Reichskanzler Adolf Hitler nimmt die Übertragung der Hoheitsrechte im Fürstentum Liechtenstein von Fürst Franz I. an Thronfolger Franz Josef zur Kenntnis


Schreiben des Reichskanzlers Adolf Hitler an Thronfolger Franz Josef, gez. Adolf Hitler und Joachim von Ribbentrop (Kopie) [1]

2.5.1938, Berlin

Euere Durchlaucht

haben mir mit Schreiben vom 4. v. [vorigen] M. [Monats] [2] davon Kenntnis gegeben, dass Euerer Durchlaucht Grossoheim Fürst Franz I. von Liechtenstein Ihnen die Ausübung der verfassungsmässigen Hoheitsrechte in Liechtenstein übertragen hat.

Euere Durchlaucht bitte ich davon überzeugt zu sein, dass auch ich und die deutsche Reichsregierung stets bestrebt sein werden, die zwischen unseren beiden Ländern bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu pflegen und noch enger zu gestalten.

Gerne benütze ich diesen Anlass, um Euerer Durchlaucht meiner vollkommenen Hochachtung zu versichern.

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[1] LI LA RF 179/254/022. Siehe das fürstliche Handschreiben vom 29.3.1938 (LI LA RF 179/254/001) bzw. dessen Kundmachung im Landesgesetzblatt am 30.3.1938 (LGBl. 1938 Nr. 9). Das Begleitschreiben von Ernst Woermann vom deutschen Auswärtigen Amtes an Kabinettsdirektor Josef Martin datiert vom 10.5.1938 (LI LA RF 179/254/026). 
[2] Dieses Schreiben findet sich nicht in der Akte LI LA RF 179/254, siehe jedoch LI LA RF 170/130/039.