Amtliche Kundmachung im Liechtensteiner Volksblatt vom 12.12.1914, gez. Leopold von Imhof[1]
8.12.1914
Z. 3230/Reg.
Kundmachung.
Wie hierorts in Erfahrung gebracht wurde, ist unter der Bevölkerung vielfach die Meinung vertreten, daß Sparkassa-Einlagen bis auf weiteres nicht zurückgezogen werden können.
Es wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß diese Ansicht nicht richtig ist und wird gleichzeitig die Erwartung ausgesprochen, daß sich auf derartige Gerüchte hin niemand davon abhalten lassen wird, seine verfügbaren Barmittel bei der Sparkasse fruchtbringend anzulegen.
Fürstliche Regierung
Vaduz, am 8. Dezember 1914.
Der fstl. Landesverweser
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[1] L.Vo., Nr. 50, 12.12.1914, S. 1 und O.N., Nr. 34, 12.12.1914, S. 2.