Handschriftliches Schreiben von Landesvikar Johann Baptist Büchel, gez. ders., an die Regierung [1]
25.10.1923, Bendern
An die hohe fürstliche Regierung!
Der ergebenst Unterfertigte bestätigt den Empfang des Schreibens [2] der fürstlichen Regierung betreffend die im Ausland geschlossenen Ehen und beeilt sich, der hohen Behörde aufrichtigen Dank zu sagen für das Entgegenkommen in dieser Angelegenheit und für die Zusicherung, dass eine Ehebewilligung immer an die Bedingung der kirchlichen Eheschliessung geknüpft werden wird.
Was aber die Entscheidung über die Gültigkeit der geschlossenen Ehen anbelangt, kann die kirchliche Behörde nicht damit einverstanden sein, wenn dieselbe dem Landgerichte zugewiesen werden sollte, weil die kirchliche Ehe als Sakrament dem Urteil der Kirche und ihrer Behörde unterstellt sein muss.
Vielleicht lässt aber das Schreiben der f. Regierung eine Erklärung zu, die dem kirchlichen Standpunkt gerecht wird, worüber die hohe Regierung um gütige nähere Mitteilung ergebenst gebeten wird.
Hochachtungsvollst! [3]
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