Handschriftliche Notiz von Rechtsanwalt Albrecht Dieckhoff zuhanden von Regierungschef Josef Hoop[1]
o.D. (vor dem 18.2.1939), o.O.
1. Der Termin wird wohl Mitte dieser Woche näher festgelegt; hierüber erfolgt dann gleich Bericht unmittelbar,
2. Gerade kürzlich ereignete sich mit einem andern Lande ein Präzedenzfall, der nunmehr Kopfzerbrechen verursacht:
3. Es scheint sich dabei als Grundsatz herauszubilden, dass, weil der eigene Souverän keine Dekorationen annimmt, auch andern Souveränen keine solchen angeboten werden sollen.
4. Es scheint daher ein „Austausch" – zunächst - auf Hemmungen zu stossen.
5. Falls es Ihnen daher zweckdienlich scheint, wird daher S. [2] dahin gehend verhandeln, dass wir es gar nicht auf dortige Dekorationen abgesehen haben, sondern dass es nur S.D. [Fürst Franz Josef II. von Liechtenstein] ein besonderes Vergnügen wäre, wenn er seinerseits usw. ...
6. Es ist also wohl noch zu hoffen, das unsere Dek. zur Verwendung gelangen; Anfertigung der geplanten Auflage wird also nach wie vor sehr empfohlen. [3]
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[1] LI LA RF 182/293/017. Die Frage der Ordensverleihung stand im Kontext mit dem Besuch des Fürsten in Berlin am 2. und 3. März 1939. Liechtenstein wollte Orden an ausgewählte deutsche Persönlichkeiten verleihen, die deutsche Seite wünschte jedoch von einem wechselseitigen Ordensaustausch Abstand zu nehmen. Siehe LI LA RF 182/480/007.
[2] Vermutlich Heinz Stahmer.
[3] Hierauf folgt ein maschinenschriftliche Vermerk von Regierungschef Josef Hoop: "Seiner Durchlaucht dem reg. Fürsten [Franz Josef II.] Bericht erstattet. Vaduz, am 18.2.1939."