Die Regierung informiert die Bevölkerung über die Neutralitätserklärung


Bekanntmachung der liechtensteinischen Neutralitätserklärung an die Bevölkerung im "Liechtensteiner Vaterland" [1]

6.9.1939

Unsere Neutralität

Die Fürstliche Regierung hat dem Eidgen. Politischen Departement im Auftrag des Landesfürsten Franz Josef II. mitgeteilt, dass Liechtenstein in einem europäischen Konflikt strikte Neutralität wahren wird. Das Politische Departement wurde gleichzeitig ersucht, diese Erklärung den an einem militärischen Konflikt beteiligten Mächten zur Kenntnis zu bringen. [2]

Die Mächte, die davon in Kenntnis gesetzt worden sind, nahmen die Erklärung entgegen und versicherten, die Neutralität Liechtensteins achten zu wollen.

 

 

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[1] L.Va., Nr. 71, 6.9.1939, S. 1.  
[2] Vgl. LI LA RF 193/056/001/58.