namen Johannes Adam Pius tragen und dass Seine Heiligkeit Papst Pius XII. dem Kinde Pate stehen wird.
Glückwunschtelegramm von Landtag und Regierung
Landtag und Regierung haben an Seine Durchlaucht den Landesfürsten folgendes Telegramm abgeschickt:
„In treuer Ergebenheit und von Freude erfüllt gratulieren Landtag und Regierung von Liechtenstein Euerer Durchlaucht zur Geburt des liechtensteinischen Erbprinzen und Euer Durchlaucht Hohen Gemahlin und dem Erbprinzen bestes Wohlergehen.
Mit ergebensten Grüssen
Landtag und Regierung"
Vaduz. Ständchen vor dem Rathaus
Nachdem am letzten Donnerstagabend die Glocken des ganzen Landes die glückliche Geburt eines Thronfolgers verkündet hatten, fand sich vor dem Rathaus eine gewaltige Menschenmenge ein. Die allzeit bereite „Harmonie" Vaduz gab dann ein mit tosendem Beifall aufgenommes Ständchen. Mit der Volkshymne schloss die zwar kurze, aber denkwürdige Veranstaltung.
Vaduz. Der 15. Februar schulfrei
Aus Anlass der Geburt eines Erbprinzen hatten am 15. Februar sämtliche Volks- und Mittelschulen des Landes schulfrei.
Die Taufe des Erbprinzen
Wie wir hören, soll die Taufe des Erbprinzen nach Rückkehr Ihrer Durchlaucht Fürstin Georgine in der Schlosskapelle in Vaduz durch Seine Bischöflichen Gnaden Dr. Christianus Caminada mit Assistenz des Hochwürdigen Herrn Pfarrers [Josef] Henny von Vaduz erfolgen.
Telegramm der Vaterländischen Union an das Durchlauchtigste Fürstenpaar
„Die Vaterländische Union entbietet Eurer Durchlaucht und Ihrer Durchlaucht Fürstin Georgine die besten Grüsse, verbunden mit den herzlichsten Glücks- und Segenswünschen zur Geburt des Erbprinzen mit der Versicherung treuer Ergebenheit.
Für die Vaterländische Union:
Der Präsident: Dr. Otto Schädler
Der Vizepräsident: Prof. Gustav Schädler"
Mitgeteilt der Sparkasse für das Fürstentum Liechtenstein, Vaduz
Das hochfreudige Ereignis der Geburt eines Erbprinzen bietet uns Veranlassung, einen Beschluss unseres Verwaltungsrates bekanntzugeben und in Kraft zu setzen.
Nach diesem Beschlusse sollen alle ab dem 1. Januar 1945 in Liechtenstein geborenen Kinder liechtensteinischer Staatsangehörigkeit ein Sparbüchlein unserer Anstalt mit einer Einlage von Fr. 4.- erhalten. Über Wunsch der Eltern wird für diese Kinder auch eine Sparbüchse zur Verfügung gestellt, in welche die dem Kinde zufliessenden Batzen von Göti und Gota, von Eltern, Onkeln und Tanten gelegt werden. Diese Sparbüchse wäre dann von Zeit und Zeit zur Entleerung bei unserer Anstalt abzugeben. Solche Sparbatzen des Kindes können die Eltern aber auch mittels Posterlagsschein an die Sparkasse einsenden.
Die Sparkasse wünscht hierdurch zur Sicherung der Zukunft beizutragen und den Sparwillen zu heben.
Sondermarke aus Anlass der Geburt des Erbprinzen?
Man hört allgemein den dringenden Wunsch äussern, es möchte anlässlich der Geburt des Erbprinzen eine Sondermarke mit dem Bildnis des fürstlichen Kindes herausgegeben werden.
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[1] L.Va., Nr. 15, 17.02.1945, S. 2. Vgl. auch die Extraausgabe des "Liechtensteiner Vaterlandes" vom 15. Februar 1945 (L.Va., 1945.02.15).