Deutschland sichert zu, Liechtenstein Richter zur Verfügung zu stellen


Schreiben des deutschen Generalkonsuls für das Fürstentum Liechtenstein, Hermann Voigt, an Regierungschef Josef Hoop [1]

2.11.1938, Zürich

Sehr geehrter Herr Regierungschef!

Bei unserer letzten Besprechung im Juni stellten Sie mir die Frage, ob die Fürstliche Regierung auch nach der Wiedervereinigung Österreichs mit Deutschland auf die Mitwirkung der deutschen (österreichischen) Richter gemäss dem Justizvertrag zwischen Österreich und Liechtenstein vom 19. Januar 1884 [2] rechnen könne.

Ich beehre mich Ihnen mitzuteilen, dass der Herr Reichsminister der Justiz [Franz Gurtner] gegen die Aufrechterhaltung der bisherigen Regelung keine Bedenken hat, ebenso-wenig dagegen, dass die im Fürstentum Liechtenstein verwandten deutschen Richter den Eid in der bisherigen Form leisten.

Für die Verwendung in Liechtenstein werden folgende deutsche Richter bis auf weiteres zur Verfügung gestellt:

  1. Landesgerichtsrat Dr. Johann Joseph Schmid, Feldkirch,
  2. " Dr. [Peter] Moritz, Feldkirch,
  3. Oberlandesgerichtsrat Dr. Franz Joseph Erne, Feldkirch,
  4. Landesgerichtsrat Dr. Otto Briem, Dornbirn,
  5. " Dr. [Julius] Turnher, Vaduz.

Für die mittlerweile in den Ruhestand versetzten deutschen Richter, Landgerichtspräsident Dr. [Martin] Schreiber und Oberlandesgerichtsrat Dr. [Johann Michael] Benzer, wird der Herr Reichsminister der Justiz noch ergänzende Vorschläge machen.

Mit der erneuten Versicherung der ausgezeichnetsten Hochachtung

 

 

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[1] LI LA RF 184/072/001. Aktenzeichen: Li. 1. Auf der Rückseite handschriftliche, z.T. stenographische Vermerke "Auf Abschrift. Landtagss[itzung?]. Abschrift machen" sowie die Paraphe von Alois Vogt.
[2] LGBl. 1884 Nr. 8.