Schreiben von Rechtsanwalt Albrecht Dieckhoff an Regierungschef Josef Hoop [1]
30.5.1938, Hamburg
Sehr geehrter Herr Regierungschef:
Ich habe das Gefühl, dass zurzeit und in der nahen Zukunft die Möglichkeit besteht, auf friedlichem Verhandlungswege einen Teil des Unrechts wieder gutzumachen, welches das souveräne Fürstliche Haus Liechtenstein durch die völkerrechtswidrige Massnahmen der tschechischen Machthaber erlitten hat. Vielleicht könnte ich Ihnen auch bei Ihrem nächsten Berliner Besuch oder bei einer sonstigen Besprechung nähere Angaben machen. Andererseits wäre es zur Überlegung der Angelegenheit zweckmässig, wenn vielleicht die zuständige Kanzlei einmal kurz zusammenstellen würde, in welchen Punkten wirtschaftliche Interessen für das Fürstentum bestehen und in welche Richtung sich die Wünsche der Fürstlichen Vermögensverwalter ungefähr erstrecken könnten.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Regierungschef, die Versicherung meiner vorzüglichsten Hochachtung.
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[1] LI LA RF 181/338/001r. Das Schreiben wurde von der Regierung am 22.6.1938 der fürstlichen Kabinettskanzlei zur Äusserung übermittelt, wo es am 24.6.1938 unter der Nr. 125 einlangte. Die Kabinettskanzlei antwortete der Regierung am 7.7.1938, dass Prinzregent Franz Josef der Ansicht sei, dass derzeit in der Tschechoslowakei "aus Gründen bestehender Verwaltungsangelegenheiten eine Aktion zugunsten einer Wiedergutmachung fürstlicher Interessen nicht eingeleitet werden könnte." Franz Josef ersuche aber den Regierungschef um Feststellung, in welcher Art und auf welcher Grundlage Dieckhoff eine Aktion zur Durchführung bringen würde (LI LA RE 181/338/001v).