Das katholische Landesvikariat sowie die Regierung ordnen "strenge Landestrauer" aus Anlass des Todes von Fürst Franz I. an


Schreiben des Landesvikariates und der Regierung an die Gemeindevorstehungen, Pfarrämter und Schulen des Landes, gez. Landesvikar Johann Georg Marxer und Regierungschef Josef Hoop (Kopie) [1]

26.7.1938, Vaduz

Gestern Abend 3/4 10 Uhr ist in seinem Schlosse in Feldsberg unser Durchlauchtigster und allverehrter

Fürst Franz I.

selig im Herrn verschieden.

Die fürstliche Regierung ordnet bei diesem schmerzlichen Anlasse Folgendes an:

Von heute an tritt durch vier Wochen strenge Landestrauer ein.

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ist in jeder Kirche durch eine halbe Stunde und zwar heute von 9 bis 1/2 10 Uhr und morgen und übermorgen von 11 bis 1/2 12 Uhr mit allen Glocken zu läuten.

Durch vier Wochen dürfen keine Vergnügungsanlässe veranstaltet werden.

Jeden Abend bis zum Tage der Beerdigung des dahingeschiedenen Landesfürsten ist ein Seelen-Rosenkranz zu halten. Bezüglich der Abhaltung des besonderen Seelengottesdienstes folgen weitere Weisungen.

Die Grösse [des] schweren Verlustes des als Regent wie als Wohltäter seines Volkes gleich ausgezeichneten Fürsten und Herrn erfüllt uns alle mit tiefer Trauer und erinnert uns an die Pflicht, des Hochseligen im frommen Gebete eingedenk zu sein und für Hochdessen Seelenruhe den Allgütigen zu bitten. 

 

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[1] LI LA RF 182/106/008. Ebenfalls am 26.7.1938 orientierte die Regierung die Pfarrämter des Landes über die Beisetzung des Fürsten Franz I. am 29.7.1938. Die Pfarrämter wurden gebeten, an diesem Tag um 9 Uhr vormittags ein feierliches Requiem zu halten und die ganze Gemeinde zur Teilnahme einzuladen (LI LA RF 182/106/011).